Alle Berufe

IHK-Abschlussprüfung 2026: Regeln von Anmeldung bis Bestehen

Gestreckt oder mit Zwischenprüfung, wer anmeldet, was am Prüfungstag gilt, wann du bestanden hast und was gilt, wenn es nicht klappt. Nach Berufsbildungsgesetz und Musterprüfungsordnung.

Prüfung
1 oder 2 Teileje nach Ausbildungsordnung, § 5 Abs. 2 BBiG
Ausreichend
ab 50 PunktenNotenschlüssel, § 24 MPO
Wiederholen
2-mal§ 37 Abs. 1 BBiG

Mit der Abschlussprüfung schließt du deine Ausbildung ab. Jeder anerkannte Ausbildungsberuf hat eine (§ 37 Abs. 1 BBiG). In vielen Berufen hat sie zwei Teile, die zeitlich auseinanderliegen. In anderen Berufen gibt es vorher eine Zwischenprüfung. Zur Prüfung brauchst du eine Zulassung deiner IHK. Fällst du durch, darfst du zweimal wiederholen.

Gestreckte Abschlussprüfung oder Zwischenprüfung

Wie geprüft wird, legt die Ausbildungsordnung deines Berufs fest. Sie kann die Abschlussprüfung in zwei Teile teilen, die zeitlich auseinanderliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Das heißt gestreckte Abschlussprüfung.

  • Gestreckt: Teil 1 legst du während der Ausbildung ab, Teil 2 am Ende. Beide Teile gehören zur Abschlussprüfung. Wie stark jeder Teil zählt, steht in deiner Ausbildungsordnung.
  • Teil 1 kannst du nicht allein wiederholen (§ 37 Abs. 1 Satz 3 BBiG). Sein Ergebnis bekommst du aber mitgeteilt (§ 37 Abs. 2 Satz 3 BBiG).
  • Bei gestreckter Prüfung entfällt die Zwischenprüfung (§ 48 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
  • Mit Zwischenprüfung: Sie zeigt deinen Ausbildungsstand (§ 48 Abs. 1 BBiG). Für die Zulassung zur Abschlussprüfung zählt, dass du teilgenommen hast (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Was in deinem Beruf gilt, zeigt die Seite Zwischenprüfung oder Teil 1 in einer Tabelle.

Anmeldung und Zulassung

Zur Prüfung kommst du nicht von selbst. Du brauchst eine Zulassung. Darüber entscheidet die IHK als zuständige Stelle (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Wer meldet an?

Meist meldet dich dein Ausbildungsbetrieb an. Viele IHKs nehmen die Anmeldung zur Abschlussprüfung nur über das Online-Portal des Betriebs an; du bestätigst danach deine Daten (IHK Berlin). Die Musterprüfungsordnung des BIBB von 2025 sieht vor, dass du den Antrag selbst stellst und deinen Betrieb darüber informierst (§ 12 Abs. 1 MPO). Sie ist aber nur eine Vorlage. Welcher Weg bei dir gilt, regelt die Prüfungsordnung deiner IHK. Sprich mit deinem Betrieb, damit die Frist nicht verstreicht.

Fristen

Die IHK legt die Anmeldefristen fest. Sie macht sie mindestens einen Monat vor Fristende öffentlich bekannt. Kommt dein Antrag zu spät, kann die IHK ihn ablehnen (§ 7 Abs. 2 MPO). Fragen zu Anmeldung, Ort und Zeiten beantwortet die Abteilung Berufsbildung deiner IHK (IHK-AkA).

Was du für die Zulassung brauchst

  • Deine Ausbildungszeit ist vorbei oder endet spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • Du hast an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen.
  • Du hast deinen Ausbildungsnachweis über deinen Betrieb vorgelegt, schriftlich oder elektronisch. Wie das geht, steht auf der Seite Berichtsheft und Prüfung.
  • Dein Ausbildungsvertrag steht im Verzeichnis der IHK.

Grundlage: § 43 Abs. 1 BBiG. Bei gestreckter Prüfung entscheidet die IHK über jeden Teil gesondert. Zu Teil 2 brauchst du in der Regel die Teilnahme an Teil 1 (§ 44 Abs. 1 und 3 BBiG).

