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IHK-Notenschlüssel: Punkte in Noten umrechnen

Tabelle, Umrechner und die Regel, ab wann bestanden ist – derselbe Schlüssel bei jeder IHK.

Bestanden ab
50 PunktenNote 4, „ausreichend“
Note 1 ab
92 PunktenNote 2 ab 81, Note 3 ab 67
Gilt
bundesweitbei jeder IHK, auch in Bayern

Der IHK-Notenschlüssel ist ein 100-Punkte-Schlüssel: 100 bis 92 Punkte sind eine 1, 91 bis 81 eine 2, 80 bis 67 eine 3, 66 bis 50 eine 4, 49 bis 30 eine 5, darunter eine 6. Er steht in § 24 der Musterprüfungsordnung – der Richtlinie, die der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung nach § 47 Abs. 6 BBiG für die Prüfungsordnungen erlässt. Die Industrie- und Handelskammern legen sie ihren eigenen Prüfungsordnungen zugrunde: in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und überall sonst derselbe Schlüssel. Ob die Prüfung bestanden ist, sagt zusätzlich die Ausbildungsordnung des Berufs: Sie nennt Sperrbereiche und Mindestpunkte je Bereich. Deshalb gibt es unten je Beruf einen eigenen Rechner.

Welche Note sind meine Punkte?

Punktzahl eintragen, Note ablesen. Der Schlüssel ist bundesweit derselbe, die Note kommt aus dem 100-Punkte-Schlüssel der IHK.

Gib deine Punkte ein – du siehst die Note, ob der Bereich bestanden ist und wie viele Punkte bis zur nächsten Note fehlen.

Der Schlüssel sagt, welche Note zu einer Punktzahl gehört. Ob die Prüfung bestanden ist, entscheidet die Ausbildungsordnung deines Berufs – mit Sperrbereichen und Mindestpunkten je Bereich. Das rechnet der Notenrechner deines Berufs unten.

Ab wie vielen Punkten ist die IHK-Prüfung bestanden?

Der IHK-Notenschlüssel (100-Punkte-Schlüssel) gilt bundesweit für alle Zwischen- und Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammern – er steht in § 24 der Musterprüfungsordnung (Richtlinie des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung, § 47 Abs. 6 BBiG), die die Industrie- und Handelskammern ihren eigenen Prüfungsordnungen zugrunde legen. Es gibt keine Unterschiede zwischen NRW, Bayern, Hessen oder anderen Bundesländern.

PunkteNoteBezeichnung
100 – 921sehr gut
91 – 812gut
80 – 673befriedigend
66 – 504ausreichend
49 – 305mangelhaft
29 – 06ungenügend

„Bestanden“ heißt überall mindestens ausreichend, also 50 Punkte. Wo diese 50 Punkte stehen müssen, sagt die Ausbildungsordnung deines Berufs: meist im Gesamtergebnis und in einzelnen Bereichen, in manchen Berufen stattdessen in jedem Prüfungsteil. „Ungenügend“ (unter 30 Punkten) in einem Bereich führt bei vielen Berufen zum Nichtbestehen, auch wenn der Durchschnitt reicht.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte brauche ich für Note 1, 2 oder 3?

Note 1 („sehr gut“) ab 92 Punkten, Note 2 („gut“) ab 81, Note 3 („befriedigend“) ab 67, Note 4 („ausreichend“) ab 50. Darunter: Note 5 („mangelhaft“) ab 30 Punkten, Note 6 („ungenügend“) unter 30. Das ist der 100-Punkte-Schlüssel aus § 24 der Musterprüfungsordnung des BIBB-Hauptausschusses (Richtlinie nach § 47 Abs. 6 BBiG), den die Prüfungsordnungen aller Industrie- und Handelskammern übernehmen.

Ab wie vielen Punkten ist die IHK-Prüfung bestanden?

Bestanden ist ein Prüfungsbereich ab 50 Punkten („ausreichend“). Ob die ganze Prüfung bestanden ist, sagt die Ausbildungsordnung deines Berufs: Sie verlangt meist mindestens 50 Punkte im Gesamtergebnis, dazu Mindestpunkte in einzelnen Bereichen (Sperrbereiche) und keinen Bereich unter 30 Punkten. Diese Regeln rechnet der Notenrechner deines Berufs – oben in der Berufsliste.

Gilt der IHK-Notenschlüssel auch in Bayern, NRW oder Baden-Württemberg?

Ja. Der 100-Punkte-Schlüssel steht in § 24 der Musterprüfungsordnung – der Richtlinie, die der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung nach § 47 Abs. 6 BBiG für die Prüfungsordnungen erlässt, und die Prüfungsordnungen der einzelnen IHKs legen ihn zugrunde – in Bayern genauso wie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Hamburg. Was sich zwischen den Bundesländern unterscheiden kann, sind Prüfungstermine und Organisation, nicht die Umrechnung von Punkten in Noten.

Ist der Notenschlüssel bei Zwischenprüfung und Abschlussprüfung gleich?

Ja, derselbe Schlüssel gilt für Zwischenprüfungen, Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung und für die Abschlussprüfung. Der Unterschied liegt in der Wirkung: Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis, Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung dagegen mit dem Gewicht, das die Ausbildungsordnung nennt (zum Beispiel 40 %, 30 %, 25 % oder 20 %).

Rundet die IHK auf ganze Punkte?

In der Praxis ja: Die Prüfungsrechner der IHKs runden jedes Bereichs- und Gesamtergebnis kaufmännisch auf ganze Punkte, 49,5 werden 50. Die Ausbildungsordnungen selbst regeln die Rundung nicht. Unser Notenrechner rechnet wie die IHK-Rechner.

Warum sind 100 Punkte nicht 100 Prozent der Aufgaben?

Die Aufgabenstellen rechnen die erreichbaren Rohpunkte eines Aufgabensatzes auf den 100-Punkte-Schlüssel um. In den Übersichten der Aufgabenstelle steht je Prüfungsbereich, mit welchem Divisor oder Faktor gerechnet wird; die Zahl hängt davon ab, wie viele Rohpunkte der Satz insgesamt hergibt. Die Note entsteht also aus dem umgerechneten Wert, nicht aus dem Anteil richtiger Aufgaben.

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Notenschlüssel: § 24 der Musterprüfungsordnung – Richtlinie des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 7. Oktober 2025 (BAnz AT 07.11.2025 S3), erlassen nach § 47 Abs. 6 BBiG · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026