IT-System-Elektroniker

Externenprüfung IT-System-Elektroniker: Abschluss ohne Ausbildung

Ohne Ausbildung zum Abschluss IT-System-Elektroniker: viereinhalb Jahre Berufserfahrung, dieselbe Prüfung wie Azubis – was du ablegst und wann.

Ausbildungsdauer
3 Jahre§ 2 ITSEAusbV
Berufserfahrung nötig
4½ Jahre§ 45 Abs. 2 BBiG
Nächste Prüfung
25.11.2026Teil 2, schriftlich

Die Ausbildung im Beruf IT-System-Elektroniker dauert laut § 2 ITSEAusbV drei Jahre. Ohne Ausbildung wirst du zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn du mindestens viereinhalb Jahre in diesem Beruf gearbeitet hast. Geprüft wirst du in zwei Teilen. Teil 1 geht mit 20 % ins Ergebnis ein, in Teil 2 kommen diese Prüfungsbereiche dazu: „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ (50 %), „Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen“ (10 %), „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ (10 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Schwerpunkt ist „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ (50 %); schriftlich sind es zusammen 30 % des Gesamtergebnisses.

Wie lange du als IT-System-Elektroniker gearbeitet haben musst

§ 2 ITSEAusbV:

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.

drei Jahre (36 Monate) × 1,5 = 54 Monate, also viereinhalb Jahre Arbeit im Beruf IT-System-Elektroniker.

Welche Tätigkeiten den Beruf ausmachen, zählt das Ausbildungsberufsbild in § 4 ITSEAusbV. Ob deine Tätigkeit als Arbeit „in dem Beruf“ zählt, entscheidet die IHK anhand deines Tätigkeitsnachweises.

Anrechnung, Ausland, Ausnahmen: alle Regeln zur Externenprüfung.

Was du in der Prüfung ablegst

Die Abschlussprüfung IT-System-Elektroniker besteht aus Teil 1 und Teil 2; Teil 1 geht mit 20 % ins Gesamtergebnis ein (§ 15 ITSEAusbV). Mit der Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG legst du deshalb beide Teile ab.

Wann du Teil 1 und wann Teil 2 schreibst, legt deine IHK fest; Gesetz und Musterprüfungsordnung sagen dazu für Externe nichts. Kläre es bei der Anmeldung.

PrüfungsbereichAnteil am GesamtergebnisFormUmfang laut Verordnung
Teil 1: Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, schriftlich (§ 8)20 %Teil 190 Minuten (§ 8 Abs. 4)
Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur50 %betrieblich und mündlichbetriebliche Projektarbeit höchstens 40 Stunden einschließlich Dokumentation; Präsentation (höchstens 15 Minuten) und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten (§ 11)
Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen10 %schriftlich90 Minuten (§ 12)
Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung10 %schriftlich90 Minuten (§ 13)
Wirtschafts- und Sozialkunde10 %schriftlich60 Minuten (§ 14)

Bei „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ sieht die Verordnung Arbeit aus einem Betrieb vor (siehe Umfang). Frag deine IHK rechtzeitig, wie du diesen Bereich als Externer ablegst.

Bestanden hast du, wenn

  • Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
  • Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mindestens ausreichend
  • In mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens ausreichend
  • In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)

§ 15 ITSEAusbV. Für Externe gelten dieselben Regeln wie für Azubis.

Termine und Anmeldung

DatumPrüfung
25.11.2026Teil 2, schriftlich
24.02.2027Teil 1, schriftlich
28.04.2027Teil 2, schriftlich
29.09.2027Teil 1, schriftlich

Zuständig ist die IHK (§ 71 Abs. 2 BBiG). Für den Beruf IT-System-Elektroniker erstellt ZPA Nord-West die schriftlichen Aufgaben bundeseinheitlich; wann du angemeldet sein musst und wann die praktische Prüfung ist, sagt dir deine IHK. Alle Prüfungstermine IT-System-Elektroniker

Vorbereitung ohne Berufsschule

Ohne Berufsschule musst du die Theorie selbst holen. Das gibt es dafür:

Häufige Fragen

Wie lange muss ich im Beruf IT-System-Elektroniker gearbeitet haben, um ohne Ausbildung zur Prüfung zu dürfen?

Mindestens viereinhalb Jahre. Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 2 ITSEAusbV); zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 BBiG, wer das Eineinhalbfache davon in dem Beruf gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in einem passenden anderen Beruf zählen mit.

Welche Prüfung lege ich als Externer im Beruf IT-System-Elektroniker ab?

Dieselbe Abschlussprüfung wie Auszubildende, also Teil 1 (20 % des Gesamtergebnisses) und Teil 2 mit „Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur“ (50 %), „Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen“ (10 %), „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ (10 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %).

Wann ist die nächste Prüfung IT-System-Elektroniker?

Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist der 25.11.2026 (IHK-AkA). Die Anmeldefrist und die Termine der praktischen und mündlichen Prüfung legt deine IHK fest.

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Ausbildungsdauer: § 2 ITSEAusbV · Berufsbild: § 4 ITSEAusbV · Zulassung: § 45 BBiG · Zuständige Stelle: § 71 BBiG · Prüfung: § 15 ITSEAusbV · Wortlaut gelesen am 20.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.