Die Zulassung bekommst du rechtzeitig mit Prüfungstag, Ort und erlaubten Hilfsmitteln (§ 13 Abs. 3 MPO). Für die Prüfung muss dein Betrieb dich freistellen. Das gilt auch für den Arbeitstag direkt vor der schriftlichen Abschlussprüfung (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und 5 BBiG). Für Auszubildende kostet die Abschlussprüfung nichts (§ 37 Abs. 4 BBiG).

Termine der schriftlichen Prüfung

Werden schriftliche Aufgaben überregional gleich gestellt, gibt es dafür abgestimmte Prüfungstage (§ 7 Abs. 3 MPO). Praktische und mündliche Termine teilt dir deine IHK mit (IHK-AkA).

Sommerprüfung und Winterprüfung

In der Regel gibt es zwei Prüfungszeiträume im Jahr (§ 7 Abs. 1 MPO). Viele sprechen deshalb von Sommer- und Winterprüfung oder von Frühjahr und Herbst. Die Spalte Saison in der Tabelle ordnet jeden Termin nach seinem Monat ein.

DatumSaisonPrüfungBerufe in unserem Angebot
24.11.2026Winter 2026/27Teil 2 oder Abschlussprüfung3
25.11.2026Winter 2026/27Teil 2 oder Abschlussprüfung8
01.12.2026Winter 2026/27Teil 1 oder Zwischenprüfung2
01.12.2026Winter 2026/27Teil 2 oder Abschlussprüfung10
02.12.2026Winter 2026/27Teil 2 oder Abschlussprüfung10
24.02.2027Frühjahr 2027Teil 1 oder Zwischenprüfung8

Die nächsten schriftlichen Termine über alle Berufe unseres Angebots. Quelle: PAL und IHK-AkA, Stand 16.09.2026. Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist die Einladung deiner IHK.

Jeden Termin für deinen Beruf findest du unter IHK-Prüfungstermine je Beruf, mit Kalender-Datei.

Der Prüfungstag

Hier steht, was du mitbringst, was erlaubt ist und was gilt, wenn etwas schiefgeht. Grundlage ist die Musterprüfungsordnung. Maßgeblich sind aber die Prüfungsordnung deiner IHK und deine Einladung.

Was du mitbringst

  • Ausweis: In der Prüfung musst du dich ausweisen (§ 21 MPO).
  • Einladung: Sie nennt Prüfungstag, Ort und die erlaubten Hilfsmittel (§ 13 Abs. 3 MPO). In kaufmännischen Prüfungen trägst du deine IHK- und Prüflingsnummer in den Aufgabensatz ein. Sie steht auf der Einladung oder der Prüfungsmappe (IHK-AkA).
  • Hilfsmittel: nur die, die in deiner Einladung stehen. Mehr dazu im nächsten Absatz.
  • Kugelschreiber: Lösungsbögen, die maschinell ausgewertet werden, füllst du mit Kugelschreiber aus (IHK-AkA). Nimm einen zweiten mit.

Welche Hilfsmittel erlaubt sind

  • Kaufmännische Berufe (AkA): In allen Berufen und Prüfungsbereichen ist ein Taschenrechner erlaubt. Er muss nicht programmiert und netzunabhängig sein, ohne Verbindung zu anderen (IHK-AkA). Einige Berufe haben mehr, zum Beispiel ein Wörterbuch. Im computergestützten Teil 1 der Kaufleute für Büromanagement gilt der Taschenrechner nicht (IHK-AkA).
  • Gewerblich-technische Berufe (PAL): Oft sind Formelsammlungen, Tabellenbücher, Zeichenwerkzeuge und ein Taschenrechner ohne Verbindung zu anderen erlaubt. Bücher nur als handelsübliche, unkommentierte Fassung. Klebezettel und Unterstreichungen sind erlaubt, wenn sie nur auf andere Stellen verweisen (PAL-Prüfungsübersicht).

