Spedition und Logistikdienstleistung

Habe ich bestanden? Notenrechner Spedition und Logistikdienstleistung

Punkte eingeben, Ergebnis sofort. Rechnet nach § 9 Abs. 5 SpedKfmAusbV – auch wenn noch Bereiche offen sind.

Auf einen Blick
Bestehensgrenze
50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik

Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik mindestens 50 Punkte erreicht (§ 9 Abs. 5 SpedKfmAusbV).


Punkte eingeben, Ergebnis sehen

Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.

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Prüfungsvorbereitung Spedition und Logistikdienstleistung

Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.

Im Lernsystem Spedition und Logistikdienstleistung übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:

  • Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
  • Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
  • Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
  • Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
  • Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen

Prüfung 24.11.2026

Lernsystem Spedition und Logistikdienstleistung Abschlussprüfung

Leistungserstellung in Spedition und Logistik · Kaufmännische Steuerung und Kontrolle · Wirtschafts- und Sozialkunde · Fallbezogenes Fachgespräch

Zum Lernsystem Abschlussprüfung

3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.

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Reicht 4-4-5? Beispiele für Spedition und Logistikdienstleistung

Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Fallbezogenes Fachgespräch):

Noten schriftlichGesamtErgebnisWoran es scheitert
4 – 4 – 459 Punktebestanden
4 – 4 – 554 Punktebestanden
4 – 5 – 550 Punktenicht bestandenIn mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend
3 – 4 – 558 Punktebestanden
3 – 5 – 553 Punktenicht bestandenIn mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend
2 – 4 – 655 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten)
3 – 3 – 655 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten)
5 – 5 – 545 Punktenicht bestandenGesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte); Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik mindestens ausreichend; In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend

Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 9 Abs. 5. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.


Was mit welchem Gewicht in die Note zählt

Rechtsgrundlage: SpedKfmAusbV, § 8, § 9 und § 9 Abs. 5 (Stand 17.09.2026). Wo die Verordnung keine Zahl nennt, steht die IHK-Praxis – gekennzeichnet.

Zwischenprüfung Spedition und Logistikdienstleistung

zählt nicht für das Ergebnis

in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres (§ 8 Abs. 1)

Abschlussprüfung Spedition und Logistikdienstleistung

100 % des Gesamtergebnisses
  • Leistungserstellung in Spedition und Logistik Sperrbereich mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · höchstens 180 Minuten (§ 9)

    gleiche Gewichtung nach IHK-Praxis; die Verordnung nennt keine

  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · höchstens 90 Minuten (§ 9)

    gleiche Gewichtung nach IHK-Praxis; die Verordnung nennt keine

  • Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · höchstens 90 Minuten (§ 9)

    gleiche Gewichtung nach IHK-Praxis; die Verordnung nennt keine

  • Fallbezogenes Fachgespräch25 % des Gesamtergebnisses

    mündlich · höchstens 30 Minuten einschließlich Darstellung der Lösung, Vorbereitung höchstens 20 Minuten (§ 9)

    gleiche Gewichtung nach IHK-Praxis; die Verordnung nennt keine

Die Verordnung nennt keine Gewichtung der vier Prüfungsbereiche – § 9 Abs. 5 verlangt nur ein mindestens ausreichendes „Gesamtergebnis“, ohne zu sagen, wie es gebildet wird. Der Rechner gewichtet alle vier Bereiche gleich; so rechnet auch der Prüfungsrechner der IHK Pfalz. Frag im Zweifel bei deiner IHK nach, wie sie das Gesamtergebnis bildet.

Bestehensregeln (§ 9 Abs. 5 SpedKfmAusbV)

  1. Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
  2. Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik mindestens ausreichend
  3. In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend
  4. In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten)

Mündliche Ergänzungsprüfung: Sind in den schriftlichen Bereichen höchstens zwei mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 9 Abs. 4).


Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Spedition und Logistikdienstleistung

Wie rechnet der Notenrechner für Spedition und Logistikdienstleistung?

Er bildet aus den vier Prüfungsbereichen ein Mittel zu je 25 Prozent, rundet jeden Bereich und das Gesamtergebnis kaufmännisch auf ganze Punkte und prüft dann die Bedingungen aus § 9 Abs. 5: Gesamtergebnis, Sperrfach Leistungserstellung, drei von vier Bereichen ausreichend, kein Bereich ungenügend. Die Gleichgewichtung stammt nicht aus der Verordnung, sondern aus dem Prüfungsrechner der IHK Pfalz.

Warum steht bei der Gewichtung ein Vorbehalt?

Weil die SpedKfmAusbV als einzige der hier hinterlegten Ausbildungsordnungen keine Gewichte nennt. Andere Verordnungen schreiben die Prozentsätze in den Bestehensparagrafen; hier steht nur das Wort „Gesamtergebnis“. Gleichgewichtung ist die verbreitete Auslegung, aber keine Rechtsvorschrift. Wenn deine Prüfung an wenigen Punkten hängt, ist die Auskunft deiner IHK die einzige verlässliche Quelle.

Was passiert bei mangelhaft in Leistungserstellung?

Dann ist die Prüfung zunächst nicht bestanden, denn dieser Bereich muss nach § 9 Abs. 5 ausdrücklich ausreichend sein. Retten kann ihn die mündliche Ergänzungsprüfung: Leistungserstellung ist dafür zugelassen, sofern höchstens zwei schriftliche Bereiche mangelhaft sind und die übrigen schriftlichen mindestens ausreichend. Der Rechner zeigt dir, wie viele Punkte du mündlich brauchst, damit der 2 : 1 gewichtete Wert auf 50 kommt.


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Christoph Höller Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.


Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (vom 26. Juli 2004, geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1165)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Spedition und Logistikdienstleistung beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026