Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag gibt es zwei Varianten: den betrieblichen Auftrag aus deinem Betrieb oder eine für die Prüfung vorgegebene Aufgabe – bei Technischen Produktdesignern ein Prüfungsprodukt, bei Bautechnischen Konstrukteuren eine Arbeitsprobe. Die Variante wählt der Ausbildungsbetrieb. Wähle unten deinen Beruf.
- Betrieblicher Auftrag: echter Auftrag, vorher genehmigt, mit Präsentation und Fachgespräch
- Vorgegebene Aufgabe: kommt fertig, gleiche Zeit, gleiche Bewertung
- Keine Variante bringt automatisch die bessere Note
Für Technischer Produktdesigner
Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (35 % des Gesamtergebnisses) gibt es zwei Varianten: Variante 1, ein betrieblicher Auftrag aus deinem Betrieb, oder Variante 2, ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht; die Aufgabe wird für die Prüfung vorgegeben, zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart als PAL-Variante. Beide dauern 70 Stunden inklusive Dokumentation, beide enden mit einer Präsentation von höchstens 10 Minuten und einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten; es wählt der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Die Tabelle zeigt, was sich unterscheidet, die Entscheidungshilfe darunter, was zu dir passt.
| Betrieblicher Auftrag | Prüfungsprodukt | |
|---|---|---|
| Aufgabe | echter Auftrag aus deinem Betrieb, vorher genehmigt | Prüfungsprodukt nach vorgegebener Aufgabe |
| Zeit | 70 Stunden inkl. Dokumentation | 70 Stunden inkl. Dokumentation |
| Präsentation | höchstens 10 Minuten | höchstens 10 Minuten |
| Fachgespräch | höchstens 20 Minuten | höchstens 20 Minuten |
| Wer wählt | der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung | der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung |
Vergleich im Detail: sechs Punkte aus der Verordnung
- Wer stellt die Aufgabe?
- Betrieblicher Auftrag: Dein Betrieb: ein echter Auftrag, dessen Aufgabenstellung und Zeitplan der Prüfungsausschuss vor Beginn genehmigt.
Prüfungsprodukt: ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht; die Aufgabe wird für die Prüfung vorgegeben, zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart als PAL-Variante. - Zeit
- Betrieblicher Auftrag: 70 Stunden für Durchführung und Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen.
Prüfungsprodukt: 70 Stunden für Erstellung und Dokumentation. - Präsentation und Fachgespräch
- Betrieblicher Auftrag: Präsentation höchstens 10 Minuten, auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 20 Minuten; Grundlage sind deine Unterlagen und Datensätze.
Prüfungsprodukt: Dieselben Zeiten; Grundlage sind Prüfungsprodukt beziehungsweise Arbeitsprobe und deine Dokumentation. - Gewichtung im Bereich
- Betrieblicher Auftrag: nicht in der Verordnung; die IHK Region Stuttgart zum Beispiel wertet Dokumentation 20 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 60 %.
Prüfungsprodukt: Dieselbe Gewichtung. - Bestehen
- Der Bereich ist Sperrbereich: Er muss für sich mindestens ausreichend sein. Gilt für beide Varianten.
- Wer wählt?
- Es wählt der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Du entscheidest mit, nicht allein. Gilt für beide Varianten.
Quelle: § 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV; als Beispiel die Hinweise der IHK Region Stuttgart zum betrieblichen Auftrag (Stand August 2026). Deine IHK regelt Portal und Fristen selbst.
Entscheidungshilfe: Welche Variante passt zu mir? (8 Fragen, 2 Minuten)
Häufige Fragen
Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: Wer entscheidet?
Es wählt der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Sprich das Ergebnis der Entscheidungshilfe vorher mit deinem Ausbilder durch; die Mitteilung an die IHK kommt mit der Anmeldung zur Prüfung.
Wie lange dauert der Arbeitsauftrag und was gehört dazu?
70 Stunden inklusive Dokumentation, in beiden Varianten. Danach präsentierst du höchstens 10 Minuten und führst ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Gewichtung im Bereich: nicht in der Verordnung; die IHK Region Stuttgart zum Beispiel wertet Dokumentation 20 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 60 %.
Muss der betriebliche Auftrag genehmigt werden?
Ja. Vor der Durchführung werden Aufgabenstellung und geplanter Zeitraum beziehungsweise Zeitplan dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart läuft das digital im Azubi-Infocenter mit festem Abgabetermin; deine IHK nennt Portal und Termin selbst.
