- Online
- im Azubi-Portal deiner IHKvorläufig, sobald ein Bereich ausgewertet ist
- Endgültig
- nach dem Prüfungsausschusserst nach mündlicher oder praktischer Prüfung
- Zeugnis
- per PostPunkte je Bereich und Gesamtnote
Ein IHK-Prüfungsergebnis gibt es nicht am Prüfungstag: Die schriftlichen Bereiche werden korrigiert und als vorläufige Punkte ins Azubi-Portal deiner IHK gestellt, das Gesamtergebnis stellt der Prüfungsausschuss erst nach der letzten Prüfungsleistung fest – dann kommt das Zeugnis per Post. Bestanden ist ab 50 Punkten, sofern die Ausbildungsordnung deines Berufs keine weitere Bedingung nennt. Unten stehen die fünf Schritte, die drei Fälle danach und der Notenrechner je Beruf.
So kommt dein IHK-Prüfungsergebnis: fünf Schritte
- Prüfungstag: Die schriftlichen Aufgaben gehen zur Korrektur an die Prüfungsausschüsse; bei Antwort-Wahl-Aufgaben wird maschinell ausgewertet. Ein Ergebnis gibt es am Prüfungstag nicht.
- Vorläufiges Ergebnis online: Die meisten IHKs stellen die Punkte der schriftlichen Bereiche im Azubi-Portal ein, sobald sie vorliegen – bei der IHK Region Stuttgart zum Beispiel im Azubi-Infocenter. Vorläufig heißt: Der Prüfungsausschuss hat das Gesamtergebnis noch nicht festgestellt.
- Mündliche oder praktische Prüfung: Fachgespräch, Präsentation, betrieblicher Auftrag oder PAL-Aufgabe liegen meist Wochen nach dem schriftlichen Termin. Wer in einem schriftlichen Bereich unter 50 Punkten liegt, sollte jetzt die mündliche Ergänzungsprüfung prüfen.
- Feststellung durch den Prüfungsausschuss: Erst danach ist das Ergebnis endgültig: Punkte je Bereich, Gesamtnote, bestanden oder nicht. Bei Teil 1 der gestreckten Prüfung bekommst du eine schriftliche Ergebnismitteilung, keine Note.
- Zeugnis per Post: Das IHK-Prüfungszeugnis mit den Punkten je Bereich und der Gesamtnote kommt an deine Privatadresse; dein Betrieb bekommt eine Ergebnismitteilung. Ein verlorenes Zeugnis ersetzt die IHK gegen Gebühr.
Und dann? Drei Fälle
Bestanden
Ab 50 Punkten im Gesamtergebnis und in den Bereichen, die deine Ausbildungsordnung verlangt. Die Note steht im Zeugnis: 92 ist eine 1, 81 eine 2, 67 eine 3.
Knapp daneben
Ein schriftlicher Bereich unter 50 Punkten, und die Ergänzung würde den Ausschlag geben? Dann stell den Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung – sie zählt 2 : 1.
Nicht bestanden
Zweimal wiederholbar, bestandene Bereiche bleiben auf Antrag zwei Jahre angerechnet, die Ausbildung verlängert sich auf dein Verlangen bis zur nächsten Prüfung (§ 37 und § 21 Abs. 3 BBiG).
Quellen: als Beispiel die Prüfungsordnung der IHK Region Stuttgart für Abschluss- und Umschulungsprüfungen (Beschluss vom 18.03.2026, §§ 23–29) und der Artikel „Rund um die Prüfung“ der IHK Region Stuttgart, dazu § 37 BBiG. Portal, Fristen und Ablauf regelt deine IHK selbst. Ob es reicht, rechnet der Notenrechner je Beruf.
So liest du dein Ergebnis: der IHK-Notenschlüssel
Der IHK-Notenschlüssel (100-Punkte-Schlüssel) gilt bundesweit für alle Zwischen- und Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammern – er stammt aus § 24 der Musterprüfungsordnung des DIHK. Es gibt keine Unterschiede zwischen NRW, Bayern, Hessen oder anderen Bundesländern.
| Punkte | Note | Bezeichnung |
|---|---|---|
| 100 – 92 | 1 | sehr gut |
| 91 – 81 | 2 | gut |
| 80 – 67 | 3 | befriedigend |
| 66 – 50 | 4 | ausreichend |
| 49 – 30 | 5 | mangelhaft |
| 29 – 0 | 6 | ungenügend |
„Bestanden“ heißt in allen Ausbildungsordnungen: mindestens ausreichend, also 50 Punkte – im Gesamtergebnis und in den Bereichen, die die jeweilige Verordnung vorschreibt. „Ungenügend“ (unter 30 Punkten) in einem Bereich führt bei vielen Berufen zum Nichtbestehen, auch wenn der Durchschnitt reicht.
