Auf einen Blick
- Nächster schriftlicher Termin Teil 2
- (Winter 2026/27)
- Montageauftrag
- 30 %
- Auftrags- und Funktionsanalyse
- 10 %
- Montagetechnik
- 10 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- 10 %
- Bezug der Prozente
- Anteil am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
- Bestanden, wenn
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Montageauftrag mindestens ausreichend
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In zwei der drei Bereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Montagetechnik und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin (§ 6, § 7, § 8) · Termine: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart) (ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung deiner IHK)
Kurz gesagt
Der betriebliche Auftrag ist eine von zwei Varianten im Prüfungsbereich Montageauftrag. Er gehört zu Teil 2 der Abschlussprüfung (§ 7 Abs. 3 FertigungsMechAusbV). Du montierst einen echten Auftrag in deinem Betrieb. Du hältst ihn in praxisbezogenen Unterlagen fest. Danach sprichst du mit dem Prüfungsausschuss über genau diesen Auftrag.
Ob du den betrieblichen Auftrag machst, entscheidest nicht du. Dein Ausbildungsbetrieb wählt die Variante. Er teilt sie dir und der IHK mit der Anmeldung mit (§ 7 Abs. 3 Nr. 4).
Die Regeln auf einen Blick
| Punkt | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Genehmigung | Aufgabenstellung und geplanter Bearbeitungszeitraum vorher an den Prüfungsausschuss | § 7 Abs. 3 Nr. 2 a |
| Zeit | sechseinhalb Stunden für Durchführung und Dokumentation | § 7 Abs. 3 Nr. 2 b |
| Fachgespräch | auftragsbezogen, höchstens 30 Minuten | § 7 Abs. 3 Nr. 2 b |
| Gewicht | Montageauftrag 30 Prozent des Gesamtergebnisses | § 8 Abs. 1 |
| Bestehen | Montageauftrag mindestens ausreichend | § 8 Abs. 2 Nr. 2 |
Was du zeigen musst
Die Verordnung beschreibt vier Teile eines Montageauftrags (§ 7 Abs. 3 Nr. 1). Dein Auftrag sollte alle vier sichtbar machen:
- Auftrag klären: Art und Umfang erfassen, Informationen für die Abwicklung beschaffen.
- Ablauf planen: Unterlagen auswerten, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten, mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen.
- Montieren: Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Termine einhalten, Qualität sichern, Materialfluss sicherstellen.
- Kontrollieren: Prüfmittel auswählen und auf Einsatzfähigkeit prüfen, Ergebnisse beurteilen und festhalten.
Schritt 1: der Antrag
Vor dem Start brauchst du eine Genehmigung. Dafür reichst du die Aufgabenstellung und den geplanten Bearbeitungszeitraum ein (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 a). Formular und Frist legt deine IHK fest. Fang erst an, wenn die Zusage da ist.
Unser Vorschlag für eine klare Aufgabenstellung:
- Ausgangslage: welche Baugruppe, für welchen Zweck.
- Ziel: woran man sieht, dass der Auftrag erledigt ist.
- Arbeitsschritte: mit geschätzter Zeit für jeden Schritt.
- Prüfung: welche Merkmale du mit welchem Prüfmittel prüfst.
- Unterlagen: was du am Ende abgibst.
Unser Rat zur Auswahl: Der Auftrag muss in sechseinhalb Stunden fertig werden, die Dokumentation eingerechnet. Er sollte Entscheidungen enthalten, die du begründen kannst. Eine Montage mit Prüfung am Ende passt besser als ein Handgriff, der sich nur wiederholt.
Schritt 2: Durchführung und Dokumentation
Für Montage und Dokumentation hast du zusammen sechseinhalb Stunden (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 b). Die Verordnung verlangt praxisbezogene Unterlagen, schreibt aber keine Form vor. Halte deshalb fest, was die vier Teile oben belegt.
Unser Vorschlag für die Unterlagen:
- Montageplan mit Reihenfolge und Begründung.
- Liste der Prüfmittel mit Nachweis, dass sie einsatzfähig sind.
- Prüfprotokoll mit Sollwert, Istwert und Urteil.
- Abweichungen, ihre Ursache und deine Korrektur.
- Kurzer Rückblick: Was lief gut, was würdest du ändern?
Schreib während der Arbeit mit. Notizen aus dem Gedächtnis sind ungenau und kosten am Ende Zeit.
Schritt 3: das Fachgespräch
Das Gespräch dauert höchstens 30 Minuten und dreht sich um deinen Auftrag (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 b). Du sprichst über deine eigenen Entscheidungen. Bereite dich auf Fragen wie diese vor:
- „Warum haben Sie die Teile in dieser Reihenfolge eingebaut?“
- „Welches Prüfmittel haben Sie für die Toleranz gewählt, und warum?“
- „Was hätten Sie getan, wenn die Baugruppe den Funktionstest nicht besteht?“
- „Welche Bereiche mussten Sie vorher informieren?“
Antworte mit Grund und Beleg aus deinem Auftrag. Zeig deine Unterlagen, wenn sie helfen. Du darfst sagen, was du heute anders machen würdest.
