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Zwischenprüfung oder gestreckte Abschlussprüfung: Was bei dir gilt

Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung? Für jeden Beruf unseres Angebots: was bei dir gilt, wann sie stattfindet und ob sie fürs Zeugnis zählt.

Echte Zwischenprüfung
5 Berufen hierzählt 0 % fürs Zeugnis · aus unserem Angebot
Gestreckte Abschlussprüfung
16 Berufen hierTeil 1 statt Zwischenprüfung
Teil 1 zählt mit
20 bis 40 %je nach Ausbildungsordnung

Die meisten der hier geführten IHK-Berufe haben keine Zwischenprüfung mehr. An ihre Stelle ist die gestreckte Abschlussprüfung getreten: Was dort „Teil 1" heißt, ist bereits die Abschlussprüfung – und das Ergebnis zählt mit 20 bis 40 % im Endergebnis, endgültig und ohne zweiten Versuch. Nur in einigen Berufen gibt es die klassische Zwischenprüfung: Die ist Pflicht für die Zulassung, zählt für dein Zeugnis aber gar nicht. Unten steht für jeden Beruf aus unserem Angebot, welcher der beiden Wege deiner ist – und was das für deine Vorbereitung ändert. In Deutschland gibt es über 300 Ausbildungsberufe; die Zahlen oben zählen nur die 21, die wir abdecken.

Hast du eine Zwischenprüfung? Die Berufe unseres Angebots im Überblick

Suche deinen Beruf. Steht er in der ersten Tabelle, hast du eine echte Zwischenprüfung: Sie ist Pflicht, aber sie zählt für dein Zeugnis nicht mit. Steht er in der zweiten, heißt deine erste Prüfung Teil 1 der Abschlussprüfung – und die Punkte von damals stehen später mit im Endergebnis, ohne dass du sie noch einmal ändern kannst.

Diese Berufe unseres Angebots haben eine Zwischenprüfung (5)

BerufWannZählt fürs Endergebnis
Maschinen- und Anlagenführerzu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres§ 8 Abs. 1nein – 0 %
Bautechnischer Konstrukteurim vierten Ausbildungshalbjahr§ 8 Abs. 1nein – 0 %
Spedition und Logistikdienstleistungin der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres§ 8 Abs. 1nein – 0 %
Fachkraft für Lagerlogistikin der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres§ 13 Abs. 1nein – 0 %
Fachlageristam Ende des ersten Ausbildungsjahres§ 9 Abs. 1nein – 0 %

Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis der Abschlussprüfung – ohne Teilnahme gibt es aber keine Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Sie ist die einzige Gelegenheit, den Ernstfall zu üben, ohne dass er zählt.

Diese Berufe unseres Angebots haben eine gestreckte Abschlussprüfung (16)

BerufWannZählt fürs Endergebnis
Industriemechanikervor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 13 Abs. 1ja – mit 40 %
Zerspanungsmechanikervor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 25 Abs. 1ja – mit 40 %
Konstruktionsmechanikervor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 17 Abs. 1ja – mit 40 %
Werkzeugmechanikervor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 21 Abs. 1ja – mit 40 %
Anlagenmechanikervor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 9 Abs. 1ja – mit 40 %
Mechatronikervor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 6 Abs. 1ja – mit 40 %
Elektroniker für Betriebstechnikvor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 13 Abs. 1ja – mit 40 %
Elektroniker für Automatisierungstechnikvor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 17 Abs. 1ja – mit 40 %
Elektroniker für Geräte und Systemevor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 21 Abs. 1ja – mit 40 %
Technischer Produktdesignerzum Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 11 Abs. 1ja – mit 30 %
Chemikantzum Ende des zweiten Ausbildungsjahres§ 7 Abs. 1ja – mit 40 %
Fachinformatiker Anwendungsentwicklungim vierten Ausbildungshalbjahr§ 7 Abs. 2ja – mit 20 %
Fachinformatiker Systemintegrationim vierten Ausbildungshalbjahr§ 7 Abs. 2ja – mit 20 %
Kaufleute für Büromanagementim vierten Ausbildungshalbjahr§ 7 Abs. 2 und 3ja – mit 25 %
Industriekaufleuteim vierten Ausbildungshalbjahr§ 6 Abs. 2 und 3ja – mit 25 %
Groß- und Außenhandelsmanagementim vierten Ausbildungshalbjahr§ 6 Abs. 2ja – mit 25 %

Hier gibt es keine Zwischenprüfung mehr. Teil 1 ist schon die Abschlussprüfung, nur der erste Teil davon: Das Ergebnis wandert unverändert in die Gesamtrechnung, und wiederholen lässt es sich nicht – auch dann nicht, wenn du Teil 2 wiederholen musst.

Diese Übersicht führt die 21 Berufe, für die wir Kurse anbieten – nicht alle rund 300 Ausbildungsberufe in Deutschland. Prozentwerte und Zeitpunkte stehen je Beruf in der Ausbildungsordnung; die Paragrafen unter der Spalte „Wann" verweisen genau dorthin. Der Termin selbst kommt von der Aufgabenstelle und steht auf der Terminseite deines Berufs.