Was in deinem Beruf erlaubt ist, steht im Prüfungsaufbau auf der Seite deines Berufs. Wie du das Tabellenbuch gut nutzt, zeigt Tabellenbuch in der IHK-Prüfung.

Handy und Täuschung

Ein Handy ersetzt den Taschenrechner nicht. Erlaubt ist nur ein Rechner ohne Verbindung zu anderen. Wer nicht zugelassene Hilfsmittel benutzt, täuscht. Schon der Versuch zählt (§ 22 Abs. 1 MPO).

  • Die Aufsicht schreibt den Verdacht ins Protokoll. Du schreibst die Prüfung erst einmal weiter (§ 22 Abs. 2 MPO).
  • Liegt eine Täuschung vor, bekommt die betroffene Leistung 0 Punkte. In schweren Fällen gilt das für den Prüfungsteil oder die ganze Prüfung (§ 22 Abs. 3 MPO).
  • Bevor endgültig entschieden wird, darfst du dich äußern (§ 22 Abs. 5 MPO).
  • In kaufmännischen Prüfungen führen unerlaubte Hilfsmittel zum vorläufigen Ausschluss (IHK-AkA).

Am sichersten lässt du das Handy zu Hause. Oder du fragst die Aufsicht, wohin damit.

Gibt es Leaks der Prüfungsaufgaben?

Verlass dich nicht darauf. Wer mit der Prüfung befasst ist, muss über alle Prüfungsvorgänge schweigen (§ 6 MPO). Was im Netz als Leak kursiert, kannst du nicht prüfen. Und wer vorab Aufgaben nutzt, um das Ergebnis zu beeinflussen, täuscht. Die Leistung bekommt dann 0 Punkte, in schweren Fällen der ganze Prüfungsteil (§ 22 Abs. 1 und 3 MPO). Üb lieber das Format: Die IHK-Prüfungssimulation stellt eigene Aufgaben im Aufbau deiner Prüfung.

Ablauf, Pausen und Toilette

Vor Beginn erklärt dir die Aufsicht den Ablauf und die verfügbare Zeit. Sie nennt auch die erlaubten Hilfsmittel und die Folgen einer Täuschung (§ 21 MPO). Toilette und Pausen regelt die Musterprüfungsordnung nicht. Die Aufsicht legt deine IHK mit dem Prüfungsausschuss fest (§ 20 Abs. 2 MPO). Frag deshalb bei der Belehrung nach, wie es bei dir läuft.

  • An einem Tag mit nur schriftlichen Prüfungen soll die Prüfung höchstens 300 Minuten dauern (§ 18 Abs. 3 MPO).
  • Prüf zuerst, ob dein Aufgabensatz vollständig ist. Fehlt etwas, sag es sofort der Aufsicht. Reklamationen nach Schluss werden in der kaufmännischen Prüfung nicht anerkannt (IHK-AkA).
  • Hast du eine Behinderung, sollen Dauer und Hilfsmittel darauf Rücksicht nehmen. Den Nachweis legst du schon mit dem Antrag auf Zulassung vor (§ 16 MPO).

Zu spät oder krank

  • Zu spät: Eine Regel zur Verspätung enthält die Musterprüfungsordnung nicht. Ruf im Notfall sofort bei deiner IHK an und frag, was gilt.
  • Vorher abmelden: Nach der Anmeldung kannst du vor Beginn schriftlich oder elektronisch zurücktreten. Dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt (§ 23 Abs. 1 MPO).
  • Krank am Prüfungstag: Teil das deiner IHK sofort mit und weise es nach. Bei Krankheit brauchst du ein ärztliches Attest (§ 23 Abs. 5 MPO).
  • Mit wichtigem Grund werden selbstständige Leistungen anerkannt, die du schon erbracht hast (§ 23 Abs. 2 MPO).
  • Ohne wichtigen Grund gibt es 0 Punkte, wenn du fehlst oder nach Beginn abbrichst (§ 23 Abs. 3 MPO).
  • Gestreckte Prüfung: Diese Regeln gelten für jeden Teil gesondert (§ 23 Abs. 4 MPO). Verpasst du Teil 1 ohne eigene Schuld, wirst du trotzdem zu Teil 2 zugelassen (§ 44 Abs. 3 Nr. 3 BBiG).