Bewertung und Bestehen
Der Montageauftrag zählt 30 Prozent der Endnote (§ 8 Abs. 1). Er ist ein Sperrfach: Unter 50 Punkten ist die Prüfung nicht bestanden (§ 8 Abs. 2 Nr. 2). Eine mündliche Ergänzung gibt es dafür nicht (§ 8 Abs. 3). Wie Auftrag und Gespräch innerhalb des Bereichs zählen, legt die Verordnung nicht fest.
Wie viele Punkte du insgesamt brauchst, zeigt der Notenrechner Fertigungsmechaniker. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kannst du zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 BBiG).
Betrieblicher Auftrag oder Arbeitsaufgabe?
| Betrieblicher Auftrag | Arbeitsaufgabe | |
|---|---|---|
| Aufgabe | echter Auftrag im Betrieb | vorgegebene Aufgabe |
| Genehmigung vorab | ja | nein |
| Zeit | 6,5 Stunden mit Dokumentation | 7 Stunden, davon 2,5 Durchführung |
| Gespräch | auftragsbezogen, höchstens 30 Minuten | situativ, höchstens 20 Minuten |
Quelle: § 7 Abs. 3 Nr. 2 und 3 FertigungsMechAusbV. Die Arbeitsaufgabe erklärt die Seite Praktische Prüfung Fertigungsmechaniker.
Lernplan bis zum Fachgespräch
- Mit dem Ausbilder klären: Variante und Frist für den Antrag.
- Auftrag aussuchen: passt er in sechseinhalb Stunden?
- Antrag schreiben: fünf Punkte von oben, dann einreichen.
- Probelauf: eine ähnliche Baugruppe auf Zeit montieren.
- Prüfprotokoll üben: Sollwert, Istwert, Urteil.
- Auftrag durchführen: mitschreiben, nicht nachschreiben.
- Probe-Fachgespräch: 30 Minuten mit dem Ausbilder.
Die schriftlichen Bereiche erklärt Abschlussprüfung Teil 2 Fertigungsmechaniker. Fachbegriffe für das Gespräch übst du kostenlos in der Prüfungssimulation Fertigungsmechaniker. Allgemeines zum Gespräch steht unter Mündliche Prüfung. Wenn du Antrag oder Fachgespräch mit jemandem durchgehen willst, gibt es Nachhilfe Fertigungsmechaniker per Video.
Prüfungsvorbereitung Fertigungsmechaniker
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
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Häufige Fragen: Betrieblicher Auftrag – Fertigungsmechaniker
Was ist der betriebliche Auftrag beim Fertigungsmechaniker?
Er ist Variante 1 im Prüfungsbereich Montageauftrag von Teil 2. Du führst einen echten Auftrag in deinem Betrieb durch, dokumentierst ihn mit praxisbezogenen Unterlagen und führst danach ein auftragsbezogenes Fachgespräch (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 FertigungsMechAusbV).
Wer entscheidet, ob ich einen betrieblichen Auftrag mache?
Dein Ausbildungsbetrieb. Er wählt zwischen dem betrieblichen Auftrag und der Arbeitsaufgabe. Die Wahl teilt er dir und der IHK mit der Anmeldung zur Prüfung mit (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 FertigungsMechAusbV).
Was muss in den Antrag zum betrieblichen Auftrag?
Die Aufgabenstellung und der geplante Bearbeitungszeitraum. Beides legst du dem Prüfungsausschuss vor dem Start zur Genehmigung vor (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 FertigungsMechAusbV). Formular und Frist nennt deine IHK.
Wie lange dauert der betriebliche Auftrag?
Sechseinhalb Stunden für die Durchführung samt Dokumentation. Dazu kommt das auftragsbezogene Fachgespräch mit höchstens 30 Minuten (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 FertigungsMechAusbV).
Wie viel zählt der betriebliche Auftrag?
Der Prüfungsbereich Montageauftrag zählt 30 Prozent des Gesamtergebnisses (§ 8 Abs. 1 FertigungsMechAusbV). Wie Auftrag und Fachgespräch darin gewichtet werden, regelt die Verordnung nicht.
Kann ich einen schwachen betrieblichen Auftrag mündlich ausgleichen?
Nein. Der Montageauftrag braucht mindestens ausreichend, also 50 Punkte (§ 8 Abs. 2 Nr. 2). Die mündliche Ergänzungsprüfung gibt es nur für die drei schriftlichen Bereiche von Teil 2 (§ 8 Abs. 3 FertigungsMechAusbV).
Quellen dieser Seite: FertigungsMechAusbV vom 02.04.2013, §§ 7 und 8 (gesetze-im-internet.de) · Berufsbildungsgesetz § 37 Abs. 1 (gesetze-im-internet.de)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin (vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 648)), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Fertigungsmechaniker beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026