Was tun, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde: Ein Leitfaden für Azubis

Die Abschlussprüfung ist ein entscheidender Meilenstein in der Ausbildung. Doch was passiert, wenn man sie nicht besteht? Keine Sorge, es ist nicht das Ende der Welt. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Optionen und Schritte erläutern, die man nach dem Nichtbestehen der Abschlussprüfung in Betracht ziehen kann.
Wiederholungsprüfung und Verlängerung der Ausbildung
Wenn du deine Abschlussprüfung nicht bestehst, kannst du sie bis zu zweimal wiederholen. Das bedeutet, du hast insgesamt drei Versuche, um deinen erfolgreichen Abschluss zu erlangen. In diesem Fall kann eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragt werden, in der Regel um 6 Monate bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Solltest du nach einem halben Jahr auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, kannst du nochmals bis zum nächsten Prüfungstermin die Verlängerung beantragen.
Keine Verlängerung der Ausbildung
Wenn du dich entscheidest, deine Ausbildung nicht zu verlängern, endet sie mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. In bestimmten Fällen kannst du an der Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb teilnehmen. Beachte jedoch, dass in bestimmten Berufen für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen ein geeigneter Betrieb benötigt wird.
Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?
Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt auch für gestreckte Abschlussprüfungen. Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden. In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer
Umschüler sollten mit ihrem Bildungsrehaträger und/oder dem Kostenträger sprechen, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist. Überstellte Prüflinge sollten sich zunächst an die örtlich zuständige IHK/HWK wenden, bei der ihr Ausbildungsvertrag registriert wurde.
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass das Nichtbestehen einer Prüfung kein endgültiges Scheitern bedeutet. Es bietet die Möglichkeit, aus Fehlern zu lernen und sich besser auf den nächsten Versuch vorzubereiten. Bei ErfolgsAzubi Academy unterstützen wir dich dabei mit unseren maßgeschneiderten Online-Prüfungsvorbereitungskursen und Coachings, um dir zu helfen, deine Prüfung beim nächsten Mal zu bestehen.
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