- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Praktische Arbeitsaufgaben
Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Praktische Arbeitsaufgaben mindestens 50 Punkte erreicht (§ 14 Abs. 10 LWLogAusbV).
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Prüfungsvorbereitung Fachkraft für Lagerlogistik
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Fachkraft für Lagerlogistik übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Lernsystem Fachkraft für Lagerlogistik Zwischenprüfung
Zwischenprüfung nach § 13
Zum Lernsystem ZwischenprüfungPrüfung 24.11.2026
Lernsystem Fachkraft für Lagerlogistik Abschlussprüfung
Praktische Arbeitsaufgabe 1 · Praktische Arbeitsaufgabe 2 · Prozesse der Lagerlogistik · Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Abschlussprüfung3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Fachkraft für Lagerlogistik
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Prozesse der Lagerlogistik, Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Praktische Arbeitsaufgabe 1, Praktische Arbeitsaufgabe 2):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 55 Punkte | nicht bestanden | Gewogener Durchschnitt der schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend (Prozesse 25, Güterumschlag 15, Wirtschafts- und Sozialkunde 10); In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 61 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 59 Punkte | nicht bestanden | In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 62 Punkte | nicht bestanden | Kein schriftlicher Bereich und keine der beiden praktischen Aufgaben ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Kein schriftlicher Bereich und keine der beiden praktischen Aufgaben ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 50 Punkte | nicht bestanden | Gewogener Durchschnitt der schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend (Prozesse 25, Güterumschlag 15, Wirtschafts- und Sozialkunde 10); In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 14 Abs. 10. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: LWLogAusbV, § 13, § 14 und § 14 Abs. 10 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Zwischenprüfung Fachkraft für Lagerlogistik
zählt nicht für das ErgebnisAbschlussprüfung Fachkraft für Lagerlogistik
100 % des Gesamtergebnisses- Praktische Arbeitsaufgabe 1 Teil des Sperrbereichs Praktische Arbeitsaufgaben25 % des Gesamtergebnisses
- Praktische Arbeitsaufgabe 2 Teil des Sperrbereichs Praktische Arbeitsaufgaben25 % des Gesamtergebnisses
- Prozesse der Lagerlogistik mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag mündliche Ergänzung möglich15 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 14 Abs. 10 LWLogAusbV)
- Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben (beide Aufgaben zusammen) mindestens ausreichend
- Gewogener Durchschnitt der schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend (Prozesse 25, Güterumschlag 15, Wirtschafts- und Sozialkunde 10)
- In mindestens zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend
- Kein schriftlicher Bereich und keine der beiden praktischen Aufgaben ungenügend (unter 30 Punkten)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Sind höchstens zwei schriftliche Bereiche mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 14 Abs. 8).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Fachkraft für Lagerlogistik
Wie rechnet der Notenrechner für die Fachkraft für Lagerlogistik?
Er nimmt die Gewichte aus § 14 Abs. 9 (25 / 25 / 25 / 15 / 10) und bildet das Gesamtergebnis aus zwei gerundeten Hälften: dem praktischen Teil aus beiden Arbeitsaufgaben und dem schriftlichen Teil aus den drei Bereichen. Rechnerisch sind das dieselben Gewichte, nur mit gerundeten Zwischenschritten – genauso arbeitet das Excel-Blatt der IHK Pfalz, gegen das der Rechenweg geprüft ist.
Was ist der „gewogene Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche“?
Das Ergebnis der drei schriftlichen Bereiche im Verhältnis ihrer Gewichte 25 : 15 : 10 – Prozesse der Lagerlogistik trägt darin die Hälfte, Güterumschlag 30 Prozent und Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent. Dieser Wert muss nach § 14 Abs. 10 für sich mindestens 50 Punkte erreichen, zusätzlich zum Gesamtergebnis. Der Rechner weist ihn getrennt aus, damit du siehst, an welcher Bedingung es hängt.
Eine praktische Aufgabe ist ungenügend – geht da noch etwas?
Nein. § 14 Abs. 10 Satz 2 nennt ausdrücklich „eine der Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben“: Wird eine davon mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden – auch wenn die andere sehr gut ausfällt und das Gesamtergebnis über 50 Punkten liegt. Eine mündliche Ergänzung ist im praktischen Teil nicht vorgesehen.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik (vom 26. Juli 2004 (BGBl. I S. 1887)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Fachkraft für Lagerlogistik beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026