- Aufgaben im Pool
- 385Single-Choice im Format der Aufgabenstelle
- Nächste Prüfung: Abschlussprüfung Teil 2
- 18 Aufgaben3 zur Abwahl · 24 Minuten (Wirtschafts- und Sozialkunde)
- Kosten
- 0 €ohne Anmeldung, ohne Konto
Die Prüfungssimulation Technischer Produktdesigner bildet die schriftlichen Bereiche mit derselben Aufgabenzahl, derselben Abwahl und der anteiligen Vorgabezeit ab; das Ergebnis rechnet der IHK-Notenschlüssel. Die Aufgaben sind eigene Aufgaben im Format der Aufgabenstelle, entwickelt von IHK-Prüfern und Fachleuten des Berufs – keine Originale der Aufgabenstelle.
Was du hier üben kannst – Technischer Produktdesigner
Jeder schriftliche Prüfungsbereich als eigener Durchgang: dieselbe Zahl gebundener Aufgaben, dieselbe Abwahl, dieselben nicht abwählbaren Aufgaben. Wie viel Zeit du bekommst, steht bei jedem Bereich – dort, wo die Prüfung den gebundenen Teil zeitlich abgrenzt, ist es dieser Anteil.
Abschlussprüfung Teil 2
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 18 gebundene Aufgaben, 3 zur Abwahl, 24 Minuten – Pool: 355 Aufgaben
- Entwicklung und Konstruktion: 30 gebundene Aufgaben, keine Abwahl, 38 Minuten – Pool: 30 Aufgaben
Nicht in der Simulation: Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, die ungebundenen Aufgaben mit Musterlösung, bei denen du die Antwort selbst schreibst, die deine falschen Aufgaben kommen wieder, bis sie sitzen, Fachgespräch-Training, KI-Tutor und Community – das alles gehört zum ErfolgsAzubi-Kurs. ErfolgsAzubi-Kurs Technischer Produktdesigner: Aufgaben auf IHK-Niveau mit Erklärung und Rechenweg, Training nach Lernfeldern, Teil B mit Musterlösung, Fachgespräch als KI-Simulation, KI-Tutor, Community. Kein Abo, Geld-zurück-Garantie.
Gibt es die Prüfungsaufgaben als PDF zum Download?
Kurz: Es gibt sie nicht – jedenfalls nicht legal. Die Aufgaben von PAL sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie als PDF anbietet, verbreitet sie unerlaubt; wir tun das nicht, und du solltest dich nicht darauf verlassen, dass eine solche Datei vollständig oder richtig ist.
Was dir eine Sammlung alter Aufgaben ohnehin nicht gibt: die Rückmeldung. Eine Lösung ohne Erklärung sagt dir, dass du falsch lagst – nicht, warum. Genau daran scheitert Vorbereitung, nicht am fehlenden Material.
- Das Format ist das Übbare. Aufgabentyp, Antwortbogen, Zeit je Bereich, Abwahl – das wiederholt sich jedes Jahr und steht hier zum Üben bereit.
- Teil 1 und Teil 2 getrennt, je Prüfungsbereich, mit IHK-Notenschlüssel am Ende.
- Kostenlos, ohne Anmeldung – keine E-Mail-Adresse, kein Konto, kein Download, der eine Datei sein will und keine ist.
Prüfungsfragen Technischer Produktdesigner: Wo finde ich Übungsaufgaben mit Lösungen?
Prüfungsfragen, Prüfungsaufgaben, Übungsaufgaben – gemeint ist dasselbe. Die Aufgabenstelle nennt sie „Aufgaben", gesucht wird meistens nach „Fragen".
Oben auf dieser Seite stehen 385 Übungsaufgaben im Format der Aufgabenstelle: dieselbe Art zu fragen, dieselbe Zeit, dieselbe Abwahl. Nach dem Abgeben siehst du zu jeder Aufgabe, ob deine Antwort richtig war und welche richtig gewesen wäre – und deine Note nach dem IHK-Notenschlüssel.
Was hier nicht steht: warum eine Lösung richtig ist. Rechenweg und Begründung gehören zum Kurs, nicht zur kostenlosen Simulation. Und es sind keine Originalaufgaben vergangener Prüfungen – warum es die nicht gibt, steht eine Frage weiter oben.
