- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag
Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses. Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht und die 3 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 19 TPDesign/TSysPlAusbV).
Gilt für die Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik; Elektrotechnische Systeme hat dieselben Gewichte und Regeln (§§ 24–27). Stahl- und Metallbautechnik rechnet anders (§§ 20–23 TPDesign/TSysPlAusbV): Teil 1 zählt 25 Prozent, Konstruktionsauftrag 40, Baukonstruktion 25, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Dafür gilt der Notenrechner hier nicht.
Punkte eingeben, Ergebnis sehen
Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Du suchst den Excel-Prüfungsrechner der IHK? Den musst du nicht herunterladen: Dieser Rechner rechnet dasselbe direkt im Browser, auch auf dem Handy, nach der Ausbildungsordnung deines Berufs. Die Ergebnisse haben wir mit dem Excel-Prüfungsrechner der IHK Pfalz nachgeprüft.
Prüfungsvorbereitung Technischer Systemplaner
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Technischer Systemplaner gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Technischer Systemplaner mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Technischer Systemplaner: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose WiSo-Prüfungssimulation Technischer Systemplaner
- Kostenlose Community Technischer Systemplaner: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Technischer Systemplaner
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Systemplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Arbeitsauftrag):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 | 58 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 | 61 Punkte | bestanden | – |
| 5 – 5 | 53 Punkte | nicht bestanden | In mindestens einem der Bereiche Systemplanung und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend |
| 2 – 6 | 62 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 6 | 59 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 19. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: TPDesign/TSysPlAusbV, § 17, § 18 und § 19 (Stand 19.10.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Technischer Systemplaner
30 % des GesamtergebnissesAbschlussprüfung Teil 2 Technischer Systemplaner
70 % des Gesamtergebnisses- Arbeitsauftrag Sperrbereich35 % des Gesamtergebnisses
- Systemplanung mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 19 TPDesign/TSysPlAusbV)
Diese 5 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- In mindestens einem der Bereiche Systemplanung und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Was „Sperrbereich" heißt: ein Prüfungsbereich, in dem die 50 Punkte für sich erreicht sein müssen. Ein gutes Gesamtergebnis gleicht ihn nicht aus – wer dort unter 50 bleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Systemplanung oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 19 Abs. 3).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Technischer Systemplaner
Wie rechnet der Notenrechner Technischer Systemplaner?
Mit den Anteilen am Gesamtergebnis aus § 19 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV: Erstellen technischer Unterlagen 30 Prozent, Arbeitsauftrag 35 Prozent, Systemplanung 25 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Bereichsergebnisse werden auf ganze Punkte gerundet und das Gesamtergebnis einmal, wie im Prüfungsrechner der IHK Pfalz; die Verordnung selbst schreibt keine Rundung vor. Anschließend prüft der Rechner die fünf Bestehensbedingungen.
Kann ich mit mangelhaft in Systemplanung bestehen?
Ja, wenn Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend ist und Systemplanung nicht unter 30 Punkten liegt – § 19 Abs. 2 Nr. 4 TPDesign/TSysPlAusbV verlangt nur in einem der beiden schriftlichen Bereiche ausreichend. Zusätzlich müssen Arbeitsauftrag, Teil 2 und das Gesamtergebnis ausreichend sein. Reicht es knapp nicht, zeigt der Rechner, wie viele Punkte eine mündliche Ergänzung in Systemplanung bringen müsste.
Gilt der Rechner für die Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik?
Nein. Dort zählt Teil 1 nur 25 Prozent, und Teil 2 hat andere Bereiche und Gewichte (Konstruktionsauftrag 40, Baukonstruktion 25, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent, §§ 20 bis 23 TPDesign/TSysPlAusbV). Für Elektrotechnische Systeme kannst du ihn dagegen verwenden.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Systemplaner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026