Wann du nachschreibst, sagt dir deine IHK. Die nächsten Termine je Beruf stehen unter IHK-Prüfungstermine.

Was heißt PAL, AkA und ZPA?

In vielen Berufen schreibt nicht deine IHK die schriftlichen Aufgaben. Sie kommen von einer überregionalen Aufgabenstelle. Der Prüfungsausschuss übernimmt sie dann (§ 18 Abs. 2 MPO).

  • PAL: die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart. Ihre Prüfungsübersicht nennt zum Beispiel Industriemechaniker und Elektroniker (PAL).
  • AkA: die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen. Sie stellt Aufgaben für kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe der angeschlossenen IHKs (IHK-AkA).
  • ZPA Nord-West: eine weitere Aufgabenstelle. Bei den IT-Berufen verweist die IHK-AkA für Fragen an sie (IHK-AkA).

Praktische und mündliche Prüfungen organisiert deine IHK. Die Termine dafür teilt sie dir mit (IHK-AkA).

Ergebnis und „ungenügend“

  • Steht das Gesamtergebnis fest, soll man dir gleich sagen, ob du bestanden hast. Dazu bekommst du eine Bescheinigung (§ 26 Abs. 2 MPO).
  • Steht es am Tag der letzten Prüfung noch nicht fest, muss der Ausschuss es unverzüglich feststellen und dir mitteilen (§ 26 Abs. 2 MPO).
  • Wann und wo die Ergebnisse online stehen, zeigt IHK-Prüfungsergebnisse.
  • Ungenügend heißt 0 bis 29 Punkte (§ 24 MPO). Ob du damit bestehst, regelt deine Ausbildungsordnung. Viele verlangen, dass bestimmte Prüfungsbereiche nicht ungenügend sind. Dann bestehst du nicht, auch wenn der Schnitt reicht.

Die Regel deines Berufs prüfst du im IHK-Notenrechner. Ob eine mündliche Ergänzungsprüfung dich retten kann, steht unter Mündliche Ergänzungsprüfung.

Checkliste für den Prüfungstag

  1. Am Vortag die Einladung lesen: Ort, Uhrzeit und erlaubte Hilfsmittel.
  2. Ausweis und Einladung einpacken.
  3. Nur erlaubte Hilfsmittel einpacken. Den Taschenrechner vorher testen.
  4. Im Tabellenbuch nur Querverweise lassen, keine eigenen Lösungswege.
  5. Zwei Kugelschreiber einpacken.
  6. Weg und Zeitpuffer planen. Bist du krank: IHK sofort informieren und Attest holen.
  7. Handy zu Hause lassen oder die Aufsicht fragen.
  8. In der Prüfung zuerst den Aufgabensatz auf Vollständigkeit prüfen.

Den Ablauf kannst du vorher üben. Die IHK-Prüfungssimulation ist kostenlos, mit Zeitlimit und Notenschlüssel. Gegen Nervosität hilft die Seite Prüfungsangst.

Punkte, Noten und Ergebnis

Jede Prüfungsleistung wird mit 0 bis 100 Punkten bewertet. 50 Punkte sind die Note 4,4, also gerade noch ausreichend. Bei 49 Punkten beginnt mangelhaft (§ 24 MPO).

Wann du insgesamt bestanden hast, regelt die Ausbildungsordnung deines Berufs. Neben dem Gesamtergebnis kann sie Mindestergebnisse für einzelne Prüfungsbereiche verlangen. Rechne es mit dem IHK-Notenrechner für deinen Beruf nach. Die ganze Tabelle steht im IHK-Notenschlüssel.

  • Nach der bestandenen Prüfung bekommst du ein Zeugnis (§ 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG). Auf Antrag gibt es eine englische und eine französische Übersetzung dazu (§ 37 Abs. 3 BBiG).
  • Bestehst du vor dem Ende der Ausbildungszeit, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses (§ 21 Abs. 2 BBiG).

Wann und wo du dein Ergebnis siehst, steht auf der Seite IHK-Prüfungsergebnisse.

