- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis
Teil 1 zählt 25 %, Teil 2 75 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht und die Bereichsregeln einhält (§ 15 GuAMKflAusbV).
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Prüfungsvorbereitung Groß- und Außenhandelsmanagement
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Groß- und Außenhandelsmanagement übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 30.09.2026
Lernsystem Groß- und Außenhandelsmanagement Teil 1
Prüfungsbereich „Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen“, schriftlich
Zum Lernsystem Teil 1Prüfung 24.11.2026
Lernsystem Groß- und Außenhandelsmanagement Teil 2
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen · Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften · Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Teil 23.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Groß- und Außenhandelsmanagement
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen, Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 52 Punkte | nicht bestanden | Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend; In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 54 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 59 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 49 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte); Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend; In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 15. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: GuAMKflAusbV, § 8, §§ 10–14 und § 15 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Groß- und Außenhandelsmanagement
25 % des GesamtergebnissesAbschlussprüfung Teil 2 Groß- und Außenhandelsmanagement
75 % des Gesamtergebnisses- Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen mündliche Ergänzung möglich15 % des Gesamtergebnisses
- Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften mündliche Ergänzung möglich30 % des Gesamtergebnisses
- Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel20 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 15 GuAMKflAusbV)
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird in einem der Bereiche Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen, Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich; das Fachgespräch ist ausgenommen. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 16).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Groß- und Außenhandelsmanagement
Wie rechnet der Notenrechner für Groß- und Außenhandelsmanagement?
Er setzt die fünf Prozentsätze aus § 15 Abs. 1 unmittelbar auf das Gesamtergebnis an: 25 für Teil 1, dann 15, 30, 20 und 10 für die vier Bereiche von Teil 2. Jeder Bereich wird auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis einmal am Ende. Anschließend prüft er die vier Bedingungen des § 15 Abs. 2, einschließlich des eigenen Teil-2-Ergebnisses. Der Rechenweg ist gegen den Prüfungsrechner der IHK Pfalz geprüft.
Ein Bereich ist mangelhaft – reicht das zum Durchfallen?
Nicht zwangsläufig. „Drei von vier mindestens ausreichend“ lässt genau einen mangelhaften Bereich zu, solange Gesamtergebnis und Teil-2-Ergebnis jeweils 50 Punkte erreichen. Kippt einer dieser beiden Werte, hilft nur die mündliche Ergänzungsprüfung – und die ist im Fachgespräch nicht möglich. Trag deine Punkte ein, dann rechnet dir das Werkzeug beide Grenzen aus.
Wie viel kann Teil 1 noch ausgleichen?
Teil 1 wiegt 25 Prozent, und eine Mindestleistung verlangt die Verordnung dort nicht. Vier Punkte Vorsprung aus Teil 1 sind am Ende ein Punkt im Gesamtergebnis. Über das Bestehen entscheidet vor allem Teil 2, weil dessen Ergebnis zusätzlich für sich mindestens ausreichend sein muss – ein glänzender Teil 1 rettet einen durchgefallenen Teil 2 also nicht.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 715, 1933), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2244)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Groß- und Außenhandelsmanagement beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026