- Prüfung
- dieselbe§ 60 BBiG
- Dauer gefördert
- ⅓ kürzer§ 180 Abs. 4 SGB III
- Prämie
- bis 2.500 €§ 87a SGB III
Als Umschüler legst du dieselbe Prüfung ab wie die Azubis deines Berufs. Grundlage sind die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung (§ 60 BBiG). Eine geförderte Umschulung in Vollzeit ist aber in der Regel mindestens ein Drittel kürzer (§ 180 Abs. 4 SGB III). Du lernst also denselben Stoff in weniger Zeit.
Wie lange eine Umschulung dauert
Die Ausbildungsdauer steht in § 2 jeder Ausbildungsordnung. Eine geförderte Umschulung in Vollzeit dauert in der Regel höchstens zwei Drittel davon:
Ausnahme: Kann jemand wegen seiner Eignung oder seiner Lage nur mit voller Dauer erfolgreich sein, darf die Umschulung so lang sein wie die Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III). Wie lange dein Lehrgang dauert, steht in deinem Umschulungsvertrag.
Die Prüfung als Umschüler
- Geprüft wirst du nach den Prüfungsanforderungen deiner Ausbildungsordnung. Grundlage sind auch das Ausbildungsberufsbild und der Ausbildungsrahmenplan (§ 60 BBiG).
- Damit gelten dieselben Prüfungsbereiche, dieselbe Gewichtung und dieselben Bestehensregeln wie für Azubis.
- Ist die Abschlussprüfung deines Berufs gestreckt, legst du auch Teil 1 ab. Das Gesetz nennt dafür sogar eine eigene Prämie (§ 87a Abs. 1 Nr. 1 SGB III).
- Die Prüfung nimmt ein Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab, bei den meisten Berufen hier die IHK (§ 62 Abs. 3 BBiG).
- Wann du zugelassen wirst und wie du dich anmeldest, regelt die zuständige Stelle in eigenen Regelungen (§ 59 BBiG). Frag dort oder bei deinem Bildungsträger nach.
Hast du schon eine vergleichbare Prüfung bestanden, kannst du die Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen beantragen (§ 62 Abs. 4 BBiG).
Förderung und Prämien
- Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann die Kosten der Umschulung übernehmen. Dafür musst du dich vor dem Start beraten lassen, und Lehrgang und Träger müssen zugelassen sein (§ 81 Abs. 1 SGB III).
- Gefördert wird ein nachträglicher Berufsabschluss vor allem, wenn du noch keinen Abschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung hast (§ 81 Abs. 2 SGB III).
- Bei einer geförderten Umschulung bekommst du nach bestandener Zwischenprüfung oder bestandenem Teil 1 1.000 Euro und nach bestandener Abschlussprüfung 1.500 Euro (§ 87a Abs. 1 SGB III).
- Bist du arbeitslos, kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat dazu (§ 87a Abs. 2 SGB III).
Wer dich umschult, muss die Umschulung vor dem Start bei der zuständigen Stelle anzeigen, bei einem Vertrag mit Kopie (§ 62 Abs. 2 BBiG).
So bereitest du dich vor
Weil die Zeit kürzer ist, lohnt sich ein Plan vom ersten Monat an:
- Schau früh nach, wann deine Prüfung ist und ob dein Beruf einen Teil 1 hat.
- Lies auf der Seite deines Berufs, welche Prüfungsbereiche zählen und wie viel jeder wiegt.
- Übe die schriftlichen Aufgaben regelmäßig, nicht erst in den letzten Wochen.
- Nutze die Praxisphase im Betrieb, um die praktische Prüfung vorzubereiten.
- Prüfungstermine je Beruf: wann deine Prüfung ist
- Notenrechner je Beruf: wie viele Punkte du zum Bestehen brauchst
- Prüfungssimulation: kostenlos mit Aufgaben deines Berufs üben
Schon lange im Beruf gearbeitet? Dann geht es vielleicht ohne Lehrgang: Externenprüfung.
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Häufige Fragen zur Umschulung
Ist die Umschulungsprüfung leichter als die Prüfung der Azubis?
Nein. Bei einer Umschulung in einen anerkannten Ausbildungsberuf gelten die Prüfungsanforderungen der Ausbildungsordnung (§ 60 BBiG). Du brauchst also dieselben Punkte zum Bestehen wie jeder Azubi.
Wie lange dauert eine Umschulung?
Wird sie gefördert und läuft in Vollzeit, ist sie in der Regel mindestens ein Drittel kürzer als die Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III). Aus drei Jahren werden so höchstens zwei. Ausnahmen gibt es, wenn eine kürzere Zeit für dich nicht reicht.
Bekomme ich Geld, wenn ich die Prüfung bestehe?
Bei einer geförderten Umschulung ja: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder nach Teil 1 und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1 SGB III). Der Beruf muss mindestens zwei Jahre Ausbildung vorsehen.
Kann ich Teile der Prüfung erlassen bekommen?
Ja, auf Antrag. Hast du eine vergleichbare Prüfung schon bestanden, befreit dich die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen. Die Anmeldung muss innerhalb von zehn Jahren danach erfolgen (§ 62 Abs. 4 BBiG).
Muss die IHK von meiner Umschulung wissen?
Ja. Wer dich umschult, muss die Umschulung vor dem Beginn bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei einem Umschulungsvertrag gehört eine Kopie dazu (§ 62 Abs. 2 BBiG).
Was ist der Unterschied zur Externenprüfung?
Bei der Umschulung lernst du den Beruf in einem Lehrgang. Bei der Externenprüfung gehst du ohne Lehrgang zur Prüfung, wenn du lange genug im Beruf gearbeitet hast. Gefordert ist das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer (§ 45 Abs. 2 BBiG).
Berufsbildungsgesetz: § 45 BBiG, § 59 BBiG, § 60 BBiG, § 62 BBiG · Sozialgesetzbuch III: § 81 SGB III, § 87a SGB III, § 180 SGB III (gelesen am 24.10.2026) · Ausbildungsdauer aus § 2 der jeweiligen Ausbildungsordnung · Was deine IHK für die Zulassung verlangt, steht in ihren Umschulungsprüfungsregelungen