- Teil 2 · schriftlich
- Dienstag, 1. Dezember 2026Winter 2026/27 · PAL
- Teil 1 · schriftlich
- Dienstag, 16. März 2027Frühjahr 2027 · PAL
- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag
Das ist der bundesweite Schreibtag, festgelegt von der PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart). Alle weiteren Prüfungsteile terminiert deine IHK — diese Termine stehen in deiner Einladung, nicht hier. Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht und die 3 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV).
Abschlussprüfung Teil 1 Technischer Produktdesigner
Teil 1 der Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und zählt 30 % des Gesamtergebnisses (§ 11 und § 13 TPDesign/TSysPlAusbV).
Termin: Frühjahr 2027 schriftlicher Teil, bundeseinheitlich (PAL); praktische und mündliche Termine legt deine IHK fest
Was geprüft wird: Prüfungsbereich „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt und schriftliche Aufgaben (§ 11). Teil 1 zählt 30 % des Gesamtergebnisses (§ 13 Abs. 1 Nr. 1). Die Gewichtung von Prüfungsprodukt und schriftlichen Aufgaben untereinander nennt die Verordnung nicht.
Prüfungsbereiche in Teil 1
- Schriftliche Aufgabenstellungen
Aufgaben, Abwahl und Hilfsmittel
Ungebunden 20 ungebundene Aufgaben à 10 Punktekeine Abwahl Vorgabezeit der Aufgabenstelle 90 Minuten Hilfsmittel Formelsammlungen, Tabellenbücher, Wörterbücher Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, Zeichenwerkzeuge und Taschenrechner¹ Hinweis Integrative Prüfung, organisatorisch der praktischen Prüfung zugeordnet. ungebunden heißt: Du schreibst die Antwort selbst.
- Praktische Aufgabe (Prüfungsprodukt)
Ablauf und Hilfsmittel
Vorgabezeit der Aufgabenstelle 5,5 Stunden inklusive 30 Minuten Pause Hilfsmittel nach Bereitstellungsunterlagen
So läuft Teil 1 ab: vorher, schriftlich, am Tag
Teil 1 zählt 30 % des Gesamtergebnisses (§ 13 Abs. 1 Nr. 1). Die Gewichtung von Prüfungsprodukt und schriftlichen Aufgaben untereinander nennt die Verordnung nicht. Bewertet werden Arbeitsweise und Ergebnis.
- Vorher: Dein Betrieb baut den Arbeitsplatz nach den Bereitstellungsunterlagen der Aufgabenstelle auf; die Aufgabe selbst kennst du erst am Prüfungstag.
- Schriftlich: Die schriftlichen Aufgabenstellungen haben einen bundeseinheitlichen Termin (oben genannt); erlaubt sind nach Bereitstellungsunterlagen.
- Am Tag der Arbeitsaufgabe: Ob sie am selben Tag oder an einem anderen liegt, steht in deiner Einladung; bei den meisten Berufen setzt die IHK dafür ein Zeitfenster.
Nächster Schritt: Vorbereitung auf Teil 1
Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Produktdesigner
Teil 2 der Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner liegt am Ende der Ausbildung, umfasst 3 Prüfungsbereiche und zählt 70 % des Gesamtergebnisses (§ 12 und § 13 TPDesign/TSysPlAusbV).