Nicht bestanden: Wiederholung

  • Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kannst du zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG).
  • Frühestens geht das zum nächsten Prüfungstermin (§ 29 Abs. 3 MPO).
  • Auf deinen Wunsch verlängert sich die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Sag das deinem Betrieb.
  • Hast du eine selbstständige Prüfungsleistung mit mindestens ausreichend geschafft, musst du sie auf Antrag nicht wiederholen. Dafür meldest du dich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholung an (§ 29 Abs. 2 MPO).

Was eine mündliche Ergänzungsprüfung ist und wann sie dich noch retten kann, steht unter Mündliche Ergänzungsprüfung und Wiederholung.

Früher zur Prüfung

Mit guten Leistungen kannst du vor dem Ende der Ausbildungszeit zugelassen werden. Vorher hört die IHK deinen Betrieb und die Berufsschule an (§ 45 Abs. 1 BBiG). Ihr könnt auch gemeinsam beantragen, die Ausbildung zu verkürzen (§ 8 Abs. 1 BBiG). Mehr dazu unter Ausbildung verkürzen.

Abschluss ohne Ausbildung

Zur Abschlussprüfung wird auch zugelassen, wer lange genug im Beruf gearbeitet hat (§ 45 Abs. 2 BBiG). Wie das geht, steht unter Externenprüfung.

Die Prüfung in deinem Beruf

Prüfungsbereiche, Gewichte, Bestehensregeln und Termine stehen auf der Seite deines Berufs.

Häufige Fragen

Wer meldet mich zur IHK-Abschlussprüfung an?

Meist dein Ausbildungsbetrieb: Viele IHKs nehmen die Anmeldung nur über das Online-Portal des Betriebs an, du bestätigst danach deine Daten. Die Musterprüfungsordnung des BIBB von 2025 sieht vor, dass du den Antrag selbst stellst und den Betrieb informierst (§ 12 Abs. 1 MPO). Was bei dir gilt, regelt die Prüfungsordnung deiner IHK.

Was muss ich zur IHK-Prüfung mitbringen?

Deinen Ausweis, denn du musst dich ausweisen (§ 21 MPO). Dazu deine Einladung. Sie nennt Prüfungstag, Ort und die erlaubten Hilfsmittel (§ 13 Abs. 3 MPO). Bring nur diese Hilfsmittel mit, etwa einen Taschenrechner ohne Verbindung zu anderen. Für kaufmännische Lösungsbögen brauchst du einen Kugelschreiber.

Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank bin?

Teil der IHK sofort mit, dass du nicht kommen kannst, und leg ein ärztliches Attest vor. Nach der Musterprüfungsordnung werden dann bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt. Ohne wichtigen Grund wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet (§ 23 Abs. 2, 3 und 5 MPO). Wann du nachschreibst, sagt dir deine IHK.

Wie oft darf ich die Abschlussprüfung wiederholen?

Zweimal (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG), frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 29 Abs. 3 MPO). Auf deinen Wunsch verlängert sich die Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).

Muss ich am Tag vor der Prüfung arbeiten?

Nein. Dein Betrieb muss dich an dem Arbeitstag freistellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung direkt vorangeht (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG).

author avatar
Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Quellen: § 5 BBiG, § 15 BBiG, § 21 BBiG, § 37 BBiG, § 43 BBiG, § 44 BBiG, § 45 BBiG, § 46 BBiG, § 48 BBiG, Musterprüfungsordnung des BIBB-Hauptausschusses vom 7. Oktober 2025 (BAnz AT 07.11.2025 S3), IHK-AkA: Prüfungen, IHK-AkA: Hinweise für die Teilnehmer an der kaufmännischen Abschlussprüfung, IHK-AkA: Zugelassene Hilfsmittel in der Abschlussprüfung, IHK-AkA: IT-System-Elektroniker/-in, PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart): Berufe-/Prüfungsübersichten, § 8 BBiG, IHK Berlin: Anleitung Prüfungsanmeldung (gelesen am 19.10.2026). Die Musterprüfungsordnung ist eine Vorlage; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK. Keine Rechtsberatung.