- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis
Teil 1 zählt 20 %, Teil 2 80 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht und die Bereichsregeln einhält (§ 24 FIAusbV).
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Prüfungsvorbereitung Fachinformatiker Systemintegration
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Fachinformatiker Systemintegration übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 30.09.2026
Lernsystem Fachinformatiker Systemintegration Teil 1
Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, schriftlich
Zum Lernsystem Teil 1Prüfung 25.11.2026
Lernsystem Fachinformatiker Systemintegration Teil 2
Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration · Konzeption und Administration von IT-Systemen · Analyse und Entwicklung von Netzwerken · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Teil 23.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Fachinformatiker Systemintegration
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Konzeption und Administration von IT-Systemen, Analyse und Entwicklung von Netzwerken, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 58 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 56 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 57 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 58 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 58 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 54 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 24. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: FIAusbV, § 9, §§ 19–23 und § 24 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker Systemintegration
20 % des GesamtergebnissesAbschlussprüfung Teil 2 Fachinformatiker Systemintegration
80 % des Gesamtergebnisses- Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration50 % des Gesamtergebnisses
- Konzeption und Administration von IT-Systemen mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
- Analyse und Entwicklung von Netzwerken mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 24 FIAusbV)
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird in einem der Bereiche Konzeption und Administration von IT-Systemen, Analyse und Entwicklung von Netzwerken oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 25).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Fachinformatiker Systemintegration
Wie rechnet der Notenrechner für Fachinformatiker Systemintegration?
Alle fünf Prüfungsbereiche gehen mit ihrem Prozentsatz aus § 24 Abs. 1 unmittelbar ins Gesamtergebnis. Vorher entsteht der Projektwert als Mittel aus Projektarbeit und Präsentation mit Fachgespräch; dafür kannst du die Teilleistungen einzeln eintragen oder gleich den fertigen Bereichswert. Anschließend prüft das Werkzeug die vier Bedingungen des § 24 Abs. 2. Gerundet wird auf jeder Stufe kaufmännisch, das Gesamtergebnis einmal am Schluss.
Was bringt mir eine gute Projektarbeit rechnerisch?
Zehn Punkte mehr im Projektbereich heben das Gesamtergebnis um fünf Punkte, weil dieser Bereich die Hälfte trägt. Dieselben zehn Punkte in Wirtschafts- und Sozialkunde bewegen einen einzigen Punkt. Verlass dich trotzdem nicht allein darauf: Die Bedingung „mindestens ausreichend in drei der vier Bereiche von Teil 2“ lässt sich mit Projektpunkten nicht ersetzen.
Wo lohnt sich die mündliche Ergänzungsprüfung?
Nur dort, wo sie zulässig ist und den Ausschlag gibt. Das Werkzeug ermittelt für jeden zulässigen Bereich den kleinsten mündlichen Wert, der zum Bestehen führt, und verrechnet ihn 2 : 1 mit dem schriftlichen Ergebnis. Trägst du eine Ergänzung dort ein, wo die Verordnung sie nicht vorsieht – etwa im Projekt oder in einem zweiten Bereich –, lässt das Werkzeug den Wert weg und begründet das.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 250)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Fachinformatiker Systemintegration beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026