Industrielle Metallberufe
- Industriemechaniker/-in
- Zerspanungsmechaniker/-in
- Konstruktionsmechaniker/-in
- Werkzeugmechaniker/-in
- Anlagenmechaniker/-in
Metall (zweijährig)
Industrielle Elektroberufe
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Mechatronik
Konstruktion und Design
- Technische/-r Produktdesigner/-in (Maschinen- und Anlagenkonstruktion)
- Bautechnische/-r Konstrukteur/-in
Chemie
IT-Berufe
Kaufmännische Berufe
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Industriekaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Großhandel)
- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung
Lager und Logistik
Häufige Fragen
Wann kommen die IHK-Prüfungsergebnisse?
Am Prüfungstag noch nicht. Die schriftlichen Aufgaben werden von den Prüfungsausschüssen korrigiert, Antwort-Wahl-Aufgaben maschinell; die vorläufigen Punkte erscheinen danach im Azubi-Portal deiner IHK. Endgültig ist das Ergebnis erst, wenn der Prüfungsausschuss nach dem letzten Prüfungsteil – Fachgespräch, Präsentation, betrieblicher Auftrag oder PAL-Aufgabe – das Gesamtergebnis festgestellt hat. Einen festen Kalendertag gibt es nicht; die Reihenfolge ist bei jeder IHK dieselbe.
Wo sehe ich mein Ergebnis online?
Im Azubi-Portal deiner IHK – jede IHK hat ihr eigenes, bei der IHK Region Stuttgart zum Beispiel heißt es Azubi-Infocenter; die Zugangsdaten kommen wenige Wochen nach Ausbildungsbeginn per Post. Dort stehen die Punkte je Prüfungsbereich; die Berufsschule erfährt sie nicht automatisch. Wer kein Portal hat oder als Externer geprüft wurde, bekommt die Ergebnismitteilung per Post.
Was bedeutet „vorläufiges Ergebnis“?
Dass die Punkte eines Bereichs feststehen, das Bestehen aber noch nicht: Der Prüfungsausschuss stellt erst nach allen Prüfungsleistungen fest, ob die Regeln der Ausbildungsordnung erfüllt sind – Gesamtergebnis, Sperrbereiche, Mindestzahl bestandener Bereiche. Ein vorläufiges Ergebnis unter 50 Punkten in einem schriftlichen Bereich ist der Moment, in dem du die mündliche Ergänzungsprüfung prüfen solltest.
Wie werden Punkte zu einer Note?
Über den 100-Punkte-Schlüssel der IHK: 92 bis 100 Punkte sind eine 1, 81 bis 91 eine 2, 67 bis 80 eine 3, 50 bis 66 eine 4, 30 bis 49 eine 5, darunter eine 6. Das Zeugnis nennt die Punkte je Bereich und das Gesamtergebnis; die Note als Dezimalzahl (etwa 2,4 für 81 Punkte) steht in der Prüfungsordnung der IHK.
Nicht bestanden – was steht jetzt an?
Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 37 Abs. 1 BBiG). Bereiche mit mindestens 50 Punkten werden auf Antrag angerechnet, wenn du dich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholung anmeldest; alles unter 50 Punkten musst du wiederholen – bei der gestreckten Prüfung auch Teil 1. Die Ausbildung verlängert sich auf dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG); der Betrieb zahlt in diesem Fall die Prüfungsgebühr. Eine Verlängerung passiert nie automatisch – sprich zuerst mit deinem Betrieb.
Ich habe mein IHK-Zeugnis verloren – bekomme ich ein neues?
Ja, die IHK stellt gegen Gebühr eine Ersatzausfertigung aus; bei der IHK Region Stuttgart zum Beispiel gibt es dafür ein eigenes Formular. Bewahr die Ersatzausfertigung wie das Original auf: Weiterbildungen wie Meister oder Techniker und viele Arbeitgeber verlangen den Nachweis.
Seite zuletzt aktualisiert am 19.09.2026