- Gewichtung
- 2 : 1schriftlich doppelt, mündlich einfach
- Bereich bestanden ab
- 50 Punktennach der Ergänzung
- Wiederholung
- zweimal§ 37 BBiG
Eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es nur in schriftlichen Prüfungsbereichen und nur, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann – in welchen Bereichen, auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses, steht in der Ausbildungsordnung des Berufs. Das bisherige Ergebnis zählt doppelt, die mündliche Leistung einfach; der Bereich ist bestanden, wenn das neue Ergebnis mindestens 50 Punkte erreicht. Wer trotzdem nicht besteht, darf die Prüfung zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 BBiG) und wird auf Antrag von den bestandenen Prüfungsleistungen befreit, wenn er sich binnen zwei Jahren zur Wiederholung anmeldet (§ 29 der Prüfungsordnung deiner IHK).
Rechner: Was bringt die mündliche Ergänzungsprüfung?
Schriftliches Ergebnis des Bereichs eingeben. Ohne mündliche Punkte zeigt der Rechner, wie viele du in der Ergänzungsprüfung mindestens brauchst; mit Punkten das neue Bereichsergebnis.
Rechenweg: (2 × schriftlich + 1 × mündlich) ÷ 3, auf ganze Punkte gerundet (IHK-Praxis, 49,5 → 50). Bestanden ist der Bereich ab 50 Punkten. Unter 25 Punkten schriftlich reichen selbst 100 Punkte mündlich nicht mehr.
Wo es die Ergänzungsprüfung gibt – Regeln je Beruf unseres Angebots
Ob und wo es eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt, steht in der Ausbildungsordnung deines Berufs – in keinem Beruf unseres Angebots gibt es sie in der praktischen Prüfung, im Fachgespräch oder im betrieblichen Auftrag. Klapp deine Berufsgruppe auf: je Beruf die Bereiche, der Weg (Antrag oder Ermessen) und der Wortlaut der Regel.
Industrielle Metallberufe (5)
| Industriemechaniker | Auftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungAuf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
|---|---|
| Zerspanungsmechaniker | Auftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungAuf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
| Konstruktionsmechaniker | Auftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungAuf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
| Werkzeugmechaniker | Auftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungAuf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
| Anlagenmechaniker | Auftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungAuf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
Metall (zweijährig) (1)
| Maschinen- und Anlagenführer | Produktionstechnik · Produktionsplanung · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungDer schriftliche Teil wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 9 Abs. 5). |
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Industrielle Elektroberufe (3)
| Elektroniker für Betriebstechnik | Systementwurf · Funktions- und Systemanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungDie Bereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
|---|---|
| Elektroniker für Automatisierungstechnik | Systementwurf · Funktions- und Systemanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungDie Bereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
| Elektroniker für Geräte und Systeme | Systementwurf · Funktions- und Systemanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungDie Bereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5). |
Mechatronik (1)
| Mechatroniker | Arbeitsplanung · Funktionsanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, etwa 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten Bereiche Arbeitsplanung, Funktionsanalyse oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 8 Abs. 3). |
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Konstruktion und Design (2)
| Technischer Produktdesigner | Entwicklung und Konstruktion · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, etwa 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 13 Abs. 3). |
|---|---|
| Bautechnischer Konstrukteur | Anwenden des digitalen Informationsmodells · Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, 15 Minuten Wortlaut der VerordnungDer Prüfling kann in nur einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen; dem Antrag ist für einen der Bereiche Anwenden des digitalen Informationsmodells, Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln oder Wirtschafts- und Sozialkunde stattzugeben, wenn er schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 19). |
Chemie (1)
| Chemikant | Produktionstechnik · Prozessleittechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, etwa 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Produktionstechnik, Prozessleittechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich, nicht in Teil 1. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10). |
