- Ausbildungsdauer
- 3½ Jahre§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV
- Berufserfahrung nötig
- 5¼ Jahre§ 45 Abs. 2 BBiG
- Nächste Prüfung
- 01.12.2026Teil 2, schriftlich
Ausbildung dreieinhalb Jahre laut § 2 TPDesign/TSysPlAusbV, für Externe das Eineinhalbfache: Hast du fünf Jahre und drei Monate im Beruf Technischer Systemplaner gearbeitet, kannst du die Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Du legst dieselbe gestreckte Abschlussprüfung ab wie Auszubildende: Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 besteht aus „Arbeitsauftrag“ (35 %), „Systemplanung“ (25 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Mit 35 % entscheidet „Arbeitsauftrag“ am stärksten über dein Ergebnis, auf die schriftlichen Bereiche entfallen 35 %.
Wie lange du als Technischer Systemplaner gearbeitet haben musst
§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV:
Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.
dreieinhalb Jahre (42 Monate) × 1,5 = 63 Monate, also fünf Jahre und drei Monate Arbeit im Beruf Technischer Systemplaner.
Was zum Beruf gehört, beschreibt das Ausbildungsberufsbild in § 14 TPDesign/TSysPlAusbV. Ob deine Tätigkeit als Arbeit „in dem Beruf“ zählt, entscheidet die IHK anhand deines Tätigkeitsnachweises.
Anrechnung, Ausland, Ausnahmen: alle Regeln zur Externenprüfung.
Was du in der Prüfung ablegst
Für Externe gilt dieselbe gestreckte Prüfung. Teil 1 trägt 30 % zum Gesamtergebnis bei (§ 19 TPDesign/TSysPlAusbV), Teil 2 den Rest – beide Teile legst du ab.
Ob die IHK dir beide Teile in einem Prüfungszeitraum oder nacheinander anbietet, regeln BBiG und Musterprüfungsordnung nicht ausdrücklich. Frag das bei der Anmeldung.
| Prüfungsbereich | Anteil am Gesamtergebnis | Form | Umfang laut Verordnung |
|---|---|---|---|
| Teil 1: Prüfungsbereich „Erstellen technischer Unterlagen“: ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung und darauf bezogene schriftliche Aufgaben (§ 17) | 30 % | Teil 1 | insgesamt 7 Stunden: Prüfungsprodukt 5 Stunden, schriftliche Aufgaben 120 Minuten (§ 17 Abs. 4) |
| Arbeitsauftrag | 35 % | praktisch | betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: 40 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu Präsentation (höchstens 10 Minuten) und Fachgespräch (höchstens 20 Minuten); der Ausbildungsbetrieb wählt die Variante (§ 18 Abs. 3) |
| Systemplanung | 25 % | schriftlich | 180 Minuten (§ 18 Abs. 4) |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 % | schriftlich | 60 Minuten (§ 18 Abs. 5) |
„Arbeitsauftrag“ kann laut Verordnung an Arbeit aus dem Betrieb anknüpfen (siehe Umfang). Ohne Ausbildungsbetrieb klärst du früh mit der IHK, wie das bei dir aussieht. Die Variante wählt laut Verordnung der Ausbildungsbetrieb – den hast du als Externer nicht; welche Variante für dich gilt, sagt die IHK.
Bestanden hast du, wenn
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens einem der Bereiche Systemplanung und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
§ 19 TPDesign/TSysPlAusbV. Für Externe gelten dieselben Regeln wie für Azubis.
Termine und Anmeldung
| Datum | Prüfung |
|---|---|
| 01.12.2026 | Teil 2, schriftlich |
| 17.03.2027 | Teil 1, schriftlich |
| 11.05.2027 | Teil 2, schriftlich |
| 22.09.2027 | Teil 1, schriftlich |
Den Antrag stellst du bei der IHK – sie ist zuständige Stelle für die nichthandwerklichen Gewerbeberufe (§ 71 Abs. 2 BBiG). Die schriftlichen Aufgaben für den Beruf Technischer Systemplaner kommen bundesweit von PAL; Anmeldefrist und praktische Termine legt deine IHK fest. Alle Prüfungstermine Technischer Systemplaner
Vorbereitung ohne Berufsschule
Die Berufsschule fehlt dir, die Prüfung fragt ihren Stoff trotzdem ab. Damit kommst du an ihn heran:
- Lernfelder Technischer Systemplaner: 14 Lernfelder, was die Berufsschule unterrichtet und was davon in der Prüfung vorkommt
- WiSo-Prüfungssimulation Technischer Systemplaner: 355 Aufgaben, kostenlos, mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel
- Notenrechner Technischer Systemplaner: ob deine Punkte zum Bestehen reichen
- Prüfung Technischer Systemplaner: alle Prüfungsteile Schritt für Schritt
- Nachhilfe Technischer Systemplaner: Einzelstunde per Video für die Themen, die dir ohne Berufsschule fehlen
Häufige Fragen
Wie lange muss ich im Beruf Technischer Systemplaner gearbeitet haben, um ohne Ausbildung zur Prüfung zu dürfen?
Mindestens fünf Jahre und drei Monate. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre (§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV); zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 BBiG, wer das Eineinhalbfache davon in dem Beruf gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in einem passenden anderen Beruf zählen mit.
Welche Prüfung lege ich als Externer im Beruf Technischer Systemplaner ab?
Dieselbe Abschlussprüfung wie Auszubildende, also Teil 1 (30 % des Gesamtergebnisses) und Teil 2 mit „Arbeitsauftrag“ (35 %), „Systemplanung“ (25 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %).
Wann ist die nächste Prüfung Technischer Systemplaner?
Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist der 01.12.2026 (PAL). Die Anmeldefrist und die Termine der praktischen und mündlichen Prüfung legt deine IHK fest.
Ausbildungsdauer: § 2 TPDesign/TSysPlAusbV · Berufsbild: § 14 TPDesign/TSysPlAusbV · Zulassung: § 45 BBiG · Zuständige Stelle: § 71 BBiG · Prüfung: § 19 TPDesign/TSysPlAusbV · Wortlaut gelesen am 20.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.