Zwischenprüfung oder Teil 1: der Unterschied in vier Punkten

Zwischenprüfung

  • zählt 0 % für dein Zeugnis
  • Teilnahme ist Pflicht für die Zulassung zur Abschlussprüfung
  • eine schlechte Zwischenprüfung kostet dich keinen einzigen Punkt
  • sie sagt dir, wo du stehst – mehr nicht, aber das ehrlich

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

  • zählt 20 bis 40 %, je nach Ausbildungsordnung
  • das Ergebnis steht fest, sobald es feststeht – kein zweiter Versuch
  • wer Teil 2 wiederholen muss, nimmt sein Teil-1-Ergebnis mit
  • ein guter Teil 1 ist ein Polster, ein schwacher eine Hypothek

Das ist der ganze Unterschied – und der Grund, warum die Verwechslung teuer wird. Wer glaubt, seine erste Prüfung sei „nur die Zwischenprüfung", lässt in einem Beruf mit gestreckter Abschlussprüfung bis zu 40 Prozent seiner Note liegen, bevor die eigentliche Vorbereitung überhaupt begonnen hat. Umgekehrt gilt genauso: Wer eine echte Zwischenprüfung hat, muss sie nicht fürchten – sie ist eine Generalprobe mit Netz.

Was beide Wege gemeinsam haben: Das Format der ersten Prüfung überrascht fast jeden – Aufgabentyp, Zeitdruck, Antwortbogen. Genau das lässt sich vorher ansehen, kostenlos und ohne Anmeldung.

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Häufige Fragen

Habe ich eine Zwischenprüfung oder Teil 1 der Abschlussprüfung?

Das steht in der Ausbildungsordnung deines Berufs, und es ist ein echter Unterschied. Die meisten IHK-Berufe haben heute die gestreckte Abschlussprüfung: Deine erste Prüfung heißt dann „Teil 1 der Abschlussprüfung“ und zählt mit 20 bis 40 Prozent im Endergebnis mit. Nur in einigen Berufen – bei uns unter anderem Maschinen- und Anlagenführer, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlagerist, Spedition und Logistikdienstleistung und Bautechnischer Konstrukteur – gibt es noch die klassische Zwischenprüfung. Die Tabelle auf dieser Seite nennt für jeden Beruf, welcher Weg deiner ist.

Zählt die Zwischenprüfung für die Abschlussprüfung?

Nein. Das Ergebnis der Zwischenprüfung geht mit null Prozent in die Abschlussprüfung ein – eine schlechte Zwischenprüfung kostet dich keinen einzigen Punkt im Zeugnis. Was sie tut: Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Wer nicht teilnimmt, wird nicht zugelassen, egal wie gut er sonst ist.

Zählt Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung mit?

Ja, und zwar endgültig. Je nach Ausbildungsordnung sind es 20 Prozent (Fachinformatiker), 25 Prozent (Industriekaufleute, Büromanagement, Groß- und Außenhandel), 30 Prozent (Technischer Produktdesigner) oder 40 Prozent (die industriellen Metall- und Elektroberufe, Mechatroniker, Chemikant, Anlagenmechaniker). Das Ergebnis lässt sich nicht wiederholen und nicht verbessern – auch dann nicht, wenn du Teil 2 wiederholen musst.

Kann ich die Zwischenprüfung nicht bestehen?

Im eigentlichen Sinn nicht: Für die Zwischenprüfung gibt es keine Bestehensgrenze, weil sie nicht bewertet wird wie die Abschlussprüfung. Entscheidend ist allein, dass du teilgenommen hast. Das Ergebnis bekommst du trotzdem – als Rückmeldung an dich und deinen Betrieb über deinen Ausbildungsstand.

Kann ich Teil 1 wiederholen, wenn er schlecht war?

Nein. Teil 1 wird nur zusammen mit der ganzen Abschlussprüfung wiederholt, und das setzt voraus, dass die Prüfung insgesamt nicht bestanden ist. Wer Teil 2 wiederholt, nimmt sein Teil-1-Ergebnis unverändert mit. Deshalb ist ein schwacher Teil 1 kein Grund zur Panik, aber ein Grund zu rechnen: Der Notenrechner deines Berufs zeigt, was du in Teil 2 brauchst, um trotzdem auf deine Wunschnote zu kommen.

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Je nach Verordnung am Ende des ersten Ausbildungsjahres, zu Beginn oder in der Mitte des zweiten oder im vierten Ausbildungshalbjahr – die Tabelle auf dieser Seite nennt den Zeitpunkt mit dem Paragrafen. Der konkrete Termin ist bundeseinheitlich und steht auf der Terminseite deines Berufs, samt Countdown und Kalender-Datei.

Wie bereite ich mich auf die Zwischenprüfung oder Teil 1 vor?

Mit dem Stoff der ersten beiden Ausbildungsjahre – und vor allem mit dem Format. Was die meisten überrascht, ist nicht der Inhalt, sondern der Zuschnitt: Antwort-Wahl-Aufgaben unter Zeitdruck, ein Antwortbogen, Hilfsmittel nach Liste. Unsere kostenlose Prüfungssimulation stellt genau dieses Format nach, ohne Anmeldung.

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Rechtsgrundlage: das Berufsbildungsgesetz, die Prüfungsordnung der zuständigen IHK und die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs – welche das ist, steht mit Fassung und Fundstelle auf der Seite deines Berufs · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026