Auf einen Blick
- Nächster schriftlicher Termin Abschlussprüfung
- (Winter 2028/29)
- Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung
- 50 %
- Anwenden des digitalen Informationsmodells
- 15 %
- Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile
- 25 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- 10 %
- Bezug der Prozente
- Anteil am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
- Bestanden, wenn
- Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin (§§ 8–10, §§ 13–17, § 18) · Termine: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart) (ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung deiner IHK)
Das Wichtigste vorab
Die Abschlussprüfung ist die einzige Prüfung, die für dein Ergebnis zählt. Die Zwischenprüfung zeigt nur deinen Stand. Die Abschlussprüfung findet am Ende der dreijährigen Ausbildung statt (§§ 2 und 11 BautechKonAusbV).
Der Beruf ersetzt den Bauzeichner. Die neue Verordnung gilt seit dem 1. August 2026, die alte ist mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft getreten. Eine Übergangsregel für Verträge, die vorher begonnen haben, steht nicht in der neuen Verordnung. Hast du noch als Bauzeichner angefangen, frag deine zuständige Stelle, nach welcher Ordnung du geprüft wirst.
Der nächste Termin der Abschlussprüfung in der Terminliste ist der 05.12.2028. Er liegt vor dem Ende einer dreijährigen Ausbildung, die am 1. August 2026 begonnen hat. Er betrifft also nur Prüflinge, die früher fertig werden, etwa mit verkürzter Ausbildung.
Was drankommt: vier Bereiche in drei Fachrichtungen
Du lernst in einer von drei Fachrichtungen: Architektur, Ingenieurbau oder Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau (§ 5 Abs. 1). Jede Fachrichtung hat eigene Paragrafen, aber dieselbe Gewichtung.
| Prüfungsbereich | Form | Zeit | Gewicht |
|---|---|---|---|
| Erstellen von Dokumenten (Auftrag oder Arbeitsprobe) | Arbeit im Betrieb mit Dokumentation, dann Präsentation und Fachgespräch | 40 Stunden, danach höchstens 10 und 20 Minuten | 50 % |
| Anwenden des digitalen Informationsmodells | schriftlich | 90 Minuten | 15 % |
| Planungs- und Konstruktionsregeln | schriftlich | 120 Minuten | 25 % |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich | 60 Minuten | 10 % |
Fundstellen: Architektur §§ 13 bis 19, Ingenieurbau §§ 22 bis 28, Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau §§ 31 bis 37.
Was drankommt im Bereich mit dem Auftrag
Der volle Name hängt an deiner Fachrichtung. In der Architektur heißt er „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“ (§ 14). In den beiden anderen Fachrichtungen heißt er „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“ (§§ 23 und 32).
Dein Ausbildungsbetrieb wählt eine von zwei Varianten (§ 14 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 32 Abs. 2):
- Variante 1, betrieblicher Auftrag: Der Betrieb legt dem Prüfungsausschuss Aufgabenstellung und Zeitplan zur Genehmigung vor. Danach planst und erledigst du den Auftrag.
- Variante 2, Arbeitsprobe: Du erstellst im Betrieb eine Arbeit, die einem betrieblichen Auftrag entspricht.
Du teilst die Wahl deiner zuständigen Stelle mit der Anmeldung mit. In beiden Varianten hast du insgesamt 40 Stunden. Darin stecken Planung, Durchführung, Dokumentation und die Vorbereitung der Präsentation (§ 14 Abs. 3 und 4).
Danach präsentierst du höchstens 10 Minuten. Es folgt ein Fachgespräch über deinen Auftrag von höchstens 20 Minuten. Das Gespräch wiegt mit 70 Prozent am meisten. Die Präsentation zählt 20, die Dokumentation 10 Prozent.
Gefordert sind unter anderem Lösungsvarianten nach Technik, Ökologie und Wirtschaftlichkeit, Qualitätssicherung und das digitale Informationsmodell. In der Architektur erstellst du Entwurfs- und Ausführungspläne (§ 14 Abs. 1). Im Ingenieurbau sind es Ausführungspläne des Tragwerks nach den statischen Berechnungen (§ 23 Abs. 1). Im Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau erstellst du Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungspläne (§ 32 Abs. 1). Statt bauphysikalischer Vorgaben hältst du dort fachplanerische und rechtliche Vorgaben ein.
Anwenden des digitalen Informationsmodells
Dieser Bereich ist in allen Fachrichtungen gleich (§§ 15, 24, 33). Du beschreibst Grundlagen, Rollen und Verantwortlichkeiten im Modell. Du bereitest Bauteilinformationen auf und stellst den Lebenszyklus eines Bauwerks dar. Dazu kommen Chancen und Risiken des Modells und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Planungs- und Konstruktionsregeln
In Architektur und Ingenieurbau heißt der Bereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“. Du erkennst Baustrukturen, wendest Regeln an, rechnest und zeichnest (§§ 16 und 25). Die Architektur fragt dabei nach Bauphysik, der Ingenieurbau nach statischen Grundlagen.
