- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis
Teil 1 zählt 20 %, Teil 2 80 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht und die Bereichsregeln einhält (§ 16 FIAusbV).
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Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Prüfungsvorbereitung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Fachinformatiker Anwendungsentwicklung übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 30.09.2026
Lernsystem Fachinformatiker Anwendungsentwicklung Teil 1
Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, schriftlich
Zum Lernsystem Teil 1Prüfung 25.11.2026
Lernsystem Fachinformatiker Anwendungsentwicklung Teil 2
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes · Planen eines Softwareproduktes · Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Teil 23.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Planen eines Softwareproduktes, Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 58 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 56 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 57 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 58 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 58 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 54 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 16. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: FIAusbV, § 9, §§ 11–15 und § 16 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
20 % des GesamtergebnissesAbschlussprüfung Teil 2 Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
80 % des Gesamtergebnisses- Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes50 % des Gesamtergebnisses
- Planen eines Softwareproduktes mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
- Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 16 FIAusbV)
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird in einem der Bereiche Planen eines Softwareproduktes, Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 17).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Wie rechnet der Notenrechner für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung?
Er legt die Gewichte aus § 16 Abs. 1 FIAusbV (20 / 50 / 10 / 10 / 10) direkt auf das Gesamtergebnis. Den Projektbereich bildet er vorher aus Projektarbeit und Präsentation samt Fachgespräch im Verhältnis 50 : 50 und rundet ihn, bevor er ihn gewichtet. Danach laufen die vier Bedingungen aus § 16 Abs. 2 durch. Gerundet wird kaufmännisch auf ganze Punkte, abgeglichen mit dem Prüfungsrechner der IHK Pfalz.
Ich habe Teil 1 hinter mir – was brauche ich in Teil 2?
Trag dein Teil-1-Ergebnis ein und lass die Felder von Teil 2 leer – der Rechner erkennt offene Bereiche von selbst. Der Rechner sucht den kleinsten Punktwert, der – in allen offenen Bereichen gleich angesetzt – zum Bestehen oder zu deiner Zielnote reicht. Weil Teil 1 nur ein Fünftel wiegt, lässt sich dort viel aufholen; umgekehrt trägt ein starker Teil 1 kein schwaches Projekt.
Kann ich mit einem ungenügenden Fachbereich noch bestehen?
Nein. § 16 Abs. 2 Nr. 4 FIAusbV lässt in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 eine ungenügende Leistung zu, also auch nicht in Planen eines Softwareproduktes oder in Algorithmen. Mangelhaft (30 bis 49 Punkte) ist dagegen möglich: Es genügt, wenn drei der vier Bereiche mindestens ausreichend sind und Teil 2 insgesamt 50 Punkte erreicht. Ob eine mündliche Ergänzungsprüfung den Rest bringt, rechnet dir das Werkzeug aus.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin (vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 250)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Fachinformatiker Anwendungsentwicklung beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026