Bautechnischer Konstrukteur

Externenprüfung Bautechnischer Konstrukteur: Abschluss ohne Ausbildung

Ohne Ausbildung zum Abschluss Bautechnischer Konstrukteur: viereinhalb Jahre Berufserfahrung, dieselbe Prüfung wie Azubis – was du ablegst und wann.

Ausbildungsdauer
3 Jahre§ 2 BautechKonAusbV
Berufserfahrung nötig
4½ Jahre§ 45 Abs. 2 BBiG
Nächste Prüfung
05.12.2028Abschlussprüfung, schriftlich

Die Ausbildung im Beruf Bautechnischer Konstrukteur dauert laut § 2 BautechKonAusbV drei Jahre. Ohne Ausbildung wirst du zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn du mindestens viereinhalb Jahre in diesem Beruf gearbeitet hast. Abgelegt wird die Abschlussprüfung mit diesen Teilen: „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“ (50 %), „Anwenden des digitalen Informationsmodells“ (15 %), „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ (25 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Die Zwischenprüfung gehört nicht dazu. Den höchsten Anteil hat „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“ (50 %); auf die schriftlichen Prüfungsbereiche entfallen 50 %.

Wie lange du als Bautechnischer Konstrukteur gearbeitet haben musst

§ 2 BautechKonAusbV:

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

drei Jahre (36 Monate) × 1,5 = 54 Monate, also viereinhalb Jahre Arbeit im Beruf Bautechnischer Konstrukteur.

Welche Tätigkeiten den Beruf ausmachen, zählt das Ausbildungsberufsbild in § 5 BautechKonAusbV. Ob deine Tätigkeit als Arbeit „in dem Beruf“ zählt, entscheidet die IHK anhand deines Tätigkeitsnachweises.

Anrechnung, Ausland, Ausnahmen: alle Regeln zur Externenprüfung.

Was du in der Prüfung ablegst

Die Zwischenprüfung findet während der Berufsausbildung statt (§ 48 Abs. 1 BBiG) und zählt nicht für das Ergebnis. Für die Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG verlangt das Gesetz nur den Nachweis der Berufszeit – du legst allein die Abschlussprüfung ab.

PrüfungsbereichAnteil am GesamtergebnisFormUmfang laut Verordnung
Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung50 %betrieblich und mündlichbetrieblicher Auftrag oder Arbeitsprobe 40 Stunden, Präsentation höchstens 10 Minuten, Fachgespräch höchstens 20 Minuten (§ 14); Fachrichtung Ingenieurbau und Tiefbau: „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und Ausführungsphase“
Anwenden des digitalen Informationsmodells15 %schriftlich90 Minuten (§ 15)
Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile25 %schriftlich120 Minuten (§ 16); Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau: „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
Wirtschafts- und Sozialkunde10 %schriftlich60 Minuten (§ 17)

Bei „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“ sieht die Verordnung Arbeit aus einem Betrieb vor (siehe Umfang). Frag deine IHK rechtzeitig, wie du diesen Bereich als Externer ablegst.

Bestanden hast du, wenn

  • Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
  • In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend
  • In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten)

§ 18 BautechKonAusbV. Für Externe gelten dieselben Regeln wie für Azubis.

Termine und Anmeldung

DatumPrüfung
15.03.2028Zwischenprüfung, schriftlich
19.09.2028Zwischenprüfung, schriftlich
05.12.2028Abschlussprüfung, schriftlich

Zuständig ist die IHK (§ 71 Abs. 2 BBiG). Für den Beruf Bautechnischer Konstrukteur erstellt PAL die schriftlichen Aufgaben bundeseinheitlich; wann du angemeldet sein musst und wann die praktische Prüfung ist, sagt dir deine IHK. Alle Prüfungstermine Bautechnischer Konstrukteur

Für Ausbildungsbereiche ohne eigene Kammer bestimmt das Land die zuständige Stelle (§ 71 Abs. 8 BBiG). Ob für dich als Bautechnischer Konstrukteur die IHK zuständig ist, klärst du am besten zuerst mit deiner IHK.

Vorbereitung ohne Berufsschule

Was Azubis in der Berufsschule lernen, musst du dir selbst erarbeiten. Hier fängst du an:

Häufige Fragen

Wie lange muss ich im Beruf Bautechnischer Konstrukteur gearbeitet haben, um ohne Ausbildung zur Prüfung zu dürfen?

Mindestens viereinhalb Jahre. Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 2 BautechKonAusbV); zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 BBiG, wer das Eineinhalbfache davon in dem Beruf gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in einem passenden anderen Beruf zählen mit.

Welche Prüfung lege ich als Externer im Beruf Bautechnischer Konstrukteur ab?

Die Abschlussprüfung mit „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“ (50 %), „Anwenden des digitalen Informationsmodells“ (15 %), „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ (25 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Die Zwischenprüfung der Azubis zählt nicht und ist für die Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG keine Bedingung.

Wann ist die nächste Prüfung Bautechnischer Konstrukteur?

Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für die Abschlussprüfung ist der 05.12.2028 (PAL). Die Anmeldefrist und die Termine der praktischen und mündlichen Prüfung legt deine IHK fest.

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Ausbildungsdauer: § 2 BautechKonAusbV · Berufsbild: § 5 BautechKonAusbV · Zulassung: § 45 BBiG · Zuständige Stelle: § 71 BBiG · Prüfung: § 18 BautechKonAusbV · Wortlaut gelesen am 20.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.