- Bestehensgrenze
- 50 Punktein jedem Prüfungsteil
Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im praktischen und im schriftlichen Teil jeweils mindestens 50 Punkte erreicht und die 2 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 10 Abs. 10 LWLogAusbV).
Punkte eingeben, Ergebnis sehen
Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Prüfungsvorbereitung Fachlagerist
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Fachlagerist gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Fachlagerist mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Fachlagerist: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Prüfungssimulation Fachlagerist
- Kostenlose Community Fachlagerist: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Fachlagerist
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Lagerprozesse, Güterbewegung, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Praktische Arbeitsaufgaben):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 54 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend (Lagerprozesse 40 %, Güterbewegung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %); In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 60 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 57 Punkte | nicht bestanden | In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 5 – 5 – 5 | 50 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend (Lagerprozesse 40 %, Güterbewegung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %); In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 10 Abs. 10. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: LWLogAusbV, § 9, § 10 und § 10 Abs. 10 (Stand 17.09.2026). Wo die Verordnung keine Zahl nennt, steht die IHK-Praxis – gekennzeichnet.
Zwischenprüfung Fachlagerist
zählt nicht für das ErgebnisAbschlussprüfung Fachlagerist
100 % des Gesamtergebnisses- Praktische Arbeitsaufgaben Sperrbereich50 % des Gesamtergebnisses
- Lagerprozesse mündliche Ergänzung möglich20 % des Gesamtergebnisses
- Güterbewegung mündliche Ergänzung möglich20 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Die Verordnung nennt kein Verhältnis von praktischem und schriftlichem Teil und definiert kein Gesamtergebnis; § 10 Abs. 8 gewichtet nur die schriftlichen Bereiche untereinander (40 / 40 / 20). Das angezeigte Gesamtergebnis folgt der IHK-Praxis (Prüfungsrechner der IHK Pfalz: praktische Arbeitsaufgaben 50 %, schriftliche Bereiche 50 %). Für das Bestehen zählt es nicht – entscheidend sind die Bedingungen unten.
Bestehensregeln (§ 10 Abs. 10 LWLogAusbV)
Diese 4 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend (Lagerprozesse 40 %, Güterbewegung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %)
- In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend
- Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte)
Was „Sperrbereich" heißt: ein Prüfungsbereich, in dem die 50 Punkte für sich erreicht sein müssen. Ein gutes Gesamtergebnis gleicht ihn nicht aus – wer dort unter 50 bleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung: Die schriftlichen Prüfungsbereiche werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10 Abs. 9).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Fachlagerist
Wie rechnet der Notenrechner für Fachlageristen?
Er bildet zuerst zwei Teilergebnisse: den praktischen Teil aus den beiden Arbeitsaufgaben und den schriftlichen Teil aus Lagerprozessen, Güterbewegung und WiSo im Verhältnis 40 : 40 : 20 (§ 10 Abs. 8). Beide werden auf ganze Punkte gerundet. Erst danach prüft er die vier Bedingungen aus § 10 Abs. 10 und zeigt zusätzlich einen Gesamtwert an, der aus beiden Hälften zu je 50 Prozent entsteht.
Zählt das angezeigte Gesamtergebnis für das Bestehen?
Nein, und das ist kein Fehler des Werkzeugs: § 10 Abs. 10 kennt kein Gesamtergebnis über beide Prüfungsteile. Maßgeblich sind der praktische Teil und das Gesamtergebnis der schriftlichen Bereiche – jeweils für sich. Der Gesamtwert steht trotzdem da, weil die IHK-Prüfungsrechner ihn so ausweisen und viele Prüflinge danach suchen. Verbindlich ist immer die Feststellung des Prüfungsausschusses.
Reicht ein mangelhaftes Ergebnis in Wirtschafts- und Sozialkunde?
Das kann gutgehen. WiSo wiegt innerhalb des schriftlichen Teils 20 Prozent; ein mangelhafter Bereich ist erlaubt, solange die anderen beiden mindestens ausreichend sind und der schriftliche Teil insgesamt 50 Punkte erreicht. Ungenügend, also unter 30 Punkten, beendet die Sache dagegen – dann ist die Prüfung nach § 10 Abs. 10 nicht bestanden. Der Rechner zeigt dir, wie viele Punkte Lagerprozesse und Güterbewegung dafür liefern müssten.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik (vom 26. Juli 2004 (BGBl. I S. 1887)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Fachlagerist beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026