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IT-Berufe (2)
| Fachinformatiker Anwendungsentwicklung | Planen eines Softwareproduktes · Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird in einem der Bereiche Planen eines Softwareproduktes, Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 17). |
|---|---|
| Fachinformatiker Systemintegration | Konzeption und Administration von IT-Systemen · Analyse und Entwicklung von Netzwerken · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird in einem der Bereiche Konzeption und Administration von IT-Systemen, Analyse und Entwicklung von Netzwerken oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 25). |
Kaufmännische Berufe (4)
| Kaufleute für Büromanagement | Kundenbeziehungsprozesse · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird in einem der Bereiche Kundenbeziehungsprozesse oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem dieser beiden Bereiche, nicht in der Fachaufgabe. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 16). |
|---|---|
| Industriekaufleute | Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird in einem der Bereiche „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem dieser beiden Bereiche. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 15). |
| Groß- und Außenhandelsmanagement | Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen · Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag, 15 Minuten Wortlaut der VerordnungAuf Antrag wird in einem der Bereiche Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen, Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich; das Fachgespräch ist ausgenommen. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 16). |
| Spedition und Logistikdienstleistung | Leistungserstellung in Spedition und Logistik · Kaufmännische Steuerung und Kontrolle · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses, etwa 15 Minuten Wortlaut der VerordnungSind in den schriftlichen Bereichen höchstens zwei mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 9 Abs. 4). |
Lager und Logistik (2)
| Fachkraft für Lagerlogistik | Prozesse der Lagerlogistik · Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses, etwa 15 Minuten Wortlaut der VerordnungSind höchstens zwei schriftliche Bereiche mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 14 Abs. 8). |
|---|---|
| Fachlagerist | Lagerprozesse · Güterbewegung · Wirtschafts- und Sozialkunde Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses Wortlaut der VerordnungDie schriftlichen Prüfungsbereiche werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10 Abs. 9). |
Gemeinsam ist allen: Die Ergänzungsprüfung gibt es nur, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Sie zählt 2 : 1 – das bisherige Ergebnis doppelt, die mündliche Leistung einfach.
Prüfung nicht bestanden – was passiert jetzt?
Du darfst zweimal wiederholen. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag angerechnet werden; die Fristen und die Form regelt die Prüfungsordnung deiner IHK.
Nicht bestanden ist kein Abbruch. Der Weg ist überall derselbe – die Schritte 2 und 4 stehen im Berufsbildungsgesetz, Schritt 3 in der Prüfungsordnung deiner IHK:
- Ergebnis lesen: Liegt genau ein schriftlicher Bereich unter 50 Punkten und würde eine mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag geben? Dann stell den Antrag bei deiner IHK – die Frist steht im Ergebnisschreiben. Ob dein Beruf die Ergänzung kennt, zeigen die Regeln je Beruf oben.
- Wiederholen: Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG). Der nächste Termin ist der reguläre Prüfungstermin – für die schriftlichen Prüfungen bundeseinheitlich.
- Bestandene Leistungen behalten: Auf Antrag musst du Prüfungsleistungen nicht wiederholen, in denen du mindestens ausreichend warst – wenn du dich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholung anmeldest. Die zwei Jahre laufen ab dem Tag, an dem das Ergebnis festgestellt wurde. Das steht nicht im BBiG, sondern in § 29 der Prüfungsordnung deiner IHK (hier als Beispiel die IHK Region Stuttgart; Grundlage ist § 47 BBiG).
- Ausbildung verlängern: Auf dein Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Eine Verlängerung passiert nie von selbst – du musst sie verlangen. Sprich zuerst mit deinem Betrieb.
Was in der Wiederholung anders sein muss, ist die Vorbereitung: nicht noch einmal dieselben Unterlagen, sondern Aufgaben im Zuschnitt der Prüfung, mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel, mit einer Erklärung zu jeder Lösung.
Kurs für die Wiederholung wählen
Quellen: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 21 Abs. 3 und § 37 Abs. 1, gesetze-im-internet.de; § 29 der Prüfungsordnung der IHK Region Stuttgart als Beispiel für die Anrechnung. Fristen und Formulare nennt deine IHK.
