Mündliche Ergänzungsprüfung IHK: Ablauf, Tipps und Erfahrungen für deine IHK Wiederholungsprüfung
Die Abschlussprüfung ist ein entscheidender Meilenstein in Deiner Ausbildung. Doch was passiert, wenn Du sie nicht bestehst? Keine Sorge, es ist nicht das Ende der Welt. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Optionen und Schritte erläutern, die Du nach dem Nichtbestehen der Abschlussprüfung in Betracht ziehen kannst. Die Regelungen und Bestimmungen zur Abschlussprüfung sind in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen festgelegt, darunter das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Prüfungsordnungen der IHK sowie die spezifischen Ausbildungsordnungen für jeden Beruf. Diese Vorschriften regeln nicht nur die Bestehensregelungen und Gewichtungen der Prüfungsbereiche, sondern auch die Möglichkeiten zur Wiederholung und Verlängerung der Ausbildung. Darüber hinaus werden wir auf die mündliche Ergänzungsprüfung eingehen, die in vielen Fällen eine zweite Chance bietet, die Prüfung erfolgreich abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
- Bestehensregelungen der IHK Abschlussprüfung
- Was tun bei schlechten Ergebnissen?
- Mündliche Ergänzungsprüfung IHK: Ablauf und Beispiel
- Wiederholung einer Prüfung
- Einsichtnahme und Widerspruch bei Prüfungsunterlagen
- Vorbereitung auf die Mündliche Ergänzungsprüfung IHK
- Mündliche Ergänzungsprüfung IHK Fragen
- Ablauf der Mündlichen Ergänzungsprüfung IHK
- Termine und Fristen: IHK Wiederholungsprüfung Termine
Bestehensregelungen der IHK Abschlussprüfung
Die Bestehensregelungen sind in der Ausbildungsordnung für jeden Beruf eindeutig festgelegt. Innerhalb der Ausbildungsordnungen findest Du immer einen Paragrafen zur Abschlussprüfung.
Gewichtungen von Prüfungsbereichen
Die Gewichtung der Prüfungsbereiche kann entscheidend für das Bestehen der Prüfung sein. Wenn ein Bereich ein hohes Gewicht hat, kann eine schlechte Leistung in diesem Bereich zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Die Gewichtungen sind in der Ausbildungsordnung immer ausdrücklich beschrieben. Manchmal findest Du Prozentangaben hinter den Bereichen, z.B. „Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: Prüfungsbereich XY mit 20 Prozent“. Manchmal sind die Gewichtungen auch frei formuliert, etwa „Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich XY gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht“. Gibt es in der Ausbildungsordnung keinen Hinweis auf eine Gewichtung, werden die Prüfungsbereiche gleich gewichtet.
Ungenügende Leistungen
Ungenügende Leistungen, also Bewertungen zwischen 0 und 29 Punkten, führen in manchen Berufen dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist. Das gilt jedoch nicht für alle Berufe. In der Ausbildungsordnung ist das dann ausdrücklich vermerkt, zum Beispiel mit der Formulierung „Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden“.
Mehrere mangelhafte Prüfungsbereiche
Mehrere mangelhafte Prüfungsbereiche können dazu führen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Aber auch das ist nicht in jedem Beruf so. In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“. Ein ungenügendes oder mangelhaftes Gesamtergebnis (0-49 Punkte) führt immer dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist.
Was tun bei schlechten Ergebnissen?
Auch wenn die Leistungen in einem oder mehreren Prüfungsbereichen „mangelhaft“ oder „ungenügend“ sind, werden die Prüflinge von der IHK zu allen noch ausstehenden Prüfungen eingeladen. Meist sind das die mündlichen oder praktischen Prüfungsbereiche. Diese Termine müssen und sollten auf jeden Fall wahrgenommen werden, denn die Prüfungsbereiche, in denen am Ende mehr als 50 Punkte erreicht wurden, müssen bei einer Wiederholungsprüfung nicht noch einmal abgelegt werden (§ 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung).
Mündliche Ergänzungsprüfung IHK: Ablauf und Beispiel
In manchen Fällen können Prüflinge mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung doch noch die Prüfung bestehen. In allen Ausbildungsordnungen gibt es dafür Formulierungen, zum Beispiel „Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich XY durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit ausreichend bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten“.
Bei der mündlichen Ergänzungsprüfung wird der Prüfling in dem Fach, das zuvor schriftlich geprüft wurde, vom Prüfungsausschuss mündlich befragt. Da die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung doppelt so stark gewichtet werden, ist es besonders wichtig, dass der Prüfling sich gründlich vorbereitet, um die Prüfung noch erfolgreich abzuschließen.
