Auf einen Blick
- Nächster schriftlicher Termin Teil 1
- (Frühjahr 2027)
- Technische Dokumente
- 30 %
- Bezug der Prozente
- Anteil am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (§ 11, § 12, § 13) · Termine: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart) (ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung deiner IHK)
Was in Teil 1 drankommt
Teil 1 hat einen Prüfungsbereich: Technische Dokumente. Er verbindet eine praktische Arbeit am CAD-System mit schriftlichen Fragen. Insgesamt dauert er sieben Stunden.
| Merkmal | Angabe | Quelle |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres | § 11 Abs. 1 |
| Stoff | erstes bis drittes Ausbildungshalbjahr laut Anlage 2 und Berufsschule | § 11 Abs. 2 |
| Prüfungsprodukt | 5½ Stunden, laut PAL inklusive 30 Minuten Pause | § 11 Abs. 4, PAL |
| schriftliche Aufgaben | 90 Minuten, 20 offene Aufgaben zu je 10 Punkten | § 11 Abs. 4, PAL |
| Gewicht | 30 % der Endnote | § 13 Abs. 1 Nr. 1 |
Die PAL nennt das eine integrative Prüfung. Die schriftlichen Aufgaben gehören organisatorisch zur praktischen Prüfung. Wie Produkt und schriftlicher Teil untereinander gewichtet werden, sagt die Verordnung nicht.
Was du zeigen sollst
§ 11 Abs. 4 nennt fünf Fähigkeiten. In eigenen Worten:
- Arbeitsschritte planen, dokumentieren und in den Weg vom Entwurf zum Produkt einordnen.
- Freihandskizzen anfertigen.
- 3D-Modelle aufbauen und ändern, passend zu Fertigung und Werkstoff.
- Berechnungen durchführen.
- Zeichnungen in Ansichten und Schnitten ableiten, mit Maßen, Toleranzen, Passungen und Oberflächen.
Im Rahmenlehrplan liegt das vor allem in den Lernfeldern 1 bis 4. Dort geht es um Systeme erfassen, Bauteile am Computer erstellen, Fertigung und Werkstoff berücksichtigen sowie Aufträge für Kunden. Dazu kommt Stoff aus dem dritten Ausbildungshalbjahr (§ 11 Abs. 2). Diese Zuordnung ist unsere Ableitung aus den Namen.
Bereitstellungsunterlagen
Für Teil 1 legt die PAL je Termin Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb vor. Sie sagen deinem Betrieb, was für das Prüfungsprodukt bereitstehen muss. Was du konstruierst, steht nicht darin. Kläre mit deinem Ausbilder früh, an welchem Rechner und mit welchem CAD-System du arbeitest.
Materialbereitstellung je Termin, der neueste Termin zuerst:
- Herbst 2026 (H26): für den Ausbildungsbetrieb
- Frühjahr 2026 (F26): für den Ausbildungsbetrieb
- Herbst 2025 (H25): für den Ausbildungsbetrieb
- Frühjahr 2025 (F25): für den Ausbildungsbetrieb
Alle Fassungen und Änderungen stehen auf der Seite der PAL zu deinem Beruf. Die Dateien liegen bei der PAL, wir zeigen keine Inhalte daraus.
Übe am selben System, das du in der Prüfung nutzt. Wer erst am Prüfungstag Menüs sucht, verliert Zeit für Bemaßung und Toleranzen.
Beispielaufgaben mit Lösungsweg
Alle Aufgaben sind von uns geschrieben. Sie zeigen den Stil, nicht den Inhalt einer bestimmten Prüfung.
Aufgabe 1: Passung auswerten
Eine Welle mit Ø 20 g6 sitzt in einer Bohrung mit Ø 20 H7. Für diesen Nennmaßbereich gilt: H7 = +21 µm / 0 µm, g6 = −7 µm / −20 µm. Berechne Höchstspiel und Mindestspiel.
Lösung anzeigenLösung ausblenden
Lösungsweg: Höchstspiel = größte Bohrung − kleinste Welle = 21 µm − (−20 µm) = 41 µm. Mindestspiel = kleinste Bohrung − größte Welle = 0 − (−7 µm) = 7 µm. Beide Werte sind positiv, also handelt es sich um eine Spielpassung.
Aufgabe 2: Masse eines Bauteils
Eine Stahlplatte misst 100 × 50 × 10 mm. Die Dichte von Stahl beträgt 7,85 kg/dm³. Wie schwer ist die Platte?
Lösung anzeigenLösung ausblenden
Lösungsweg: Volumen = 100 × 50 × 10 mm³ = 50.000 mm³ = 0,05 dm³. Masse = 0,05 dm³ × 7,85 kg/dm³ = 0,3925 kg, also rund 393 g. Rechne die Einheit immer zuerst um.
Aufgabe 3: Maßstab
Ein Bauteil ist 240 mm lang. Du zeichnest es im Maßstab 1:2. Wie lang ist die Linie auf dem Blatt, und welche Maßzahl schreibst du an?
Lösung anzeigenLösung ausblenden
Lösungsweg: Auf dem Blatt: 240 mm ÷ 2 = 120 mm. Die Maßzahl bleibt 240, denn Maße geben immer die wirkliche Größe an.