Industrielle Metallberufe
- Industriemechaniker/-in
- Zerspanungsmechaniker/-in
- Konstruktionsmechaniker/-in
- Werkzeugmechaniker/-in
- Anlagenmechaniker/-in Kurs bald erhältlich
Metall (zweijährig)
Industrielle Elektroberufe
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Mechatronik
Konstruktion und Design
- Technische/-r Produktdesigner/-in (Maschinen- und Anlagenkonstruktion) Kurs bald erhältlich
- Bautechnische/-r Konstrukteur/-in Kurs bald erhältlich
Chemie
- Chemikant/-in Kurs bald erhältlich
IT-Berufe
- Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung Kurs bald erhältlich
- Fachinformatiker/-in für Systemintegration Kurs bald erhältlich
Kaufmännische Berufe
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Industriekaufmann/-frau Kurs bald erhältlich
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Großhandel) Kurs bald erhältlich
- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung Kurs bald erhältlich
Lager und Logistik
- Fachkraft für Lagerlogistik Kurs bald erhältlich
- Fachlagerist/-in Kurs bald erhältlich
Häufige Fragen
Wann bekomme ich eine mündliche Ergänzungsprüfung?
Nur in schriftlichen Prüfungsbereichen und nur, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. In den meisten kaufmännischen und IT-Berufen musst du sie beantragen; in vielen gewerblich-technischen Berufen kann der Prüfungsausschuss sie auch von sich aus ansetzen. Eine saubere Grenze zwischen kaufmännisch und technisch gibt es dabei nicht – in der Spedition entscheidet der Ausschuss mit, beim Mechatroniker brauchst du den Antrag. Was für deinen Beruf gilt, steht in der Tabelle oben, im Wortlaut der Verordnung. In keinem Beruf unseres Angebots gibt es sie im Fachgespräch, im betrieblichen Auftrag oder in der praktischen Prüfung.
Wie wird die mündliche Ergänzungsprüfung gewertet?
Im Verhältnis 2 : 1 – das bisherige schriftliche Ergebnis zählt doppelt, die mündliche Leistung einfach. Beispiel: 41 Punkte schriftlich und 70 Punkte mündlich ergeben (2 × 41 + 70) ÷ 3 = 50,67, gerundet 51 Punkte – der Bereich ist bestanden. Das neue Ergebnis ersetzt das alte und geht so in das Gesamtergebnis ein.
Wie viele Punkte brauche ich in der mündlichen Ergänzungsprüfung?
Mindestens so viele, dass (2 × schriftlich + mündlich) ÷ 3 auf 50 Punkte kommt – kaufmännisch gerundet reichen 49,5. Bei 45 Punkten schriftlich brauchst du 59 mündlich, bei 40 Punkten 69, bei 30 Punkten 89. Unter 25 Punkten schriftlich reichen selbst 100 Punkte mündlich nicht mehr. Der Rechner oben zeigt deinen Wert.
Wie lange dauert die mündliche Ergänzungsprüfung?
Die kaufmännischen Ausbildungsordnungen nennen meist 15 Minuten; bei den Metall- und Elektroberufen nennt die Verordnung keine Dauer. Den Termin und den Ablauf teilt dir deine IHK mit der Einladung mit.
Muss ich die mündliche Ergänzungsprüfung beantragen?
Bei den meisten Berufen ja – der Antrag geht an deine IHK, die Frist steht im Ergebnisschreiben. In 12 der 21 Berufe unseres Angebots kann der Prüfungsausschuss die Ergänzung auch von sich aus ansetzen (Antrag oder Ermessen, siehe Tabelle). Wer unsicher ist, stellt den Antrag; abgelehnt wird er nur, wenn die Voraussetzungen fehlen.
Was passiert, wenn ich trotz Ergänzungsprüfung nicht bestehe?
Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG). Prüfungsleistungen, in denen du mindestens ausreichend warst, musst du auf Antrag nicht wiederholen, wenn du dich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholung anmeldest – gerechnet ab dem Tag, an dem das Ergebnis festgestellt wurde. Das steht nicht im BBiG, sondern in § 29 der Prüfungsordnung deiner IHK. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).
Rechtsgrundlage: das Berufsbildungsgesetz, die Prüfungsordnung der zuständigen IHK und die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs – welche das ist, steht mit Fassung und Fundstelle auf der Seite deines Berufs · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026