- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag
Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht und die 3 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV).
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Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Prüfungsvorbereitung Technischer Produktdesigner
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Technischer Produktdesigner gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Technischer Produktdesigner mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Technischer Produktdesigner: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Prüfungssimulation Technischer Produktdesigner
- Kostenlose Community Technischer Produktdesigner: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Technischer Produktdesigner
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Entwicklung und Konstruktion, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Arbeitsauftrag):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 | 58 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 | 61 Punkte | bestanden | – |
| 5 – 5 | 53 Punkte | nicht bestanden | In mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend |
| 2 – 6 | 62 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 6 | 59 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 13. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: TPDesign/TSysPlAusbV, § 11, § 12 und § 13 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Technischer Produktdesigner
30 % des GesamtergebnissesAbschlussprüfung Teil 2 Technischer Produktdesigner
70 % des Gesamtergebnisses- Arbeitsauftrag Sperrbereich35 % des Gesamtergebnisses
- Entwicklung und Konstruktion mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV)
Diese 5 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Was „Sperrbereich" heißt: ein Prüfungsbereich, in dem die 50 Punkte für sich erreicht sein müssen. Ein gutes Gesamtergebnis gleicht ihn nicht aus – wer dort unter 50 bleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 13 Abs. 3).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Technischer Produktdesigner
Wie rechnet der Notenrechner für Technische Produktdesigner?
Nach § 13 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV mit den Gewichten am Gesamtergebnis: Technische Dokumente (Teil 1) 30 %, Arbeitsauftrag 35 %, Entwicklung und Konstruktion 25 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %. Die Bereichsergebnisse werden auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis als gewichtete Summe einmal (IHK-Praxis, abgeglichen mit dem Prüfungsrechner der IHK Pfalz; die Verordnung regelt die Rundung nicht). Danach prüft er die fünf Bestehensbedingungen.
Ich habe Teil 1 hinter mir – was brauche ich in Teil 2?
Trag dein Teil-1-Ergebnis ein und lass die Teil-2-Bereiche leer. Der Rechner ermittelt die Punkte, die du in den offenen Bereichen mindestens brauchst – zum Bestehen oder für eine Zielnote. Teil 1 zählt nur 30 Prozent, ein schwaches Ergebnis dort lässt sich in Teil 2 also gut ausgleichen.
Kann ich mit mangelhaft in WiSo bestehen?
Ja, wenn Entwicklung und Konstruktion mindestens ausreichend ist – § 13 Abs. 2 Nr. 4 TPDesign/TSysPlAusbV verlangt nur in einem der beiden schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend. Außerdem müssen Arbeitsauftrag, Teil 2 insgesamt und das Gesamtergebnis ausreichend sein, und kein Teil-2-Bereich darf ungenügend sein (unter 30 Punkten). Der Rechner zeigt, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung in WiSo helfen kann.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Produktdesigner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026