Auf einen Blick
- Nächster schriftlicher Termin Teil 2
- (Winter 2026/27)
- Arbeitsauftrag
- 35 %
- Systemplanung
- 25 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- 10 %
- Bezug der Prozente
- Anteil am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
- Bestanden, wenn
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens einem der Bereiche Systemplanung und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (§ 17, § 18, § 19) · Termine: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart) (ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung deiner IHK)
Der Arbeitsauftrag in Zahlen
| Punkt | Vorgabe |
|---|---|
| Gewicht | 35 % des Gesamtergebnisses (§ 19 Abs. 1) |
| Bearbeitung | höchstens 40 Stunden mit Dokumentation |
| Präsentation | höchstens 10 Minuten |
| Fachgespräch | höchstens 20 Minuten |
| Gebiete | Heizungs-, Klima- oder Sanitärtechnik |
| Bestehen | mindestens ausreichend (§ 19 Abs. 2) |
Zeiten und Gebiete aus § 18 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV.
Zwei Varianten
Variante 1: betrieblicher Auftrag. Du planst einen echten Auftrag deines Betriebs. Vorher genehmigt der Prüfungsausschuss Aufgabe und Zeitraum.
Variante 2: Prüfungsprodukt. Du bekommst eine Aufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht. Laut PAL gibt es sie für Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik.
In beiden Varianten dokumentierst du mit praxisbezogenen Unterlagen, präsentierst und führst das Fachgespräch. Das Gespräch geht von deinem Datensatz und deinen Unterlagen aus.
Was du zeigen sollst
Laut § 18 Abs. 3 Nr. 1:
- Den Auftrag analysieren, Informationen beschaffen, Schnittstellen klären.
- Zeichnungen mit Anlagenschema normgerecht erstellen.
- Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen.
- Fachlich rechnen, vor allem wärme- und strömungstechnisch.
- Kenndaten von Komponenten mit Blick auf Schall- und Brandschutz ermitteln und Gesetze beachten.
- Fertigungsunterlagen und Materiallisten erstellen, Befestigungen auswählen.
Der Antrag beim betrieblichen Auftrag
Ein guter Antrag ist kurz und klar. Er nennt:
- das Gebäude oder den Anlagenteil,
- was du planst und wo es aufhört,
- welche Berechnungen du machst,
- welche Unterlagen am Ende stehen,
- einen Zeitplan, der in 40 Stunden passt.
Plane den Auftrag nicht zu groß. Eine komplette Haustechnik für ein Mehrfamilienhaus schaffst du nicht allein in 40 Stunden. Wähle lieber einen Strang, eine Etage oder eine Zentrale.
Die Dokumentation
Eine sinnvolle Gliederung:
- Ausgangslage und Ziel.
- Grundlagen: Normen, Vorgaben, Kundenwünsche.
- Berechnungen mit Rechenweg.
- Auswahl der Komponenten mit Begründung.
- Zeichnungen und Schema.
- Materialliste und Befestigung.
- Fazit: was erreicht ist und was offen bleibt.
Präsentation und Fachgespräch
In zehn Minuten zeigst du Ziel, Lösung und eine wichtige Entscheidung. Danach fragen die Prüfer bis zu 20 Minuten. Laut PAL zählt dieses Gespräch mit 60 Prozent am meisten. Bereite dich deshalb auf Fragen wie diese vor:
- „Warum haben Sie diese Pumpe gewählt?“
- „Wie haben Sie den Brandschutz an der Deckendurchführung gelöst?“
- „Was ändert sich, wenn der Raum anders genutzt wird?“
Rechne jede wichtige Zahl deiner Dokumentation noch einmal selbst nach. Dann kannst du sie im Gespräch sicher erklären.
Zeitplan in 40 Stunden
| Schritt | Stunden |
|---|---|
| Analyse und Grundlagen | 5 |
| Berechnungen | 10 |
| Auswahl der Komponenten | 6 |
| Zeichnungen und Schema | 10 |
| Materialliste und Befestigung | 3 |
| Dokumentation fertigstellen | 6 |
Die Aufteilung ist ein Vorschlag von uns. Passe sie an deinen Auftrag an.
Wenn der Arbeitsauftrag nicht reicht
Der Arbeitsauftrag ist eine Sperrnote. Liegt er unter ausreichend, fällst du durch, egal wie gut der Rest ist (§ 19 Abs. 2 Nr. 2). Eine mündliche Ergänzung rettet ihn nicht. Die gibt es nur für die schriftlichen Bereiche von Teil 2 (§ 19 Abs. 3).
Wie viele Punkte du in den anderen Bereichen brauchst, rechnest du im Notenrechner Technischer Systemplaner aus. Willst du Präsentation und Fachgespräch vorher mit jemandem proben, findest du einen Termin bei der Nachhilfe Technischer Systemplaner.
Die schriftlichen Bereiche erklärt Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Systemplaner. Allgemeines zum Fachgespräch steht auf Mündliche Prüfung.
Prüfungsvorbereitung Technischer Systemplaner
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Technischer Systemplaner gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Technischer Systemplaner mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Technischer Systemplaner: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose WiSo-Prüfungssimulation Technischer Systemplaner
- Kostenlose Community Technischer Systemplaner: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Häufige Fragen: Arbeitsauftrag – Technischer Systemplaner
Was ist der Arbeitsauftrag beim Technischen Systemplaner?
Der größte Bereich von Teil 2. Du planst eine Anlage der Heizungs-, Klima- oder Sanitärtechnik und dokumentierst sie. Danach präsentierst du sie und führst ein Fachgespräch (§ 18 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV).
Wie viele Stunden hat der Arbeitsauftrag?
Höchstens 40 Stunden samt Dokumentation. Dazu kommen höchstens 10 Minuten Präsentation und höchstens 20 Minuten Fachgespräch (§ 18 Abs. 3 Nr. 3 b und Nr. 4 b).
Wer wählt die Variante?
Dein Ausbildungsbetrieb. Er meldet sie mit der Anmeldung zur Prüfung an dich und die IHK (§ 18 Abs. 3 Nr. 5).
Muss der Auftrag genehmigt werden?
Beim betrieblichen Auftrag ja. Du legst dem Prüfungsausschuss vorher die Aufgabenstellung samt geplantem Zeitraum vor (§ 18 Abs. 3 Nr. 3 a). Beim Prüfungsprodukt kommt die Aufgabe laut PAL von der Aufgabenstelle.
Wie wird der Arbeitsauftrag bewertet?
Laut PAL zählt das Fachgespräch 60 Prozent, das Prüfungsprodukt mit Dokumentation 30 Prozent und die Präsentation 10 Prozent. Der Bereich muss mindestens ausreichend sein (§ 19 Abs. 2).
Was passiert, wenn mein Arbeitsauftrag unter ausreichend liegt?
Dann ist die Abschlussprüfung nicht bestanden. Eine mündliche Ergänzung gibt es hier nicht, sie gilt nur für schriftliche Bereiche (§ 19 Abs. 3). Du kannst die Prüfung zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 BBiG).
Quellen dieser Seite: TPDesign/TSysPlAusbV vom 21.06.2011, geändert 17.10.2014, §§ 18 und 19 (gesetze-im-internet.de) · Berufsbildungsgesetz, § 37 (gesetze-im-internet.de) · PAL, Berufe-/Prüfungsübersicht W26, Technische/-r Systemplaner/-in Versorgungs- und Ausrüstungstechnik, Arbeitsauftrag (ihk.de/stuttgart/pal)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Systemplaner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026