- Ausbildungsdauer
- 3½ Jahre§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV
- Berufserfahrung nötig
- 5¼ Jahre§ 45 Abs. 2 BBiG
- Nächste Prüfung
- 01.12.2026Teil 2, schriftlich
Ausbildung dreieinhalb Jahre laut § 2 TPDesign/TSysPlAusbV, für Externe das Eineinhalbfache: Hast du fünf Jahre und drei Monate im Beruf Technischer Produktdesigner gearbeitet, kannst du die Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Auch für dich gilt die gestreckte Prüfung mit Teil 1 (30 % des Ergebnisses) und Teil 2 mit „Arbeitsauftrag“ (35 %), „Entwicklung und Konstruktion“ (25 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Ohne Berufsschule zählt vor allem: „Arbeitsauftrag“ mit 35 % und die schriftlichen Bereiche mit zusammen 35 %.
Wie lange du als Technischer Produktdesigner gearbeitet haben musst
§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV:
Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.
dreieinhalb Jahre (42 Monate) × 1,5 = 63 Monate, also fünf Jahre und drei Monate Arbeit im Beruf Technischer Produktdesigner.
Was zum Beruf gehört, beschreibt das Ausbildungsberufsbild in § 4 TPDesign/TSysPlAusbV. Ob deine Tätigkeit als Arbeit „in dem Beruf“ zählt, entscheidet die IHK anhand deines Tätigkeitsnachweises.
Anrechnung, Ausland, Ausnahmen: alle Regeln zur Externenprüfung.
Was du in der Prüfung ablegst
Teil 1 ist kein Vortest, sondern Teil der Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner: 30 % des Gesamtergebnisses (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV). Als Externer legst du Teil 1 und Teil 2 ab.
Ob die IHK dir beide Teile in einem Prüfungszeitraum oder nacheinander anbietet, regeln BBiG und Musterprüfungsordnung nicht ausdrücklich. Frag das bei der Anmeldung.
| Prüfungsbereich | Anteil am Gesamtergebnis | Form | Umfang laut Verordnung |
|---|---|---|---|
| Teil 1: Prüfungsbereich „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt und schriftliche Aufgaben (§ 11) | 30 % | Teil 1 | Prüfungsprodukt 5½ Stunden und schriftliche Aufgaben 90 Minuten (§ 11) |
| Arbeitsauftrag | 35 % | praktisch | betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: 70 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu Präsentation (höchstens 10 Minuten) und Fachgespräch (höchstens 20 Minuten) (§ 12) |
| Entwicklung und Konstruktion | 25 % | schriftlich | 150 Minuten (§ 12) |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 % | schriftlich | 60 Minuten (§ 12) |
„Arbeitsauftrag“ kann laut Verordnung an Arbeit aus dem Betrieb anknüpfen (siehe Umfang). Ohne Ausbildungsbetrieb klärst du früh mit der IHK, wie das bei dir aussieht.
Bestanden hast du, wenn
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV. Für Externe gelten dieselben Regeln wie für Azubis.
Termine und Anmeldung
| Datum | Prüfung |
|---|---|
| 01.12.2026 | Teil 2, schriftlich |
| 16.03.2027 | Teil 1, schriftlich |
| 11.05.2027 | Teil 2, schriftlich |
| 21.09.2027 | Teil 1, schriftlich |
Den Antrag stellst du bei der IHK – sie ist zuständige Stelle für die nichthandwerklichen Gewerbeberufe (§ 71 Abs. 2 BBiG). Die schriftlichen Aufgaben für den Beruf Technischer Produktdesigner kommen bundesweit von PAL; Anmeldefrist und praktische Termine legt deine IHK fest. Alle Prüfungstermine Technischer Produktdesigner
Vorbereitung ohne Berufsschule
Praxis hast du, die Theorie der Berufsschule holst du nach. Diese Wege helfen dabei:
- Lernfelder Technischer Produktdesigner: 13 Lernfelder, was die Berufsschule unterrichtet und was davon in der Prüfung vorkommt
- Prüfungssimulation Technischer Produktdesigner: 385 Aufgaben, kostenlos, mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel
- Notenrechner Technischer Produktdesigner: ob deine Punkte zum Bestehen reichen
- Prüfung Technischer Produktdesigner: alle Prüfungsteile Schritt für Schritt
- Nachhilfe Technischer Produktdesigner: Einzelstunde per Video für die Themen, die dir ohne Berufsschule fehlen
Häufige Fragen
Wie lange muss ich im Beruf Technischer Produktdesigner gearbeitet haben, um ohne Ausbildung zur Prüfung zu dürfen?
Mindestens fünf Jahre und drei Monate. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre (§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV); zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 BBiG, wer das Eineinhalbfache davon in dem Beruf gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in einem passenden anderen Beruf zählen mit.
Welche Prüfung lege ich als Externer im Beruf Technischer Produktdesigner ab?
Dieselbe Abschlussprüfung wie Auszubildende, also Teil 1 (30 % des Gesamtergebnisses) und Teil 2 mit „Arbeitsauftrag“ (35 %), „Entwicklung und Konstruktion“ (25 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %).
Wann ist die nächste Prüfung Technischer Produktdesigner?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist der 01.12.2026 (PAL). Die Anmeldefrist und die Termine der praktischen und mündlichen Prüfung legt deine IHK fest.
Ausbildungsdauer: § 2 TPDesign/TSysPlAusbV · Berufsbild: § 4 TPDesign/TSysPlAusbV · Zulassung: § 45 BBiG · Zuständige Stelle: § 71 BBiG · Prüfung: § 13 TPDesign/TSysPlAusbV · Wortlaut gelesen am 20.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.