Termin: Winter 2026/27 schriftlicher Teil, bundeseinheitlich (PAL); praktische und mündliche Termine legt deine IHK fest
Prüfungsbereiche in Teil 2
- Arbeitsauftrag Sperrbereich35 % des Gesamtergebnisses
Ablauf und Hilfsmittel
Varianten - Betrieblicher Auftrag mit Präsentation und auftragsbezogenem Fachgesprächhöchstens 70 Stunden für Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation, dazu Präsentation 10 Minuten und auftragsbezogenes Fachgespräch 20 Minuten
- Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht (von der örtlichen IHK vorgegeben)höchstens 70 Stunden für Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation, dazu Präsentation 10 Minuten und auftragsbezogenes Fachgespräch 20 Minuten
Hinweis Die PAL gewichtet beide Wege gleich: Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation 20 %, Präsentation 20 %, auftragsbezogenes Fachgespräch 60 % (PAL-Prüfungsübersicht S26 S. 93). - Entwicklung und Konstruktion mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
Aufgaben, Abwahl und Hilfsmittel
Teil A 30 gebundene Aufgaben à 1 Punktkeine Abwahl Teil B 20 ungebundene Aufgaben à 10 Punktekeine Abwahl Vorgabezeit der Aufgabenstelle 150 Minuten Hilfsmittel Formelsammlungen, Tabellenbücher, Wörterbücher Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, Zeichenwerkzeuge und Taschenrechner¹ gebunden heißt: Antwort ankreuzen. ungebunden heißt: Du schreibst die Antwort selbst.
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Aufgaben, Abwahl und Hilfsmittel
Gebunden 18 gebundene Aufgaben à 1 Punkt3 zur Abwahl Ungebunden 6 ungebundene Aufgaben à 10 Punkte1 zur Abwahl Vorgabezeit der Aufgabenstelle 60 Minuten Hilfsmittel keine gebunden heißt: Antwort ankreuzen. ungebunden heißt: Du schreibst die Antwort selbst. Abwahl heißt: So viele Aufgaben darfst Du streichen; sie zählen dann weder für noch gegen Dich.
Praktische Prüfung und Fachgespräch Technischer Produktdesigner
Das ist der Teil, den man nicht auswendig lernen kann – und der am schwersten zu greifen ist. Für Technischer Produktdesigner sind das: Arbeitsauftrag – Gewicht und Dauer stehen oben bei den Prüfungsbereichen.
Das Fachgespräch bekommt keine eigene Note – es fließt in die Note seines Prüfungsbereichs ein. Und es gibt keinen Fragenkatalog: Worauf es sich stützt, steht oben im Wortlaut der Verordnung.
Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt? Entscheidungshilfe für Technischer Produktdesigner
Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (35 % des Gesamtergebnisses) gibt es zwei Varianten: Variante 1, ein betrieblicher Auftrag aus deinem Betrieb, oder Variante 2, ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht; die Aufgabe wird für die Prüfung vorgegeben, zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart als PAL-Variante. Beide dauern 70 Stunden inklusive Dokumentation, beide enden mit einer Präsentation von höchstens 10 Minuten und einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten; es wählt der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Die Tabelle zeigt, was sich unterscheidet, die Entscheidungshilfe darunter, was zu dir passt.
| Betrieblicher Auftrag | Prüfungsprodukt | |
|---|---|---|
| Aufgabe | echter Auftrag aus deinem Betrieb, vorher genehmigt | Prüfungsprodukt nach vorgegebener Aufgabe |
| Zeit | 70 Stunden inkl. Dokumentation | 70 Stunden inkl. Dokumentation |
| Präsentation | höchstens 10 Minuten | höchstens 10 Minuten |
| Fachgespräch | höchstens 20 Minuten | höchstens 20 Minuten |
| Wer wählt | der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung | der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung |
Vergleich im Detail: sechs Punkte aus Verordnung und IHK-Praxis
- Wer stellt die Aufgabe?
- Betrieblicher Auftrag: Dein Betrieb: ein echter Auftrag, dessen Aufgabenstellung und Zeitplan der Prüfungsausschuss vor Beginn genehmigt.
Prüfungsprodukt: ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht; die Aufgabe wird für die Prüfung vorgegeben, zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart als PAL-Variante. - Zeit
- Betrieblicher Auftrag: 70 Stunden für Durchführung und Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen.
Prüfungsprodukt: 70 Stunden für Erstellung und Dokumentation. - Präsentation und Fachgespräch
- Betrieblicher Auftrag: Präsentation höchstens 10 Minuten, auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 20 Minuten; Grundlage sind deine Unterlagen und Datensätze.