Im Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau geht es um Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme (§ 34). Grundlage ist das Einsatzgebiet, das dein Betrieb festgelegt hat: Tiefbau, Verkehrswegebau oder Landschaftsbau (§ 5 Abs. 5).
Wirtschafts- und Sozialkunde
WiSo prüft Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt (§§ 17, 26 und 35). Typische Fragen dazu sammelt unsere Übersicht WiSo-Prüfung.
Beispielaufgaben mit Lösungsweg
Die fünf Aufgaben sind von uns. Nach der neuen Verordnung gibt es noch keine abgelegten Prüfungen. Die Aufgaben folgen deshalb den Anforderungen der Paragrafen.
Aufgabe 1: Eigenschaften im Bauteilmodell (Informationsmodell)
Eine Außenwand liegt als Bauteil im Gebäudemodell. Nenne vier Eigenschaften, die Fachplaner neben der Geometrie brauchen.
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Lösung: Zum Beispiel Schichtaufbau mit Baustoffen, Wanddicke, U-Wert, Feuerwiderstand, Schallschutz und die Angabe, ob die Wand tragend ist. Vier davon genügen. Wichtig ist der Gedanke: Das Modell trägt Informationen, nicht nur Linien.
Aufgabe 2: U-Wert einer Wand (Planungsregeln, Architektur)
Eine Außenwand besteht nur aus 24 cm Mauerwerk mit λ = 0,14 W/(m·K). Rechne mit Rsi = 0,13 m²K/W und Rse = 0,04 m²K/W. Wie groß ist der U-Wert?
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Lösungsweg: Wärmedurchlasswiderstand der Schicht: R = d ÷ λ = 0,24 ÷ 0,14 = 1,714 m²K/W. Gesamtwiderstand: 0,13 + 1,714 + 0,04 = 1,884 m²K/W. U = 1 ÷ 1,884 ≈ 0,53 W/(m²K).
Aufgabe 3: Eigenlast eines Balkens (Planungsregeln, Ingenieurbau)
Ein Stahlbetonbalken ist 30 cm breit, 50 cm hoch und 6,00 m lang. Rechne mit einer Wichte von 25 kN/m³. Wie groß ist die Eigenlast je Meter und insgesamt?
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Lösungsweg: Querschnitt: 0,30 m × 0,50 m = 0,15 m². Je Meter: 0,15 m² × 25 kN/m³ = 3,75 kN/m. Insgesamt: 3,75 kN/m × 6,00 m = 22,5 kN.
Aufgabe 4: Höhenunterschied einer Leitung (Planungsregeln, Tiefbau)
Eine Abwasserleitung ist 18 m lang und hat 2 Prozent Gefälle. Wie viel tiefer liegt das Ende als der Anfang?
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Lösungsweg: 2 Prozent heißt 2 cm je Meter. 18 m × 0,02 = 0,36 m. Das Ende liegt also 36 cm tiefer.
Aufgabe 5: Zulassung zur Abschlussprüfung (WiSo)
Eine Auszubildende hat die Zwischenprüfung krankheitsbedingt verpasst und nicht nachgeholt. Ihr Ausbildungsnachweis ist vollständig. Wird sie zur Abschlussprüfung zugelassen?
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Lösungsweg: Zugelassen wird, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Antwort: Nach dieser Regel fehlt ihr die Teilnahme. Sie sollte früh mit ihrer zuständigen Stelle klären, wie es weitergeht.
Eine Prüfungssimulation gibt es für diesen Beruf bei uns nicht. Ein großer Teil der Prüfung ist Planen, Zeichnen und Begründen. Weitere Übungen mit Lösungsweg findest du unter Prüfungsaufgaben Bautechnischer Konstrukteur.
Lernplan bis zur Prüfung
Wann der Auftrag im Betrieb läuft und wann du abgibst, nennt dir deine zuständige Stelle. So teilst du die letzten zehn Wochen ein:
- Woche 1: Mit dem Betrieb Variante und Aufgabenstellung klären. Bei Variante 1 muss der Ausschuss erst genehmigen.
- Woche 2 bis 4: Auftrag in 40 Stunden erledigen. Entscheidungen und Gründe gleich notieren.
- Woche 5: Präsentation bauen und auf 10 Minuten kürzen. Mögliche Fragen sammeln.
- Woche 6: Informationsmodell: Begriffe, Rollen, Lebenszyklus und Datenaustausch erklären können.
- Woche 7: Regeln deiner Fachrichtung, zum Beispiel Bauphysik, Statik oder Gefälle, mit Rechnungen üben.
