- Ausbildungsdauer
- 3 Jahre§ 2 ITSEAusbV
- Berufserfahrung nötig
- 4½ Jahre§ 45 Abs. 2 BBiG
- Nächste Prüfung
- 25.11.2026Teil 2, schriftlich
Die Ausbildung im Beruf IT-System-Elektroniker dauert laut § 2 ITSEAusbV drei Jahre. Ohne Ausbildung wirst du zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn du mindestens viereinhalb Jahre in diesem Beruf gearbeitet hast. Geprüft wirst du in zwei Teilen. Teil 1 geht mit 20 % ins Ergebnis ein, in Teil 2 kommen diese Prüfungsbereiche dazu: „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ (50 %), „Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen“ (10 %), „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ (10 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Schwerpunkt ist „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ (50 %); schriftlich sind es zusammen 30 % des Gesamtergebnisses.
Wie lange du als IT-System-Elektroniker gearbeitet haben musst
§ 2 ITSEAusbV:
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
drei Jahre (36 Monate) × 1,5 = 54 Monate, also viereinhalb Jahre Arbeit im Beruf IT-System-Elektroniker.
Welche Tätigkeiten den Beruf ausmachen, zählt das Ausbildungsberufsbild in § 4 ITSEAusbV. Ob deine Tätigkeit als Arbeit „in dem Beruf“ zählt, entscheidet die IHK anhand deines Tätigkeitsnachweises.
Anrechnung, Ausland, Ausnahmen: alle Regeln zur Externenprüfung.
Was du in der Prüfung ablegst
Die Abschlussprüfung IT-System-Elektroniker besteht aus Teil 1 und Teil 2; Teil 1 geht mit 20 % ins Gesamtergebnis ein (§ 15 ITSEAusbV). Mit der Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG legst du deshalb beide Teile ab.
Wann du Teil 1 und wann Teil 2 schreibst, legt deine IHK fest; Gesetz und Musterprüfungsordnung sagen dazu für Externe nichts. Kläre es bei der Anmeldung.
| Prüfungsbereich | Anteil am Gesamtergebnis | Form | Umfang laut Verordnung |
|---|---|---|---|
| Teil 1: Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, schriftlich (§ 8) | 20 % | Teil 1 | 90 Minuten (§ 8 Abs. 4) |
| Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur | 50 % | betrieblich und mündlich | betriebliche Projektarbeit höchstens 40 Stunden einschließlich Dokumentation; Präsentation (höchstens 15 Minuten) und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten (§ 11) |
| Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen | 10 % | schriftlich | 90 Minuten (§ 12) |
| Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung | 10 % | schriftlich | 90 Minuten (§ 13) |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 % | schriftlich | 60 Minuten (§ 14) |
Bei „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ sieht die Verordnung Arbeit aus einem Betrieb vor (siehe Umfang). Frag deine IHK rechtzeitig, wie du diesen Bereich als Externer ablegst.
Bestanden hast du, wenn
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mindestens ausreichend
- In mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
§ 15 ITSEAusbV. Für Externe gelten dieselben Regeln wie für Azubis.
Termine und Anmeldung
| Datum | Prüfung |
|---|---|
| 25.11.2026 | Teil 2, schriftlich |
| 24.02.2027 | Teil 1, schriftlich |
| 28.04.2027 | Teil 2, schriftlich |
| 29.09.2027 | Teil 1, schriftlich |
Zuständig ist die IHK (§ 71 Abs. 2 BBiG). Für den Beruf IT-System-Elektroniker erstellt ZPA Nord-West die schriftlichen Aufgaben bundeseinheitlich; wann du angemeldet sein musst und wann die praktische Prüfung ist, sagt dir deine IHK. Alle Prüfungstermine IT-System-Elektroniker
Vorbereitung ohne Berufsschule
Ohne Berufsschule musst du die Theorie selbst holen. Das gibt es dafür:
- Lernfelder IT-System-Elektroniker: 12 Lernfelder, was die Berufsschule unterrichtet und was davon in der Prüfung vorkommt
- WiSo-Prüfungssimulation IT-System-Elektroniker: 355 Aufgaben, kostenlos, mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel
- Prüfungsrechner IT-System-Elektroniker: ob deine Punkte zum Bestehen reichen
- Prüfung IT-System-Elektroniker: alle Prüfungsteile Schritt für Schritt
- Nachhilfe IT-System-Elektroniker: Einzelstunde per Video für die Themen, die dir ohne Berufsschule fehlen
Häufige Fragen
Wie lange muss ich im Beruf IT-System-Elektroniker gearbeitet haben, um ohne Ausbildung zur Prüfung zu dürfen?
Mindestens viereinhalb Jahre. Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 2 ITSEAusbV); zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 BBiG, wer das Eineinhalbfache davon in dem Beruf gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in einem passenden anderen Beruf zählen mit.
Welche Prüfung lege ich als Externer im Beruf IT-System-Elektroniker ab?
Dieselbe Abschlussprüfung wie Auszubildende, also Teil 1 (20 % des Gesamtergebnisses) und Teil 2 mit „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ (50 %), „Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen“ (10 %), „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ (10 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %).
Wann ist die nächste Prüfung IT-System-Elektroniker?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist der 25.11.2026 (IHK-AkA). Die Anmeldefrist und die Termine der praktischen und mündlichen Prüfung legt deine IHK fest.
Ausbildungsdauer: § 2 ITSEAusbV · Berufsbild: § 4 ITSEAusbV · Zulassung: § 45 BBiG · Zuständige Stelle: § 71 BBiG · Prüfung: § 15 ITSEAusbV · Wortlaut gelesen am 20.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.