Prüfungsprodukt: Dieselben Zeiten; Grundlage sind Prüfungsprodukt und deine Dokumentation. - Gewichtung im Bereich
- Betrieblicher Auftrag: nicht in der Verordnung; die IHK Region Stuttgart zum Beispiel wertet Dokumentation 20 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 60 %.
Prüfungsprodukt: Dieselbe Gewichtung. - Bestehen
- Der Bereich ist Sperrbereich: Er muss für sich mindestens ausreichend sein. Gilt für beide Varianten.
- Wer wählt?
- Es wählt der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Entschieden wird ohne dich – aber nicht ohne dein Zutun: Wer früh mit einem konkreten Vorschlag ins Gespräch geht, bestimmt meist mit, was der Betrieb meldet. Gilt für beide Varianten.
Quelle: § 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV; als Beispiel die Hinweise der IHK Region Stuttgart zum betrieblichen Auftrag (Stand August 2026). Deine IHK regelt Portal und Fristen selbst.
Nächster Schritt: Vorbereitung auf Teil 2
Bestehen: Punkte und Regeln für Technischer Produktdesigner
Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht und die 3 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV).
Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses; beide Teile ergeben zusammen die Note im Zeugnis.
Bestehensregeln (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV)
Diese 5 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Was „Sperrbereich" heißt: ein Prüfungsbereich, in dem die 50 Punkte für sich erreicht sein müssen. Ein gutes Gesamtergebnis gleicht ihn nicht aus – wer dort unter 50 bleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 13 Abs. 3).
Rundung: IHK-Praxis (Prüfungsrechner der IHK Pfalz): Bereichsergebnisse auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis als gewichtete Summe aller Bereiche einmal gerundet (49,5 → 50). Die Verordnung regelt die Rundung nicht.
Habe ich bestanden? Notenrechner Technischer ProduktdesignerPunkte eingeben, Ergebnis sofort – auch wenn ein Teil noch fehlt. Rechnet nach § 13 TPDesign/TSysPlAusbV.- Prüfungsergebnisse: wann und wo du dein Ergebnis siehst
- Nicht bestanden oder knapp daneben? Mündliche Ergänzungsprüfung, Wiederholung und was jetzt gilt
Rechtsgrundlage: TPDesign/TSysPlAusbV, § 11, § 12 und § 13 (Stand 17.09.2026).
Zahl der Aufgaben, Abwahl, Zeiten und Hilfsmittel: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart, Berufe-/Prüfungsübersicht, Stand 09.01.2026. Die PAL erstellt die Aufgaben bundeseinheitlich für alle IHKs. ¹ Taschenrechner: nicht programmiert, netzunabhängig, ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten. Formelsammlungen und Tabellenbücher nur als handelsübliche unkommentierte Fassungen (Querverweise erlaubt). In Baden-Württemberg können Termine und Struktur der schriftlichen Prüfung abweichen. Angaben der PAL ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung der zuständigen IHK.
Nächster Schritt: So bereitest du dich auf beide Teile vor
Prüfungsvorbereitung Technischer Produktdesigner
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Technischer Produktdesigner gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Technischer Produktdesigner mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Technischer Produktdesigner: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Community Technischer Produktdesigner: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Prüfungsaufgaben Technischer Produktdesigner: Was es offiziell gibt – und was nicht
Die schriftlichen Aufgaben für Technischer Produktdesigner stellt die PAL bundeseinheitlich; jede IHK bekommt denselben Satz. Die Originale sind urheberrechtlich geschützt und stehen nicht zum Download – auch nicht hier. Was du kennen solltest, ist das Format: Aufgabenzahl, Zeit, Abwahl und Hilfsmittel je Bereich.
