- Berufszeit
- 1,5-fachder Ausbildungsdauer, § 45 Abs. 2 BBiG
- Antrag
- bei der IHKEntscheidung nach § 46 BBiG
- Prüfung
- Abschlussprüfungdieselbe wie für Azubis
Mit der Externenprüfung holst du einen Berufsabschluss nach, ohne eine Ausbildung zu machen. Du legst die Abschlussprüfung des Berufs ab. Zugelassen wirst du, wenn du lange genug in dem Beruf gearbeitet hast. Fehlt dir Zeit, kannst du deine Fähigkeiten auch auf andere Weise glaubhaft machen (§ 45 Abs. 2 BBiG).
Wer zugelassen wird
- Du hast mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer in dem Beruf gearbeitet, in dem du die Prüfung machen willst.
- Ausbildungszeiten in einem anderen, fachlich passenden Ausbildungsberuf zählen mit.
- Fehlt dir Zeit, kann die IHK ganz oder teilweise darauf verzichten. Dafür machst du glaubhaft, dass du die nötige berufliche Handlungsfähigkeit hast, zum Beispiel mit Zeugnissen.
- Abschlüsse und Berufszeiten aus dem Ausland werden dabei berücksichtigt.
Grundlage: § 45 Abs. 2 BBiG.
Wie viel Berufszeit du brauchst
Ausbildungsdauer je Ausbildungsordnung (jeweils § 2). Fehlt dir Zeit, kann die IHK ganz oder teilweise darauf verzichten, wenn du deine Fähigkeiten glaubhaft machst (§ 45 Abs. 2 Satz 3 BBiG).
Zweiter Weg: Feststellung deiner Fähigkeiten
In einem Feststellungsverfahren wird geprüft, wie weit deine Fähigkeiten einem Ausbildungsberuf entsprechen (§ 1 Abs. 6 BBiG). Bekommst du die volle Vergleichbarkeit bescheinigt, wirst du ebenfalls zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 45 Abs. 3 BBiG).
So stellst du den Antrag
- Finde deine IHK. Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk du wohnst oder deine Vorbereitung besuchst (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 MPO).
- Stell den Antrag selbst, mit Formular und Frist dieser IHK (§ 12 Abs. 1 und 2 MPO). Die IHK gibt die Anmeldefrist mindestens einen Monat vor Fristende bekannt (§ 7 Abs. 2 MPO).
- Leg Nachweise bei: Belege über deine Arbeit im Beruf und, wenn es sie gibt, über Ausbildungszeiten. Fehlt dir Zeit, legst du dar, wie du die Fähigkeiten erworben hast (§ 12 Abs. 4 Buchst. e und f MPO).
- Die IHK entscheidet über die Zulassung. Hält sie die Voraussetzungen nicht für erfüllt, entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).
Gebührenfrei ist die Abschlussprüfung nur für Auszubildende (§ 37 Abs. 4 BBiG). Frag deine IHK, was die Prüfung für dich kostet.
Vorbereitung ohne Berufsschule
Du legst dieselbe Abschlussprüfung ab wie Auszubildende. Die Berufsschule fehlt dir aber. Plane deshalb Zeit für die Theorie ein.
- Lies auf der Seite deines Berufs, welche Prüfungsbereiche es gibt und wie stark sie zählen.
- Schau dir dort die Lernfelder an. Sie zeigen, was die Berufsschule im Beruf unterrichtet.
- Übe im Prüfungsformat, mit Zeitlimit und Notenschlüssel. Für viele Berufe geht das kostenlos in der IHK-Prüfungssimulation.
- Frag deine IHK, welche Lehrgänge für externe Prüflinge sie anbietet oder kennt.
- Prüf früh die Prüfungstermine deines Berufs und plane rückwärts bis zur Anmeldefrist.
Häufige Fragen
Kann ich ohne Ausbildung einen IHK-Abschluss machen?
Ja. Zur Abschlussprüfung wird auch zugelassen, wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer in dem Beruf gearbeitet hat (§ 45 Abs. 2 BBiG). Du legst dann dieselbe Abschlussprüfung ab wie Auszubildende.
Wie lange muss ich im Beruf gearbeitet haben?
Mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer: bei drei Jahren Ausbildung also viereinhalb Jahre, bei dreieinhalb Jahren fünf Jahre und drei Monate. Ausbildungszeiten in einem passenden Beruf zählen mit. Fehlt dir Zeit, kannst du deine Fähigkeiten auch anders glaubhaft machen (§ 45 Abs. 2 BBiG).
Zählt Berufserfahrung aus dem Ausland?
Ja. Ausländische Abschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden bei der Zulassung berücksichtigt (§ 45 Abs. 2 Satz 4 BBiG).
Wo stelle ich den Antrag auf Externenprüfung?
Bei der IHK, in deren Bezirk du wohnst oder deine Vorbereitung besuchst (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 MPO). Du stellst den Antrag selbst und legst Nachweise über deine Arbeit im Beruf bei (§ 12 Abs. 2 und 4 MPO).
Was kostet die Externenprüfung?
Gebührenfrei ist die Abschlussprüfung nur für Auszubildende (§ 37 Abs. 4 BBiG). Frag deine IHK, was die Prüfung für dich kostet.
Quellen: § 1 BBiG, § 37 BBiG, § 45 BBiG, § 46 BBiG, Musterprüfungsordnung des BIBB-Hauptausschusses vom 7. Oktober 2025 (BAnz AT 07.11.2025 S3) (gelesen am 19.10.2026). Die Musterprüfungsordnung ist eine Vorlage; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK. Keine Rechtsberatung.