Häufige Fragen zur Prüfungssimulation Technischer Produktdesigner
Wann ist die AP1 Technischer Produktdesigner?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 1 ist Dienstag, 16. März 2027. Teil 1 findet im Frühjahr oder Herbst statt, laut § 11 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV „zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres“. Der Prüfungsbereich heißt „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt in 5½ Stunden und schriftliche Aufgaben von 90 Minuten (§ 11). Eine eigene Zwischenprüfung gibt es nicht – Teil 1 tritt an ihre Stelle und zählt mit 30 Prozent zum Gesamtergebnis.
Wann ist die AP2 Technischer Produktdesigner?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist Dienstag, 1. Dezember 2026. An diesem Tag werden Entwicklung und Konstruktion (150 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) geschrieben (§ 12 TPDesign/TSysPlAusbV). Der Arbeitsauftrag mit Präsentation und Fachgespräch wird von der IHK angesetzt.
Wie viel zählt Teil 1 bei Technischen Produktdesignern?
30 Prozent. § 10 Abs. 2 TPDesign/TSysPlAusbV: „Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent gewichtet.“ § 13 Abs. 1 nennt die Gewichte der Bereiche am Gesamtergebnis: Technische Dokumente 30 Prozent, Arbeitsauftrag 35 Prozent, Entwicklung und Konstruktion 25 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
Wann habe ich die Prüfung bestanden?
Wenn die fünf Bedingungen aus § 13 Abs. 2 TPDesign/TSysPlAusbV erfüllt sind: Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend, Arbeitsauftrag mindestens ausreichend, Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend, in mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend. „Ausreichend“ bedeutet mindestens 50 von 100 Punkten, „ungenügend“ unter 30 Punkten.
Betrieblicher Auftrag Technischer Produktdesigner: 70 Stunden mit Präsentation und Fachgespräch?
Ja. Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag besteht aus einem betrieblichen Auftrag oder einem Prüfungsprodukt in 70 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu eine Präsentation von höchstens 10 Minuten und ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (§ 12 TPDesign/TSysPlAusbV). Der Arbeitsauftrag zählt 35 Prozent des Gesamtergebnisses und muss mindestens ausreichend sein; eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es dort nicht.
Was ist die mündliche Ergänzungsprüfung bei Technischen Produktdesignern?
Nach § 13 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV wird die Prüfung auf deinen Antrag in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 – Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde – durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann; nur in einem Bereich. Das bisherige Ergebnis und die mündliche Prüfung werden 2 : 1 gewichtet.
Gilt das auch für die Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion?
Ja, mit einem Unterschied im Namen: Die Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion (§§ 6 bis 9 TPDesign/TSysPlAusbV) hat dieselben Gewichte, Bestehensregeln und Prüfungszeiten. Zwei Dinge sind anders: Ihr dritter Prüfungsbereich heißt „Produktentwicklung“ statt „Entwicklung und Konstruktion“, und die PAL setzt dort im Teil A 35 gebundene Aufgaben mit 5 zur Abwahl an statt 30 ohne Abwahl (PAL-Prüfungsübersicht S26 S. 93 und S. 94). Der Notenrechner rechnet für beide Fachrichtungen gleich. Im Rahmenlehrplan sind die Lernfelder 1 bis 8 für beide Fachrichtungen gleich; die Lernfelder 9 bis 13 sind je Fachrichtung eigene.
Wie lange dauert die Ausbildung und wie viele Lernfelder gibt es?
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre; Teil 1 liegt zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 am Ende. Der KMK-Rahmenlehrplan vom 27. Mai 2011 hat 13 Lernfelder mit 980 Unterrichtsstunden: vier im ersten Jahr (280 Stunden), vier im zweiten (280), drei im dritten (280) und zwei im vierten (140). Lernfeld 1 heißt „Technische Systeme analysieren und erfassen“, Lernfeld 11 mit 120 Stunden „3D-Datensätze von Baugruppen unter Verwendung von Maschinenelementen sowie Kaufteilen erstellen und modifizieren“.
Technischer Produktdesigner oder Technischer Zeichner / Technischer Systemplaner?
Die Verordnung von 2011 regelt zwei Berufe gemeinsam: Technische/-r Produktdesigner/-in und Technische/-r Systemplaner/-in, mit insgesamt fünf Fachrichtungen und je eigenen Paragrafen; diese Seite behandelt die Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (§§ 10 bis 13). Für Ausbildungsverträge nach den Vorgängerverordnungen – Technischer Zeichner (17. Dezember 1993) und Technischer Produktdesigner (24. Juni 2005), beide außer Kraft seit dem 1. August 2011 (§ 29) – enthält § 28 eine Übergangsregel: Sie konnten nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien das vereinbart hatten und noch keine Zwischenprüfung abgelegt war.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Produktdesigner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026