Format je Bereich: Aufgaben, Zeit, Abwahl
- Schriftliche Aufgabenstellungen (Abschlussprüfung Teil 1): 20 ungebundene Aufgaben à 10 Punkte (keine Abwahl) · 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde (Abschlussprüfung Teil 2): 18 gebundene Aufgaben à 1 Punkt (3 zur Abwahl) · 6 ungebundene Aufgaben à 10 Punkte (1 zur Abwahl) · 60 Minuten
- Entwicklung und Konstruktion (Abschlussprüfung Teil 2): Teil A (Ankreuzteil): 30 gebundene Aufgaben à 1 Punkt (keine Abwahl) · Teil B (Schreibteil): 20 ungebundene Aufgaben à 10 Punkte (keine Abwahl) · 150 Minuten
Genau dieses Format übst du im ErfolgsAzubi-Kurs: gleiche Aufgabentypen, gleiche Zeit, IHK-Notenschlüssel – und zu jeder Aufgabe die Erklärung, die dir das Original nie gibt.
Kostenlos im Prüfungsformat üben
Nervös vor der Prüfung? Was gegen Prüfungsangst hilft – und was rechtlich gilt
Nächster Schritt: Häufige Fragen zur Prüfung Technischer Produktdesigner
Häufige Fragen zur Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner
Die häufigsten Fragen zur Prüfung Technischer Produktdesigner, geordnet nach Teil 1, Teil 2, Bestehen und Allgemeinem.
Zu Teil 1 2
Wann ist die AP1 Technischer Produktdesigner?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 1 ist Dienstag, 16. März 2027. Teil 1 findet im Frühjahr oder Herbst statt, laut § 11 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV „zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres“. Der Prüfungsbereich heißt „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt in 5½ Stunden und schriftliche Aufgaben von 90 Minuten (§ 11). Eine eigene Zwischenprüfung gibt es nicht – Teil 1 tritt an ihre Stelle und zählt mit 30 Prozent zum Gesamtergebnis.
Gibt es für Technischer Produktdesigner noch eine Zwischenprüfung?
Nein. Technischer Produktdesigner wird in gestreckter Form geprüft: Statt der Zwischenprüfung gibt es Teil 1 der Abschlussprüfung, dessen Ergebnis in die Gesamtnote eingeht. Der nächste Termin für Teil 1 ist Dienstag, 16. März 2027. Wer nach „Zwischenprüfung Technischer Produktdesigner“ sucht, meint in der Regel genau diesen Teil 1.
Zu Teil 2 5
Wann ist die AP2 Technischer Produktdesigner?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist Dienstag, 1. Dezember 2026. An diesem Tag werden Entwicklung und Konstruktion (150 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) geschrieben (§ 12 TPDesign/TSysPlAusbV). Der Arbeitsauftrag mit Präsentation und Fachgespräch wird von der IHK angesetzt.
Betrieblicher Auftrag Technischer Produktdesigner: 70 Stunden mit Präsentation und Fachgespräch?
Ja. Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag besteht aus einem betrieblichen Auftrag oder einem Prüfungsprodukt in 70 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu eine Präsentation von höchstens 10 Minuten und ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (§ 12 TPDesign/TSysPlAusbV). Der Arbeitsauftrag zählt 35 Prozent des Gesamtergebnisses und muss mindestens ausreichend sein; eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es dort nicht.
Welche Hilfsmittel sind in der Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner erlaubt?
Abschlussprüfung Teil 2 – im Prüfungsbereich Entwicklung und Konstruktion: Formelsammlungen, Tabellenbücher, Wörterbücher Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, Zeichenwerkzeuge und nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten; in Wirtschafts- und Sozialkunde: keine Hilfsmittel. Abschlussprüfung Teil 1 – im Prüfungsbereich Schriftliche Aufgabenstellungen: Formelsammlungen, Tabellenbücher, Wörterbücher Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, Zeichenwerkzeuge und nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten. Für Formelsammlungen und Tabellenbücher gilt: Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden. Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen sind zulässig, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt, sowie gegebenenfalls die Richtigstellung von Text und Formeln und die Umstellung von Formeln. Quelle: PAL-Prüfungsübersicht, Stand 09.01.2026; verbindlich ist die Einladung deiner IHK.
Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: Wer entscheidet?
Es wählt der Ausbildungsbetrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Sprich das Ergebnis der Entscheidungshilfe vorher mit deinem Ausbilder durch; die Mitteilung an die IHK kommt mit der Anmeldung zur Prüfung.