Beispiel für Mündliche Ergänzungsprüfung Industriemechaniker
Ein angehender Industriemechaniker hat in seiner schriftlichen Prüfung im Bereich „Fertigungstechnik“ nur 40 Punkte erzielt. Bei einer Gewichtung von 2:1 zählt das doppelt (= 80). In seiner mündlichen Ergänzungsprüfung muss er also 70 Punkte erreichen, um noch zu bestehen (150 : 3 = 50).
Wiederholung einer Prüfung
Wer die Abschlussprüfung im ersten Versuch nicht besteht, hat die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Sollte die Prüfung erneut nicht bestanden werden, kann sie ein weiteres Mal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG). Prüfungsbereiche, in denen bereits mindestens ausreichende Noten erzielt wurden, müssen nicht erneut abgelegt werden (§ 29 Abs. 2 Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen). Fächer, die mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden, müssen in einer Wiederholungsprüfung immer wiederholt werden.
Verlängerung der Ausbildung bei Nichtbestehen
Wenn der Azubi die Abschlussprüfung nicht besteht – unabhängig vom Grund – kann auf sein Verlangen das Ausbildungsverhältnis bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlängert werden, jedoch höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).
Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben, können verlangen, dass ihr Ausbildungsvertrag bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert wird. Am besten geschieht dies unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Nichtbestehens, aber rechtlich ist eine Verlängerung auch noch kurz nach dem Ende des Vertrags möglich. In diesem Fall muss das Ausbildungsunternehmen die IHK über die Verlängerung informieren.
Auch wenn ein Auszubildender aufgrund von Krankheit die Prüfung nicht bestanden hat, kann er eine Verlängerung der Ausbildungszeit verlangen. Das Ausbildungsverhältnis endet erst, wenn die Wiederholungsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Falls der Auszubildende auch die Wiederholungsprüfung nicht besteht, kann die Ausbildung auf Wunsch bis zur zweiten Wiederholungsprüfung verlängert werden, solange diese innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Ausbildungsende stattfindet. Nach Ablauf dieses Jahres endet das Ausbildungsverhältnis endgültig.
Besonderheit bei Prüfungen im “Teil 1” bei gestreckten Abschlussprüfungen
Bei Abschlussprüfungen, die in zwei zeitlich getrennten Teilen durchgeführt werden (“gestreckte Prüfung”), kann der Teil 1 der Abschlussprüfung nur dann wiederholt werden, wenn alle Fächer abgelegt wurden und feststeht, dass die Prüfung insgesamt nicht bestanden wurde (§ 37 Abs. 1 BBiG). Es ist nicht möglich, eine Prüfung im Teil 1 zu wiederholen, bevor der Teil 2 abgeschlossen ist, selbst wenn das Ergebnis schlecht war. Die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen von Teil 1 oder ein Widerspruch gegen die Leistungsbewertung ist erst nach Abschluss der Gesamtprüfung möglich.
Einsichtnahme und Widerspruch bei Prüfungsunterlagen
Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen
Nach Abschluss Deiner Prüfung kannst Du Deine Prüfungsunterlagen einsehen. Dafür musst Du einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner der IHK vereinbaren. Während des laufenden Prüfungsverfahrens hast Du kein Recht auf Einsicht in die Akten; Du musst zunächst den Prüfungsbescheid (Zeugnis oder Bescheid über das Nichtbestehen) abwarten. Du kannst zur Einsichtnahme einen Bevollmächtigten mitbringen oder Dich durch diesen vertreten lassen.
Widerspruch und Klage
Wenn Du mit der Bewertung Deiner Prüfungsleistungen nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb eines Monats nach Erhalt der Entscheidung Widerspruch bei Deiner zuständigen IHK einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen; eine E-Mail oder ein Telefonanruf reicht nicht aus. Du musst genau darlegen, gegen welche Prüfungsbedingungen und/oder Bewertungen Du Dich wendest und Deine Gründe nachvollziehbar und schlüssig ausführen. Die IHK wird daraufhin die Entscheidung überprüfen, was in der Regel Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer erfordert und bis zu zwölf Wochen dauern kann.
Der Widerspruch muss von jedem Prüfling einzeln eingereicht werden; ein gemeinsamer „Sammelwiderspruch“ mehrerer Prüflinge ist nicht zulässig. Wenn Dein Widerspruch abgelehnt wird, kannst Du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Vorbereitung auf die Mündliche Ergänzungsprüfung IHK
Die mündliche Ergänzungsprüfung IHK ist eine wichtige Chance, um die Abschlussprüfung doch noch zu bestehen. In diesem Abschnitt erklären wir, wie du dich effektiv auf diese Prüfung vorbereiten kannst.