Zur Berufsseite Technischer Produktdesigner: Termine, Aufbau, Bestehensregeln
Für Bautechnischer Konstrukteur
Im Prüfungsbereich Erstellen von Dokumenten für die Planung (Name je Fachrichtung) (50 % des Gesamtergebnisses) gibt es zwei Varianten: Variante 1, ein betrieblicher Auftrag aus deinem Betrieb, oder Variante 2, eine Arbeitsprobe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht und im Betrieb durchgeführt wird. Beide dauern 40 Stunden inklusive Dokumentation, beide enden mit einer Präsentation von höchstens 10 Minuten und einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten; es wählt der Ausbildende; du teilst die Wahl mit der Anmeldung mit (§ 14 BautechKonAusbV 2025). Die Tabelle zeigt, was sich unterscheidet, die Entscheidungshilfe darunter, was zu dir passt.
| Betrieblicher Auftrag | Arbeitsprobe | |
|---|---|---|
| Aufgabe | echter Auftrag aus deinem Betrieb, vorher genehmigt | Arbeitsprobe, die einem Auftrag entspricht |
| Zeit | 40 Stunden inkl. Dokumentation | 40 Stunden inkl. Dokumentation |
| Präsentation | höchstens 10 Minuten | höchstens 10 Minuten |
| Fachgespräch | höchstens 20 Minuten | höchstens 20 Minuten |
| Wer wählt | der Ausbildende; du teilst die Wahl mit der Anmeldung mit | der Ausbildende; du teilst die Wahl mit der Anmeldung mit |
Vergleich im Detail: sechs Punkte aus der Verordnung
- Wer stellt die Aufgabe?
- Betrieblicher Auftrag: Dein Betrieb: ein echter Auftrag, dessen Aufgabenstellung und Zeitplan der Prüfungsausschuss vor Beginn genehmigt.
Arbeitsprobe: eine Arbeitsprobe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht und im Betrieb durchgeführt wird. - Zeit
- Betrieblicher Auftrag: 40 Stunden für Durchführung und Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen.
Arbeitsprobe: 40 Stunden für Erstellung und Dokumentation. - Präsentation und Fachgespräch
- Betrieblicher Auftrag: Präsentation höchstens 10 Minuten, auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 20 Minuten; Grundlage sind deine Unterlagen und Datensätze.
Arbeitsprobe: Dieselben Zeiten; Grundlage sind Prüfungsprodukt beziehungsweise Arbeitsprobe und deine Dokumentation. - Gewichtung im Bereich
- Betrieblicher Auftrag: Dokumentation 10 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 70 %.
Arbeitsprobe: Dieselbe Gewichtung. - Bestehen
- Kein Sperrbereich: Drei von vier Bereichen müssen ausreichend sein, keiner ungenügend. Gilt für beide Varianten.
- Wer wählt?
- Es wählt der Ausbildende; du teilst die Wahl mit der Anmeldung mit (§ 14 BautechKonAusbV 2025). Du entscheidest mit, nicht allein. Gilt für beide Varianten.
Quelle: § 14 BautechKonAusbV 2025; als Beispiel die Hinweise der IHK Region Stuttgart zum betrieblichen Auftrag (Stand August 2026). Deine IHK regelt Portal und Fristen selbst.
Entscheidungshilfe: Welche Variante passt zu mir? (8 Fragen, 2 Minuten)
Häufige Fragen
Betrieblicher Auftrag oder Arbeitsprobe: Wer entscheidet?
Es wählt der Ausbildende; du teilst die Wahl mit der Anmeldung mit (§ 14 BautechKonAusbV 2025). Sprich das Ergebnis der Entscheidungshilfe vorher mit deinem Ausbilder durch; die Mitteilung an die IHK kommt mit der Anmeldung zur Prüfung.
Wie lange dauert der Arbeitsauftrag und was gehört dazu?
40 Stunden inklusive Dokumentation, in beiden Varianten. Danach präsentierst du höchstens 10 Minuten und führst ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (§ 14 BautechKonAusbV 2025). Gewichtung im Bereich: Dokumentation 10 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 70 %.
Muss der betriebliche Auftrag genehmigt werden?
Ja. Vor der Durchführung werden Aufgabenstellung und geplanter Zeitraum beziehungsweise Zeitplan dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt (§ 14 BautechKonAusbV 2025). Zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart läuft das digital im Azubi-Infocenter mit festem Abgabetermin; deine IHK nennt Portal und Termin selbst.
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Seite zuletzt aktualisiert am 19.09.2026