- Bestehensgrenze
- 50 Punktein jedem Prüfungsteil
Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im praktischen und im schriftlichen Teil jeweils mindestens 50 Punkte erreicht (§ 9 Abs. 7 MaschFüAusbV).
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Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Prüfungsvorbereitung Maschinen- und Anlagenführer
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Maschinen- und Anlagenführer übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 22.09.2026
Lernsystem Maschinen- und Anlagenführer Zwischenprüfung
Zwischenprüfung nach § 8
Zum Lernsystem ZwischenprüfungPrüfung 01.12.2026
Lernsystem Maschinen- und Anlagenführer Abschlussprüfung
Praktischer Prüfungsteil · Produktionstechnik · Produktionsplanung · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Abschlussprüfung3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Maschinen- und Anlagenführer
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Produktionstechnik, Produktionsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Praktischer Prüfungsteil):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 55 Punkte | nicht bestanden | Schriftlicher Prüfungsteil insgesamt mindestens ausreichend (Produktionstechnik 50 %, Produktionsplanung 30 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %); In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 61 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 59 Punkte | nicht bestanden | In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 62 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 5 – 5 – 5 | 50 Punkte | nicht bestanden | Schriftlicher Prüfungsteil insgesamt mindestens ausreichend (Produktionstechnik 50 %, Produktionsplanung 30 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %); In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 9 Abs. 7. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: MaschFüAusbV, § 8, § 9 und § 9 Abs. 7 (Stand 17.09.2026). Wo die Verordnung keine Zahl nennt, steht die IHK-Praxis – gekennzeichnet.
Zwischenprüfung Maschinen- und Anlagenführer
zählt nicht für das ErgebnisAbschlussprüfung Maschinen- und Anlagenführer
100 % des Gesamtergebnisses- Praktischer Prüfungsteil Sperrbereich50 % des Gesamtergebnisses
- Produktionstechnik mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Produktionsplanung mündliche Ergänzung möglich15 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Die Verordnung nennt kein Verhältnis von praktischem und schriftlichem Teil und definiert kein Gesamtergebnis; § 9 Abs. 6 gewichtet nur innerhalb des schriftlichen Teils (50 / 30 / 20). Das angezeigte Gesamtergebnis folgt der IHK-Praxis (Prüfungsrechner der IHK Pfalz: praktischer Teil 50 %, schriftlicher Teil 50 %). Für das Bestehen zählt es nicht – entscheidend sind die Bedingungen unten.
Bestehensregeln (§ 9 Abs. 7 MaschFüAusbV)
- Praktischer Prüfungsteil mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Schriftlicher Prüfungsteil insgesamt mindestens ausreichend (Produktionstechnik 50 %, Produktionsplanung 30 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %)
- In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend
- Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Der schriftliche Teil wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 9 Abs. 5).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Maschinen- und Anlagenführer
Wie rechnet der Notenrechner für Maschinen- und Anlagenführer?
Der schriftliche Teil wird nach § 9 Abs. 6 MaschFüAusbV gewichtet: Produktionstechnik 50 %, Produktionsplanung 30 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %. Der praktische Teil steht als eigenes Ergebnis daneben. Danach prüft der Rechner die vier Bestehensbedingungen aus § 9 Abs. 7 und rundet auf jeder Stufe kaufmännisch auf ganze Punkte (IHK-Praxis, abgeglichen mit dem Prüfungsrechner der IHK Pfalz).
Warum zeigt der Rechner ein Gesamtergebnis, obwohl die Verordnung keins nennt?
Die Verordnung nennt kein Verhältnis von praktischem und schriftlichem Teil und definiert kein Gesamtergebnis; § 9 Abs. 6 gewichtet nur innerhalb des schriftlichen Teils (50 / 30 / 20). Das angezeigte Gesamtergebnis folgt der IHK-Praxis (Prüfungsrechner der IHK Pfalz: praktischer Teil 50 Prozent, schriftlicher Teil 50 Prozent). Für das Bestehen zählt es nicht – entscheidend sind die Bedingungen aus § 9 Abs. 7.
Reicht ein schlechter WiSo-Wert zum Durchfallen?
Ja, wenn er ungenügend ist (unter 30 Punkten): Dann ist die Prüfung nach § 9 Abs. 7 Satz 2 MaschFüAusbV nicht bestanden. Ein mangelhafter WiSo-Wert (30 bis 49 Punkte) ist möglich, wenn Produktionstechnik und Produktionsplanung ausreichend sind und der schriftliche Teil insgesamt (50 / 30 / 20 gewichtet) mindestens 50 Punkte erreicht. Der Rechner zeigt, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung helfen kann.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin (vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 647), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 14. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 151)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Maschinen- und Anlagenführer beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026