- Ausbildungsdauer
- 3 Jahre§ 2 FIAusbV
- Berufserfahrung nötig
- 4½ Jahre§ 45 Abs. 2 BBiG
- Nächste Prüfung
- 25.11.2026Teil 2, schriftlich
Für die Externenprüfung Fachinformatiker Systemintegration zählt die Ausbildungsdauer aus § 2 FIAusbV: drei Jahre. Mal eineinhalb ergibt die Zeit, die du im Beruf gearbeitet haben musst – viereinhalb Jahre. Geprüft wirst du in zwei Teilen. Teil 1 geht mit 20 % ins Ergebnis ein, in Teil 2 kommen diese Prüfungsbereiche dazu: „Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration“ (50 %), „Konzeption und Administration von IT-Systemen“ (10 %), „Analyse und Entwicklung von Netzwerken“ (10 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Mit 50 % entscheidet „Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration“ am stärksten über dein Ergebnis, auf die schriftlichen Bereiche entfallen 30 %.
Wie lange du als Fachinformatiker Systemintegration gearbeitet haben musst
§ 2 FIAusbV:
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
drei Jahre (36 Monate) × 1,5 = 54 Monate, also viereinhalb Jahre Arbeit im Beruf Fachinformatiker Systemintegration.
Welche Tätigkeiten den Beruf ausmachen, zählt das Ausbildungsberufsbild in § 4 FIAusbV. Ob deine Tätigkeit als Arbeit „in dem Beruf“ zählt, entscheidet die IHK anhand deines Tätigkeitsnachweises.
Anrechnung, Ausland, Ausnahmen: alle Regeln zur Externenprüfung.
Was du in der Prüfung ablegst
Die Abschlussprüfung Fachinformatiker Systemintegration besteht aus Teil 1 und Teil 2; Teil 1 geht mit 20 % ins Gesamtergebnis ein (§ 24 FIAusbV). Mit der Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG legst du deshalb beide Teile ab.
Wann du Teil 1 und wann Teil 2 schreibst, legt deine IHK fest; Gesetz und Musterprüfungsordnung sagen dazu für Externe nichts. Kläre es bei der Anmeldung.
| Prüfungsbereich | Anteil am Gesamtergebnis | Form | Umfang laut Verordnung |
|---|---|---|---|
| Teil 1: Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, schriftlich (§ 9) | 20 % | Teil 1 | 90 Minuten (§ 9) |
| Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration | 50 % | betrieblich und mündlich | betriebliches Projekt höchstens 40 Stunden einschließlich Dokumentation; Präsentation (höchstens 15 Minuten) und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten (§ 20) |
| Konzeption und Administration von IT-Systemen | 10 % | schriftlich | 90 Minuten (§ 21) |
| Analyse und Entwicklung von Netzwerken | 10 % | schriftlich | 90 Minuten (§ 22) |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 % | schriftlich | 60 Minuten (§ 23) |
Bei „Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration“ sieht die Verordnung Arbeit aus einem Betrieb vor (siehe Umfang). Frag deine IHK rechtzeitig, wie du diesen Bereich als Externer ablegst.
Bestanden hast du, wenn
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
§ 24 FIAusbV. Für Externe gelten dieselben Regeln wie für Azubis.
Termine und Anmeldung
| Datum | Prüfung |
|---|---|
| 25.11.2026 | Teil 2, schriftlich |
| 24.02.2027 | Teil 1, schriftlich |
| 28.04.2027 | Teil 2, schriftlich |
| 29.09.2027 | Teil 1, schriftlich |
Zuständig ist die IHK (§ 71 Abs. 2 BBiG). Für den Beruf Fachinformatiker Systemintegration erstellt ZPA Nord-West die schriftlichen Aufgaben bundeseinheitlich; wann du angemeldet sein musst und wann die praktische Prüfung ist, sagt dir deine IHK. Alle Prüfungstermine Fachinformatiker Systemintegration
Vorbereitung ohne Berufsschule
Ohne Berufsschule musst du die Theorie selbst holen. Das gibt es dafür:
- Lernfelder Fachinformatiker Systemintegration: 12 Lernfelder, was die Berufsschule unterrichtet und was davon in der Prüfung vorkommt
- WiSo-Prüfungssimulation Fachinformatiker Systemintegration: 355 Aufgaben, kostenlos, mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel
- Prüfungsrechner Fachinformatiker Systemintegration: ob deine Punkte zum Bestehen reichen
- Prüfung Fachinformatiker Systemintegration: alle Prüfungsteile Schritt für Schritt
- Nachhilfe Fachinformatiker Systemintegration: Einzelstunde per Video für die Themen, die dir ohne Berufsschule fehlen
Häufige Fragen
Wie lange muss ich im Beruf Fachinformatiker Systemintegration gearbeitet haben, um ohne Ausbildung zur Prüfung zu dürfen?
Mindestens viereinhalb Jahre. Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 2 FIAusbV); zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 BBiG, wer das Eineinhalbfache davon in dem Beruf gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in einem passenden anderen Beruf zählen mit.
Welche Prüfung lege ich als Externer im Beruf Fachinformatiker Systemintegration ab?
Dieselbe Abschlussprüfung wie Auszubildende, also Teil 1 (20 % des Gesamtergebnisses) und Teil 2 mit „Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration“ (50 %), „Konzeption und Administration von IT-Systemen“ (10 %), „Analyse und Entwicklung von Netzwerken“ (10 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %).
Wann ist die nächste Prüfung Fachinformatiker Systemintegration?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist der 25.11.2026 (IHK-AkA). Die Anmeldefrist und die Termine der praktischen und mündlichen Prüfung legt deine IHK fest.
Ausbildungsdauer: § 2 FIAusbV · Berufsbild: § 4 FIAusbV · Zulassung: § 45 BBiG · Zuständige Stelle: § 71 BBiG · Prüfung: § 24 FIAusbV · Wortlaut gelesen am 20.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.