Aufgabe 4: Linienarten
Du stellst eine Bohrung dar, die in der Ansicht nicht sichtbar ist. Welche Linienart verwendest du, und welche für die Mittellinie?
Lösung anzeigenLösung ausblenden
Lösungsweg: Verdeckte Kanten zeichnest du als schmale Strichlinie. Mittellinien und Symmetrielinien zeichnest du als schmale Strich-Punktlinie.
Aufgabe 5: Toleranz aus einer Angabe
Auf der Zeichnung steht 45 +0,2/−0,1. Wie groß sind Höchstmaß, Mindestmaß und Toleranz?
Lösung anzeigenLösung ausblenden
Lösungsweg: Höchstmaß = 45,2 mm. Mindestmaß = 44,9 mm. Toleranz = 45,2 − 44,9 = 0,3 mm.
Online üben kannst du in der Prüfungssimulation Technischer Produktdesigner. Sie ist auf Teil 2 ausgerichtet. Grundlagen wie Passungen und Werkstoffe helfen dir aber schon in Teil 1.
Lernplan bis zur Prüfung
Teil 1 ist am 16.03.2027. Plane etwa acht Wochen ein und übe beide Hälften:
- Woche 1: Normgerechtes Zeichnen: Linienarten, Ansichten, Schnitte, Schraffur.
- Woche 2: Bemaßung, Toleranzen und Oberflächenangaben richtig eintragen.
- Woche 3: Passungen mit dem Tabellenbuch auswerten.
- Woche 4: Rechnen: Masse, Volumen, Maßstab und Kräfte.
- Woche 5: Am CAD-System ein Bauteil modellieren und eine Zeichnung ableiten.
- Woche 6: Freihandskizzen in kurzer Zeit üben.
- Woche 7: Ein Prüfungsprodukt mit 5½ Stunden und 90 Minuten Fragen am Stück.
- Woche 8: Fehler auswerten, Tabellenbuch mit Querverweisen ordnen.
Mehr zur Arbeit mit dem Tabellenbuch steht auf der Seite Tabellenbuch in der IHK-Prüfung.
Nach Teil 1
Die IHK teilt dir dein Ergebnis von Teil 1 schriftlich oder elektronisch mit (§ 37 Abs. 2 BBiG). Es zählt 30 Prozent der Endnote und bleibt bis zum Schluss stehen. Mit dem Notenrechner Technischer Produktdesigner siehst du, was du in Teil 2 noch brauchst. Wenn dir Passungen oder Festigkeit schwerfallen, hilft Nachhilfe per Video.
Prüfungsvorbereitung Technischer Produktdesigner
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Technischer Produktdesigner gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Technischer Produktdesigner mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Technischer Produktdesigner: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Prüfungssimulation Technischer Produktdesigner
- Kostenlose Community Technischer Produktdesigner: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Häufige Fragen: Abschlussprüfung Teil 1 – Technischer Produktdesigner
Wann ist die Abschlussprüfung Teil 1 für Technische Produktdesigner?
Der nächste bundesweite schriftliche Termin ist am 16.03.2027 (Frühjahr 2027). Laut Verordnung soll Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden (§ 11 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV).
Wie viel zählt Teil 1?
Teil 1 zählt 30 Prozent des Gesamtergebnisses (§ 13 Abs. 1 Nr. 1). Eine Mindestnote für Teil 1 verlangt die Verordnung nicht.
Was ist das Prüfungsprodukt?
Du erstellst in fünfeinhalb Stunden technische Unterlagen. Dazu gehören ein 3D-Datensatz und daraus abgeleitete Zeichnungen mit Bemaßung, Toleranzen und Oberflächenangaben (§ 11 Abs. 4).
Wie viele Aufgaben hat der schriftliche Teil?
Laut PAL sind es 20 offene Aufgaben zu je 10 Punkten, ohne Abwahl. Du hast 90 Minuten Zeit. Die Aufgaben beziehen sich auf das Prüfungsprodukt.
Welche Hilfsmittel sind erlaubt?
Laut PAL Formelsammlungen, Tabellenbücher, ein Wörterbuch Englisch–Deutsch, Zeichenwerkzeuge und ein nicht programmierter Taschenrechner. Bücher nur unkommentiert; Querverweise auf Klebezetteln sind erlaubt.
Gilt das für beide Fachrichtungen?
Ja. Laut PAL ist Teil 1 für Maschinen- und Anlagenkonstruktion sowie für Produktgestaltung und -konstruktion gleich aufgebaut.
Was passiert, wenn ich am Tag von Teil 1 krank bin?
Melde dich sofort mit Attest bei deiner IHK. Kannst du nichts für dein Fehlen, legst du Teil 1 zusammen mit Teil 2 ab (§ 44 Abs. 3 BBiG). Allein wiederholen kannst du Teil 1 nicht (§ 37 Abs. 1 BBiG).
Quellen dieser Seite: Berufsbildungsgesetz §§ 37 und 44 (gesetze-im-internet.de) · TPDesign/TSysPlAusbV vom 21.06.2011, geändert 17.10.2014, §§ 11 und 13 (gesetze-im-internet.de) · PAL, Berufe-/Prüfungsübersicht Herbst 2026, Technische/-r Produktdesigner/-in (ihk.de/stuttgart/pal) · KMK-Rahmenlehrplan Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin vom 27.05.2011
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Produktdesigner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026