- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Praktische Arbeitsaufgaben
Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Praktische Arbeitsaufgaben mindestens 50 Punkte erreicht und die 4 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 14 Abs. 10 LWLogAusbV).
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Prüfungsvorbereitung Fachkraft für Lagerlogistik
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Fachkraft für Lagerlogistik gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Fachkraft für Lagerlogistik mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Fachkraft für Lagerlogistik: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Prüfungssimulation Fachkraft für Lagerlogistik
- Kostenlose Community Fachkraft für Lagerlogistik: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Fachkraft für Lagerlogistik
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Prozesse der Lagerlogistik, Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Praktische Arbeitsaufgabe 1, Praktische Arbeitsaufgabe 2):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 55 Punkte | nicht bestanden | Gewogener Durchschnitt der schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend (Prozesse 25, Güterumschlag 15, Wirtschafts- und Sozialkunde 10); In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 61 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 59 Punkte | nicht bestanden | In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 62 Punkte | nicht bestanden | Kein schriftlicher Bereich und keine der beiden praktischen Aufgaben ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Kein schriftlicher Bereich und keine der beiden praktischen Aufgaben ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 50 Punkte | nicht bestanden | Gewogener Durchschnitt der schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend (Prozesse 25, Güterumschlag 15, Wirtschafts- und Sozialkunde 10); In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 14 Abs. 10. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: LWLogAusbV, § 13, § 14 und § 14 Abs. 10 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Zwischenprüfung Fachkraft für Lagerlogistik
zählt nicht für das ErgebnisAbschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik
100 % des Gesamtergebnisses- Praktische Arbeitsaufgabe 1 Teil des Sperrbereichs Praktische Arbeitsaufgaben25 % des Gesamtergebnisses
- Praktische Arbeitsaufgabe 2 Teil des Sperrbereichs Praktische Arbeitsaufgaben25 % des Gesamtergebnisses
- Prozesse der Lagerlogistik mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag mündliche Ergänzung möglich15 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 14 Abs. 10 LWLogAusbV)
Diese 5 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben (beide Aufgaben zusammen) mindestens ausreichend
- Gewogener Durchschnitt der schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend (Prozesse 25, Güterumschlag 15, Wirtschafts- und Sozialkunde 10)
- In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend
- Kein schriftlicher Bereich und keine der beiden praktischen Aufgaben ungenügend (unter 30 Punkten)
Was „Sperrbereich" heißt: ein Prüfungsbereich, in dem die 50 Punkte für sich erreicht sein müssen. Ein gutes Gesamtergebnis gleicht ihn nicht aus – wer dort unter 50 bleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung: Sind höchstens zwei schriftliche Bereiche mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 14 Abs. 8).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Fachkraft für Lagerlogistik
Wie rechnet der Notenrechner für die Fachkraft für Lagerlogistik?
Er nimmt die Gewichte aus § 14 Abs. 9 (25 / 25 / 25 / 15 / 10) und bildet das Gesamtergebnis aus zwei gerundeten Hälften: dem praktischen Teil aus beiden Arbeitsaufgaben und dem schriftlichen Teil aus den drei Bereichen. Rechnerisch sind das dieselben Gewichte, nur mit gerundeten Zwischenschritten – genauso arbeitet das Excel-Blatt der IHK Pfalz, gegen das der Rechenweg geprüft ist.
Was ist der „gewogene Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche“?
Das Ergebnis der drei schriftlichen Bereiche im Verhältnis ihrer Gewichte 25 : 15 : 10 – Prozesse der Lagerlogistik trägt darin die Hälfte, Güterumschlag 30 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent. Dieser Wert muss nach § 14 Abs. 10 für sich mindestens 50 Punkte erreichen, zusätzlich zum Gesamtergebnis. Der Rechner weist ihn getrennt aus, damit du siehst, an welcher Bedingung es hängt.
Eine praktische Aufgabe ist ungenügend – geht da noch etwas?
Nein. § 14 Abs. 10 Satz 2 nennt ausdrücklich „eine der Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben“: Wird eine davon mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden – auch wenn die andere sehr gut ausfällt und das Gesamtergebnis über 50 Punkten liegt. Eine mündliche Ergänzung ist im praktischen Teil nicht vorgesehen.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik (vom 26. Juli 2004 (BGBl. I S. 1887)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Fachkraft für Lagerlogistik beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026