- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis
Teil 1 zählt 25 %, Teil 2 75 % des Gesamtergebnisses. Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht und die 3 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 23 KStoffTechAusbV).
Mit der Neuordnung 2023 (KStoffTechAusbV vom 14. Juni 2023) heißt der Beruf Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin; vorher hieß er Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (KStoffVerfMAusbV 2012). Wer die Ausbildung nach der alten Verordnung begonnen hat, kann andere Prüfungsregeln haben.
Punkte eingeben, Ergebnis sehen
Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Du suchst den Excel-Prüfungsrechner der IHK? Den musst du nicht herunterladen: Dieser Rechner rechnet dasselbe direkt im Browser, auch auf dem Handy, nach der Ausbildungsordnung deines Berufs. Die Ergebnisse haben wir mit dem Excel-Prüfungsrechner der IHK Pfalz nachgeprüft.
Prüfungsvorbereitung Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Prüfungssimulation Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge
- Kostenlose Community Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Verfahrenstechnische Systeme, Produktionsplanung und -analyse, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Herstellen von Halbzeugen):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 56 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 60 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 59 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 59 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 52 Punkte | nicht bestanden | Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend; In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 23. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: KStoffTechAusbV, § 8, §§ 18–22 und § 23 (Stand 19.10.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge
25 % des GesamtergebnissesAbschlussprüfung Teil 2 Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge
75 % des Gesamtergebnisses- Herstellen von Halbzeugen35 % des Gesamtergebnisses
- Verfahrenstechnische Systeme mündliche Ergänzung möglich20 % des Gesamtergebnisses
- Produktionsplanung und -analyse mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 23 KStoffTechAusbV)
Diese 4 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird in einem der Bereiche Verfahrenstechnische Systeme, Produktionsplanung und -analyse oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich, nicht im Bereich Herstellen von Halbzeugen. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 24).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge
Nach welchen Gewichten rechnet der Notenrechner Halbzeuge?
Nach § 23 Abs. 1 KStoffTechAusbV: Teil 1 mit 25 Prozent, Herstellen von Halbzeugen mit 35 Prozent, Verfahrenstechnische Systeme mit 20 Prozent und die beiden kleinen schriftlichen Bereiche mit je 10 Prozent. Teil 1 gibst du als ein Ergebnis ein; wie sich Prüfungsprodukt und schriftliche Aufgaben darin verteilen, sagt die Verordnung nicht (der Prüfungsrechner der IHK Pfalz rechnet 70 zu 30). Die Bereiche rundet der Rechner auf ganze Punkte, das Gesamtergebnis einmal am Schluss.
Ich liege in der praktischen Aufgabe unter 50 Punkten – durchgefallen?
Nicht automatisch. Herstellen von Halbzeugen ist kein Sperrfach; mit 30 bis 49 Punkten bestehst du, wenn Verfahrenstechnische Systeme, Produktionsplanung und -analyse und Wirtschafts- und Sozialkunde alle ausreichend sind und Teil 2 und das Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreichen (§ 23 Abs. 2). Mündlich nachbessern lässt sich die praktische Aufgabe nicht.
Wie viel muss ich in Teil 2 noch holen?
Trag das Ergebnis von Teil 1 ein und lass Teil 2 leer: Der Rechner nennt die Mindestpunkte je Bereich zum Bestehen oder für deine Wunschnote. Teil 1 zählt 25 Prozent; der größte Hebel ist die praktische Aufgabe mit 35 Prozent.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (vom 14. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 151; Nr. 241); ersetzt die KStoffVerfMAusbV vom 21. Mai 2012), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Kunststoff-/Kautschuktechnologe Halbzeuge beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026