Technischer Systemplaner

Habe ich bestanden? Notenrechner Technischer Systemplaner

Punkte eingeben, Ergebnis sofort. Rechnet nach § 19 TPDesign/TSysPlAusbV – auch wenn noch Bereiche offen sind.

Auf einen Blick
Bestehensgrenze
50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag

Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses. Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht und die 3 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 19 TPDesign/TSysPlAusbV).

Gilt für die Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik; Elektrotechnische Systeme hat dieselben Gewichte und Regeln (§§ 24–27). Stahl- und Metallbautechnik rechnet anders (§§ 20–23 TPDesign/TSysPlAusbV): Teil 1 zählt 25 Prozent, Konstruktionsauftrag 40, Baukonstruktion 25, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Dafür gilt der Notenrechner hier nicht.

Punkte eingeben, Ergebnis sehen

Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.

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Du suchst den Excel-Prüfungsrechner der IHK? Den musst du nicht herunterladen: Dieser Rechner rechnet dasselbe direkt im Browser, auch auf dem Handy, nach der Ausbildungsordnung deines Berufs. Die Ergebnisse haben wir mit dem Excel-Prüfungsrechner der IHK Pfalz nachgeprüft.

Prüfungsvorbereitung Technischer Systemplaner

Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.

Für Technischer Systemplaner gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.

Reicht 4-4-5? Beispiele für Technischer Systemplaner

Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Systemplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Arbeitsauftrag):

Noten schriftlichGesamtErgebnisWoran es scheitert
4 – 459 Punktebestanden–
4 – 558 Punktebestanden–
3 – 561 Punktebestanden–
5 – 553 Punktenicht bestandenIn mindestens einem der Bereiche Systemplanung und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
2 – 662 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
3 – 659 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)

Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 19. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.

Was mit welchem Gewicht in die Note zählt

Rechtsgrundlage: TPDesign/TSysPlAusbV, § 17, § 18 und § 19 (Stand 19.10.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.

Abschlussprüfung Teil 1 Technischer Systemplaner

30 % des Gesamtergebnisses

praktisch + schriftlich · insgesamt 7 Stunden: Prüfungsprodukt 5 Stunden, schriftliche Aufgaben 120 Minuten (§ 17 Abs. 4) · zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres (§ 17 Abs. 1)

Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Systemplaner

70 % des Gesamtergebnisses
  • Arbeitsauftrag Sperrbereich35 % des Gesamtergebnisses

    praktisch · betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: 40 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu Präsentation (höchstens 10 Minuten) und Fachgespräch (höchstens 20 Minuten); der Ausbildungsbetrieb wählt die Variante (§ 18 Abs. 3)

  • Systemplanung mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 180 Minuten (§ 18 Abs. 4)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 60 Minuten (§ 18 Abs. 5)

Bestehensregeln (§ 19 TPDesign/TSysPlAusbV)

Diese 5 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:

  1. Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
  2. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
  3. Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
  4. In mindestens einem der Bereiche Systemplanung und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
  5. In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)

Was „Sperrbereich" heißt: ein Prüfungsbereich, in dem die 50 Punkte für sich erreicht sein müssen. Ein gutes Gesamtergebnis gleicht ihn nicht aus – wer dort unter 50 bleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Systemplanung oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 19 Abs. 3).

Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Technischer Systemplaner

Wie rechnet der Notenrechner Technischer Systemplaner?

Mit den Anteilen am Gesamtergebnis aus § 19 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV: Erstellen technischer Unterlagen 30 Prozent, Arbeitsauftrag 35 Prozent, Systemplanung 25 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Bereichsergebnisse werden auf ganze Punkte gerundet und das Gesamtergebnis einmal, wie im Prüfungsrechner der IHK Pfalz; die Verordnung selbst schreibt keine Rundung vor. Anschließend prüft der Rechner die fünf Bestehensbedingungen.

Kann ich mit mangelhaft in Systemplanung bestehen?

Ja, wenn Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend ist und Systemplanung nicht unter 30 Punkten liegt – § 19 Abs. 2 Nr. 4 TPDesign/TSysPlAusbV verlangt nur in einem der beiden schriftlichen Bereiche ausreichend. Zusätzlich müssen Arbeitsauftrag, Teil 2 und das Gesamtergebnis ausreichend sein. Reicht es knapp nicht, zeigt der Rechner, wie viele Punkte eine mündliche Ergänzung in Systemplanung bringen müsste.

Gilt der Rechner für die Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik?

Nein. Dort zählt Teil 1 nur 25 Prozent, und Teil 2 hat andere Bereiche und Gewichte (Konstruktionsauftrag 40, Baukonstruktion 25, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent, §§ 20 bis 23 TPDesign/TSysPlAusbV). Für Elektrotechnische Systeme kannst du ihn dagegen verwenden.

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Systemplaner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026