Strategien zur Vorbereitung
Erfolgreiche Strategien zur Vorbereitung auf die mündliche Ergänzungsprüfung beinhalten:
- Übungsgespräche: Simuliere die mündliche Prüfungssituation mit Freunden oder Kollegen.
- Online-Lernsystem: Verwende Online-Lernsysteme wie zum Beispiel ErfolgsAzubi, um wichtige Fakten und Konzepte zu wiederholen.
- Themengebiete: Konzentriere dich auf die Themen, die in der schriftlichen Prüfung schwach waren.
Mündliche Ergänzungsprüfung IHK Fragen
Typische Fragen in der mündlichen Ergänzungsprüfung beziehen sich oft auf die Zeichnungen und Unterlagen der Theorieprüfung. Es können auch Prüfungsfragen oder ähnliche Themen aus der Theorieprüfung in der mündlichen Ergänzungsprüfung wieder abgefragt werden:
- Technische Fragen: Erläutern Sie das Funktionsprinzip eines Drehstrommotors.
- Praktische Anwendungen: Wie würden Sie einen bestimmten Arbeitsprozess in Ihrem Beruf optimieren?
Ablauf der Mündlichen Ergänzungsprüfung IHK
In diesem Abschnitt beschreiben wir den genauen Ablauf der mündlichen Ergänzungsprüfung, damit du genau weißt, was dich erwartet.
Der Prüfungstag
- Ankunft und Anmeldung: Pünktlich erscheinen und sich beim Prüfungsausschuss anmelden.
- Vorbereitung: Es gibt oft eine kurze Vorbereitungszeit vor der eigentlichen Prüfung.
- Durchführung: Der Prüfling wird nacheinander von den Prüfern zu verschiedenen Themen befragt.
Mündliche Ergänzungsprüfung IHK Erfahrungen
Es kann sehr hilfreich sein, die Erfahrungen anderer Prüflinge zu kennen. In diesem Abschnitt teilen wir einige Geschichten und Tipps von Personen, die die mündliche Ergänzungsprüfung bereits erfolgreich bestanden haben.
Um von den Erfahrungen anderer Prüflinge zu profitieren, empfehlen wir die Teilnahme an der großen und kostenlosen Community von ErfolgsAzubi. Hier kannst du dich informieren und mit anderen Azubis austauschen, die in einer ähnlichen Situation sind oder bereits waren. Die Community bietet dir wertvolle Einblicke und Unterstützung, um dich optimal auf die mündliche Ergänzungsprüfung vorzubereiten.
Termine und Fristen: IHK Wiederholungsprüfung Termine
Die Termine für Wiederholungsprüfungen variieren je nach IHK. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Fristen und Anmeldetermine zu informieren, um keine wichtigen Deadlines zu verpassen. Die Anmeldung für eine Wiederholungsprüfung erfolgt in der Regel über die zuständige IHK und sollte so früh wie möglich vorgenommen werden. Jede IHK hat ihre eigenen spezifischen Fristen und Vorgaben für die Anmeldung, daher ist es ratsam, sich direkt bei der entsprechenden Kammer zu erkundigen.
Die Prüfungstermine selbst können ebenfalls unterschiedlich ausfallen, abhängig von der Region und dem jeweiligen Berufsfeld. Eine Übersicht der anstehenden Prüfungstermine findest du auf den Webseiten der verschiedenen IHKs. Diese Informationen sind essenziell, um deine Vorbereitung optimal zu planen und sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Schritte rechtzeitig erledigst.
Durch diese sorgfältige Planung und die rechtzeitige Anmeldung kannst du sicherstellen, dass du gut vorbereitet in die Wiederholungsprüfung gehst und deine Chancen auf ein erfolgreiches Bestehen maximierst.
Deine nächsten Schritte
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass das Nichtbestehen einer Prüfung kein endgültiges Scheitern bedeutet. Es bietet die Möglichkeit, aus Fehlern zu lernen und sich besser auf den nächsten Versuch vorzubereiten. Bei ErfolgsAzubi Academy unterstützen wir Dich dabei mit unseren maßgeschneiderten Online-Prüfungsvorbereitungskursen und Coachings, um Dir zu helfen, Deine Prüfung beim nächsten Mal zu bestehen. Unsere Kurse bieten umfangreiche Übungsmöglichkeiten und gezielte Vorbereitung auf die spezifischen Anforderungen der IHK Prüfungen.
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