- Woche 8: Zeichnerische Darstellungen von Hand skizzieren und bemaßen.
- Woche 9: WiSo mit Karteikarten.
- Woche 10: Je ein Durchgang mit 90, 120 und 60 Minuten auf Papier.
Das Fachgespräch zählt 70 Prozent des Bereichs mit dem Auftrag. Übe es mit jemandem, der dir Rückfragen stellt.
Bestehen und mündliche Ergänzungsprüfung
Für das Bestehen verlangt § 18 Abs. 2 drei Dinge, gleichlautend §§ 27 und 36:
- Gesamtergebnis mindestens ausreichend, also 50 Punkte
- mindestens drei der vier Bereiche ausreichend
- kein Bereich ungenügend, also unter 30 Punkten
Ist ein schriftlicher Bereich schlechter als ausreichend, darfst du eine mündliche Ergänzung beantragen. Erlaubt ist sie für das Informationsmodell, die Planungsregeln oder WiSo, aber nur für einen Bereich. Sie muss für das Bestehen den Ausschlag geben können. Sie soll 15 Minuten dauern, das schriftliche Ergebnis zählt doppelt (§§ 19, 28 und 37). Für den Bereich mit dem Auftrag gibt es keine Ergänzung. Mehr dazu unter Mündliche Ergänzungsprüfung.
Bestehst du nicht, kannst du die Abschlussprüfung zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 BBiG). Wie viele Punkte dir fehlen, zeigt der Notenrechner Bautechnischer Konstrukteur. Termine stehen unter Prüfungstermine. Wer an einem Thema hängt, bucht Nachhilfe per Video. Den Kurs findest du im Kapitel Vorbereitung der Berufsseite.
Prüfungsvorbereitung Bautechnischer Konstrukteur
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Bautechnischer Konstrukteur gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Bautechnischer Konstrukteur mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Bautechnischer Konstrukteur: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Community Bautechnischer Konstrukteur: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Häufige Fragen: Abschlussprüfung – Bautechnischer Konstrukteur
Wann ist die erste Abschlussprüfung nach der neuen Verordnung?
Die Terminliste nennt als nächsten Termin den 05.12.2028. Die Abschlussprüfung liegt am Ende der Ausbildung, den genauen Zeitpunkt legt deine zuständige Stelle fest (§ 11 BautechKonAusbV). Die Verordnung gilt seit dem 1. August 2026.
Wer wird noch nach der alten Bauzeichner-Verordnung geprüft?
Das regelt die neue Verordnung nicht. Die Bauzeichner-Verordnung ist mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft getreten, eine Übergangsregel für laufende Verträge enthält die BautechKonAusbV nicht. Hast du vorher begonnen, frag deine zuständige Stelle, nach welcher Ordnung du geprüft wirst.
Welche Bereiche hat die Abschlussprüfung?
Es sind vier Bereiche (§§ 18, 27, 36). Der betriebliche Auftrag oder die Arbeitsprobe zählt 50 Prozent. Planungs- und Konstruktionsregeln zählen 25 Prozent, das digitale Informationsmodell 15 Prozent und WiSo 10 Prozent. Die Namen unterscheiden sich je Fachrichtung leicht.
Welche Rolle spielt die Zwischenprüfung für die Note?
Keine. Das Ergebnis der Abschlussprüfung bilden allein ihre vier Bereiche (§ 18 Abs. 1). Du musst aber an der Zwischenprüfung teilgenommen haben, sonst wirst du nicht zugelassen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Wann habe ich die Abschlussprüfung bestanden?
Das Gesamtergebnis muss mindestens ausreichend sein. Ausreichend sein müssen mindestens drei der vier Bereiche. Ungenügend, also unter 30 Punkten, darf keiner sein (§ 18 Abs. 2 BautechKonAusbV). Ein Sperrfach gibt es nicht.
Wie lange dauern Präsentation und Fachgespräch?
Die Präsentation dauert höchstens 10 Minuten, das Fachgespräch höchstens 20 Minuten. Innerhalb des Bereichs zählt das Fachgespräch 70 Prozent. Die Präsentation zählt 20 und die Dokumentation 10 Prozent (§ 14 Abs. 3 und 4 BautechKonAusbV).
Quellen dieser Seite: BautechKonAusbV vom 03.09.2025, §§ 2, 5, 11–37 (gesetze-im-internet.de) · Mantelverordnung vom 03.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 203), Art. 2 und 3: Außerkrafttreten der Bauzeichner-Verordnung, Inkrafttreten zum 1. August 2026 · KMK-Rahmenlehrplan Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin vom 28.03.2025 · BBiG §§ 37 und 43 (gesetze-im-internet.de)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin (vom 3. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 203), in Kraft ab 1. August 2026), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Bautechnischer Konstrukteur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026