Wie lange dauert der Arbeitsauftrag und was gehört dazu?
70 Stunden inklusive Dokumentation, in beiden Varianten. Danach präsentierst du höchstens 10 Minuten und führst ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Gewichtung im Bereich: nicht in der Verordnung; die IHK Region Stuttgart zum Beispiel wertet Dokumentation 20 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 60 %.
Bestehen und Ergebnis 3
Wie viel zählt Teil 1 bei Technischen Produktdesignern?
30 Prozent. § 10 Abs. 2 TPDesign/TSysPlAusbV: „Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent gewichtet.“ § 13 Abs. 1 nennt die Gewichte der Bereiche am Gesamtergebnis: Technische Dokumente 30 Prozent, Arbeitsauftrag 35 Prozent, Entwicklung und Konstruktion 25 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
Wann habe ich die Prüfung bestanden?
Wenn die fünf Bedingungen aus § 13 Abs. 2 TPDesign/TSysPlAusbV erfüllt sind: Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend, Arbeitsauftrag mindestens ausreichend, Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend, in mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend. „Ausreichend“ bedeutet mindestens 50 von 100 Punkten, „ungenügend“ unter 30 Punkten.
Was ist die mündliche Ergänzungsprüfung bei Technischen Produktdesignern?
Nach § 13 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV wird die Prüfung auf deinen Antrag in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 – Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde – durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann; nur in einem Bereich. Das bisherige Ergebnis und die mündliche Prüfung werden 2 : 1 gewichtet.
Ausbildung und Prüfung allgemein 8
Gilt das auch für die Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion?
Ja, mit einem Unterschied im Namen: Die Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion (§§ 6 bis 9 TPDesign/TSysPlAusbV) hat dieselben Gewichte, Bestehensregeln und Prüfungszeiten. Zwei Dinge sind anders: Ihr dritter Prüfungsbereich heißt „Produktentwicklung“ statt „Entwicklung und Konstruktion“, und die PAL setzt dort im Teil A 35 gebundene Aufgaben mit 5 zur Abwahl an statt 30 ohne Abwahl (PAL-Prüfungsübersicht S26 S. 93 und S. 94). Der Notenrechner rechnet für beide Fachrichtungen gleich. Im Rahmenlehrplan sind die Lernfelder 1 bis 8 für beide Fachrichtungen gleich; die Lernfelder 9 bis 13 sind je Fachrichtung eigene.
Wie lange dauert die Ausbildung und wie viele Lernfelder gibt es?
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre; Teil 1 liegt zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 am Ende. Der KMK-Rahmenlehrplan vom 27. Mai 2011 hat 13 Lernfelder mit 980 Unterrichtsstunden: vier im ersten Jahr (280 Stunden), vier im zweiten (280), drei im dritten (280) und zwei im vierten (140). Lernfeld 1 heißt „Technische Systeme analysieren und erfassen“, Lernfeld 11 mit 120 Stunden „3D-Datensätze von Baugruppen unter Verwendung von Maschinenelementen sowie Kaufteilen erstellen und modifizieren“.
Technischer Produktdesigner oder Technischer Zeichner / Technischer Systemplaner?
Die Verordnung von 2011 regelt zwei Berufe gemeinsam: Technische/-r Produktdesigner/-in und Technische/-r Systemplaner/-in, mit insgesamt fünf Fachrichtungen und je eigenen Paragrafen; diese Seite behandelt die Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (§§ 10 bis 13). Für Ausbildungsverträge nach den Vorgängerverordnungen – Technischer Zeichner (17. Dezember 1993) und Technischer Produktdesigner (24. Juni 2005), beide außer Kraft seit dem 1. August 2011 (§ 29) – enthält § 28 eine Übergangsregel: Sie konnten nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien das vereinbart hatten und noch keine Zwischenprüfung abgelegt war.
Wie viele Aufgaben kann ich in der Prüfung Technischer Produktdesigner abwählen?
