Groß- und Außenhandelsmanagement

Habe ich bestanden? Notenrechner Groß- und Außenhandelsmanagement

Punkte eingeben, Ergebnis sofort. Rechnet nach § 15 GuAMKflAusbV – auch wenn noch Bereiche offen sind.

Auf einen Blick
Bestehensgrenze
50 Punkteim Gesamtergebnis

Teil 1 zählt 25 %, Teil 2 75 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht und die Bereichsregeln einhält (§ 15 GuAMKflAusbV).


Punkte eingeben, Ergebnis sehen

Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.

Rechner wird geladen …


Prüfungsvorbereitung Groß- und Außenhandelsmanagement

Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.

Im Lernsystem Groß- und Außenhandelsmanagement übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:

  • Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
  • Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
  • Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
  • Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
  • Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen

Prüfung 30.09.2026

Lernsystem Groß- und Außenhandelsmanagement Teil 1

Prüfungsbereich „Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen“, schriftlich

Zum Lernsystem Teil 1

Prüfung 24.11.2026

Lernsystem Groß- und Außenhandelsmanagement Teil 2

Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen · Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften · Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel · Wirtschafts- und Sozialkunde

Zum Lernsystem Teil 2

3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.

Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen


Reicht 4-4-5? Beispiele für Groß- und Außenhandelsmanagement

Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen, Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel):

Noten schriftlichGesamtErgebnisWoran es scheitert
4 – 4 – 459 Punktebestanden
4 – 4 – 557 Punktebestanden
4 – 5 – 552 Punktenicht bestandenErgebnis von Teil 2 mindestens ausreichend; In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
3 – 4 – 559 Punktebestanden
3 – 5 – 554 Punktenicht bestandenIn mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
2 – 4 – 659 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
3 – 3 – 661 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
5 – 5 – 549 Punktenicht bestandenGesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte); Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend; In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend

Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 15. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.


Was mit welchem Gewicht in die Note zählt

Rechtsgrundlage: GuAMKflAusbV, § 8, §§ 10–14 und § 15 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.

Abschlussprüfung Teil 1 Groß- und Außenhandelsmanagement

25 % des Gesamtergebnisses

praktisch + schriftlich · 90 Minuten (§ 8) · im vierten Ausbildungshalbjahr; Teil 2 am Ende der Ausbildung (§ 6 Abs. 2)

Abschlussprüfung Teil 2 Groß- und Außenhandelsmanagement

75 % des Gesamtergebnisses
  • Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen mündliche Ergänzung möglich15 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 60 Minuten (§ 10)

  • Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften mündliche Ergänzung möglich30 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 120 Minuten (§ 11)

  • Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel20 % des Gesamtergebnisses

    mündlich · Fachgespräch 30 Minuten; Grundlage sind zwei Reporte oder eine vom Prüfungsausschuss gestellte Aufgabe mit 15 Minuten Vorbereitung; bewertet wird nur das Fachgespräch (§§ 12–13)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 60 Minuten (§ 14)

Bestehensregeln (§ 15 GuAMKflAusbV)

  1. Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
  2. Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
  3. In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
  4. In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)

Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird in einem der Bereiche Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen, Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich; das Fachgespräch ist ausgenommen. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 16).


Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Groß- und Außenhandelsmanagement

Wie rechnet der Notenrechner für Groß- und Außenhandelsmanagement?

Er setzt die fünf Prozentsätze aus § 15 Abs. 1 unmittelbar auf das Gesamtergebnis an: 25 für Teil 1, dann 15, 30, 20 und 10 für die vier Bereiche von Teil 2. Jeder Bereich wird auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis einmal am Ende. Anschließend prüft er die vier Bedingungen des § 15 Abs. 2, einschließlich des eigenen Teil-2-Ergebnisses. Der Rechenweg ist gegen den Prüfungsrechner der IHK Pfalz geprüft.

Ein Bereich ist mangelhaft – reicht das zum Durchfallen?

Nicht zwangsläufig. „Drei von vier mindestens ausreichend“ lässt genau einen mangelhaften Bereich zu, solange Gesamtergebnis und Teil-2-Ergebnis jeweils 50 Punkte erreichen. Kippt einer dieser beiden Werte, hilft nur die mündliche Ergänzungsprüfung – und die ist im Fachgespräch nicht möglich. Trag deine Punkte ein, dann rechnet dir das Werkzeug beide Grenzen aus.

Wie viel kann Teil 1 noch ausgleichen?

Teil 1 wiegt 25 Prozent, und eine Mindestleistung verlangt die Verordnung dort nicht. Vier Punkte Vorsprung aus Teil 1 sind am Ende ein Punkt im Gesamtergebnis. Über das Bestehen entscheidet vor allem Teil 2, weil dessen Ergebnis zusätzlich für sich mindestens ausreichend sein muss – ein glänzender Teil 1 rettet einen durchgefallenen Teil 2 also nicht.


author avatar
Christoph Höller Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.


Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 715, 1933), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2244)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Groß- und Außenhandelsmanagement beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026