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Berichtsheft und Prüfung: Pflicht, Inhalt, Zulassung

Pflicht, Inhalt, Zulassung zur Prüfung – und was du tun musst, weil das digitale IHK-Berichtsheft Ende 2026 eingestellt wird.

Pflicht
ja§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG
Zur Prüfung
Zulassung§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG
Note
keinewird nicht bewertet

Das Berichtsheft heißt im Gesetz Ausbildungsnachweis. Du musst es führen, schriftlich oder elektronisch (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG), und ohne vorgelegten Nachweis wirst du zur Abschlussprüfung nicht zugelassen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Benotet wird es nicht. Das digitale Berichtsheft der IHK endet am 31. Dezember 2026 – was du deshalb tun musst, steht direkt darunter.

Digitales IHK-Berichtsheft wird eingestellt: was du jetzt tun musst

Das „Digitale Berichtsheft“ der IHK wird zum 31. Dezember 2026 bundesweit eingestellt. Bis dahin kannst du es weiter nutzen. Deine Einträge musst du bis spätestens 31. Dezember 2026 exportieren.

  1. Exportiere alle bisherigen Wochen jetzt und speichere die Datei an zwei Orten.
  2. Kläre mit deinem Betrieb, wie du ab Januar weiterschreibst: schriftlich oder elektronisch. Die Form steht in deinem Ausbildungsvertrag.
  3. Frag deine IHK, welches Angebot sie als Nachfolger empfiehlt. Das ist je Kammer verschieden. Manche bieten einen Import der alten Einträge an.
  4. Schreib ohne Lücke weiter. Die Pflicht zum Ausbildungsnachweis bleibt, und für die Zulassung zur Abschlussprüfung musst du ihn vorlegen.

Welche Form gilt, steht in deinem Ausbildungsvertrag: Die Form des Ausbildungsnachweises gehört zu den Angaben, die der Betrieb aufnehmen muss (§ 11 Abs. 1 Nr. 12 BBiG).

Quelle zur Einstellung: IHK Nürnberg für Mittelfranken: Digitales Berichtsheft (gelesen am 19.10.2026). Was deine Kammer als Nachfolger anbietet, steht auf ihrer Seite.

Was ins Berichtsheft gehört

Was in den Ausbildungsnachweis gehört, empfiehlt der Hauptausschuss des BIBB allen Kammern (Nr. 4):

  • täglich oder wöchentlich, stichwortartig – etwa eine DIN-A4-Seite je Woche
  • auf jedem Blatt: dein Name, das Ausbildungsjahr und der Zeitraum
  • was du im Betrieb gemacht hast
  • Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und Schulungen, getrennt davon
  • die Themen der Berufsschule
  • möglichst, wie lange du an etwas gearbeitet hast

Konkret statt allgemein

Schreib, was du getan hast und woran man es sieht – nicht nur, wo du warst. Je ein Beispiel aus vier Berufen:

BerufZu allgemeinKonkret
IndustriemechanikerIn der Werkstatt gearbeitet.Grundplatte nach Zeichnung gebohrt und Gewinde M8 geschnitten, Maße mit dem Messschieber geprüft (6 Std.).
Fachkraft für LagerlogistikIm Lager geholfen.Wareneingang geprüft, Menge gegen den Lieferschein abgeglichen und im Warenwirtschaftssystem gebucht (4 Std.).
IndustriekaufleuteIm Einkauf mitgearbeitet.Drei Angebote für Kopierpapier eingeholt, Preise und Lieferzeiten in einer Tabelle verglichen (3 Std.).
Elektroniker für BetriebstechnikElektrik gemacht.Unterverteilung nach Plan verdrahtet und mit dem Ausbilder die Messung nach dem Anschließen durchgeführt (5 Std.).

Was dein Betrieb tun muss – und wer noch unterschreibt

  • Dein Betrieb muss dich zum Führen anhalten und die Nachweise regelmäßig durchsehen (§ 14 Abs. 2 BBiG); nach der BIBB-Empfehlung mindestens monatlich, mit Datum und Unterschrift oder elektronischer Bestätigung (Nr. 7).
  • Du darfst den Nachweis am Arbeitsplatz führen, also in der Ausbildungszeit (§ 14 Abs. 2 Satz 2 BBiG).
  • Hefte, Formblätter oder Programme bekommst du kostenlos vom Betrieb (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).
  • Bist du minderjährig, sollen deine Eltern in Abständen davon Kenntnis nehmen und das bestätigen (BIBB-Empfehlung, Nr. 9).

Berichtsheft und Prüfung

  • Zur Abschlussprüfung wirst du nur zugelassen, wenn du den Ausbildungsnachweis über deinen Betrieb schriftlich oder elektronisch vorgelegt hast.
  • Das Berichtsheft wird in der Zwischen- und Abschlussprüfung nicht bewertet. Es zählt also nicht als Note.
  • Zur mündlichen Prüfung musst du es nur mitbringen, wenn deine Ausbildungsordnung oder deine IHK das vorsieht. Dann legst du es dem Prüfungsausschuss vor.

Checkliste vor der Anmeldung

  • Jede Woche seit Ausbildungsbeginn steht drin, mit Betrieb und Berufsschule.
  • Jede Woche ist von dir und deinem Betrieb abgezeichnet oder elektronisch bestätigt.
  • Bist du minderjährig: Deine Eltern haben in Abständen davon Kenntnis genommen und das bestätigt.
  • Hast du das digitale IHK-Berichtsheft genutzt: Der Export ist gesichert.
  • Die Anmeldefrist deiner IHK steht in deinem Kalender.

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Häufige Fragen zum Berichtsheft

Muss das Berichtsheft vor der Prüfung fertig sein?

Ja. Zur Abschlussprüfung wirst du nur zugelassen, wenn du deinen Ausbildungsnachweis vorgelegt hast (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Das geht über den Betrieb, schriftlich oder elektronisch.

Wird das Berichtsheft benotet?

Nein. Nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses wird der Ausbildungsnachweis in der Zwischen- und Abschlussprüfung nicht bewertet (Nr. 11).

Muss ich das Berichtsheft zur mündlichen Prüfung mitbringen?

Nur wenn deine Ausbildungsordnung oder deine IHK es vorsieht. Dann legst du es dem Prüfungsausschuss vor (Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses, Nr. 11). Frag bei deiner IHK nach.

Darf ich das Berichtsheft während der Arbeitszeit schreiben?

Ja. Der Betrieb muss dir Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Abs. 2 BBiG). Hefte, Formblätter oder Programme stellt er dir kostenlos (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).

Was passiert mit dem digitalen Berichtsheft der IHK?

Das „Digitale Berichtsheft“ der IHK wird zum 31. Dezember 2026 bundesweit eingestellt. Bis dahin kannst du es weiter nutzen. Deine Einträge musst du bis spätestens 31. Dezember 2026 exportieren. Die Pflicht zum Ausbildungsnachweis bleibt: Schreib schriftlich oder elektronisch weiter, so wie es in deinem Ausbildungsvertrag steht (§ 11 Abs. 1 Nr. 12 BBiG).

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Berufsbildungsgesetz: § 11 BBiG, § 13 BBiG, § 14 BBiG, § 43 BBiG (gelesen am 19.10.2026) · Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 1. September 2020 für das Führen von Ausbildungsnachweisen (BAnz AT 02.10.2020 S1) · IHK Nürnberg für Mittelfranken: Digitales Berichtsheft · Was deine IHK im Einzelnen verlangt, steht in ihrer Prüfungsordnung