Abwählen heißt: Du streichst die Aufgaben, die du nicht bearbeiten willst, und nur der Rest wird gewertet. Abschlussprüfung Teil 2 – Wirtschafts- und Sozialkunde: 3 von 18 gebundenen Aufgaben; Wirtschafts- und Sozialkunde: 1 von 6 ungebundenen Aufgaben. Quelle: PAL-Prüfungsübersicht, Stand 09.01.2026; verbindlich ist die Einladung deiner IHK.
Gilt das alles auch in meinem Bundesland?
Ja. Die Ausbildungsordnung ist Bundesrecht und gilt in allen Ländern gleich – Prüfungsbereiche, Gewichtung und Bestehensregeln sind überall dieselben. Auch die schriftlichen Aufgaben und ihre Termine kommen zentral von der PAL, nicht vom Land. Eine Ausnahme: In Baden-Württemberg gibt es bei der Prüfung teilweise Abweichungen. Wenn du dort ausgebildet wirst, frag deine IHK nach den Einzelheiten – alles andere auf dieser Seite gilt auch für dich.
Gibt es alte Prüfungsaufgaben zum Üben?
Nicht bei uns zum Herunterladen – die Aufgaben der PAL sind urheberrechtlich geschützt, und wir stellen keine Prüfungshefte bereit. Ob es alte Aufgabensätze zu kaufen gibt, sagt dir die PAL selbst. Was dich wirklich vorbereitet, sind Aufgaben im Zuschnitt der Prüfung: mit Zeitlimit, mit IHK-Notenschlüssel und mit einer Erklärung zu jeder Lösung. Genau so ist der Kurs für Technischer Produktdesigner aufgebaut – Prüfungssimulation statt Auswendiglernen alter Hefte.
Externenprüfung, Umschulung, ohne Ausbildung in die Prüfung – gilt das alles auch für mich?
Ja. Umschüler legen dieselbe IHK-Abschlussprüfung ab, mit denselben Terminen, Bereichen und Bestehensregeln. Wer keine Ausbildung gemacht hat, geht als Externer in die Prüfung – die Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG heißt deshalb Externenprüfung. Sie wird erteilt, wenn man mindestens das Anderthalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet hat – bei einer zweijährigen Ausbildung also drei Jahre, bei drei Jahren viereinhalb Jahre, bei dreieinhalb Jahren fünf Jahre und drei Monate. Der Antrag läuft über die IHK am Wohnort; die Einladung kommt dann direkt von der IHK, nicht über die Berufsschule. Anders als Azubis zahlen Externe die Prüfungsgebühr selbst (zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart je nach Beruf und Prüfungsform zwischen 430 und 860 Euro; jede IHK hat eine eigene Gebührenordnung).
Wann und wo bekomme ich mein Prüfungsergebnis?
Die Punkte der schriftlichen Bereiche stellen die meisten IHKs vorläufig ins Azubi-Portal, sobald sie ausgewertet sind; endgültig wird das Ergebnis erst, wenn der Prüfungsausschuss nach der mündlichen oder praktischen Prüfung das Gesamtergebnis feststellt. Das Zeugnis kommt per Post. Was du mit einem knappen Ergebnis machst und wie die Wiederholung läuft, steht auf der Seite zu den IHK-Prüfungsergebnissen.
Austausch mit anderen Azubis (Technischer Produktdesigner)
In der Gruppe für Technischer Produktdesigner sitzen Azubis, die Teil 1 oder Teil 2 am selben Tag schreiben wie du. Kostenlos, ohne Kurs, ohne Anmeldung bei uns.
Zum Beruf: Technischer Produktdesigner
Technische Produktdesigner/-innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion legen die gestreckte Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (TPDesign/TSysPlAusbV) ab: Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres mit 30 Prozent, Teil 2 am Ende der 3,5-jährigen Ausbildung mit 70 Prozent (§ 10 Abs. 2); bestanden ist nach § 13.
Prüfungstermine: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart), Stand 16.09.2026 (Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung deiner IHK) · Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Produktdesigner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026