- Regelausbildungsdauer
- drei Jahre36 Monate, § 2 FIAusbV
- Mindestdauer
- 18 Monatein der Regel, BIBB-Empfehlung
- Höchstens kürzer um
- 18 Monatewenn mehrere Gründe zusammenkommen
Die Ausbildung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung dauert drei Jahre. Verkürzen kannst du sie auf gemeinsamen Antrag mit deinem Betrieb bei der IHK, wenn zu erwarten ist, dass du das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreichst (§ 8 Abs. 1 BBiG). Nach der BIBB-Empfehlung Nr. 129 soll sie in der Regel nicht unter 18 Monate fallen. Die Prüfung bleibt dieselbe: Wer verkürzt, braucht für denselben Stoff weniger Zeit – welche Lernfelder dann fehlen, steht unten.
Ausbildung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung verkürzen: Wege, Gründe, Antrag
| Weg | Was passiert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verkürzung | Die Ausbildungsdauer im Vertrag wird kürzer. Antrag gemeinsam mit dem Betrieb; die IHK kürzt, wenn zu erwarten ist, dass du das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreichst. | § 8 Abs. 1 BBiG |
| Anrechnung | Eine Vorbildung zählt als schon zurückgelegte Ausbildungszeit. Gemeinsamer Antrag, in ganzen Monaten durch sechs teilbar, nach der BIBB-Empfehlung immer vor Beginn der Ausbildung im Vertrag festgehalten. | § 7 BBiG |
| Vorzeitige Zulassung | Der Vertrag bleibt, du schreibst die Abschlussprüfung früher, wenn deine Leistungen das rechtfertigen. Betrieb und Berufsschule werden vorher gehört. | § 45 Abs. 1 BBiG |
Gründe und wie viel
Die Empfehlung Nr. 129 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) nennt diese Gründe. Mehrere können zusammenkommen:
- Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss: bis zu 6 Monate
- Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung: bis zu 12 Monate
- Im Einzelfall ein Lebensalter von mehr als 21 Jahren: bis zu 12 Monate
- Fachlich einschlägige Lernleistungen aus einem Studium im Umfang von mindestens 30 ECTS: bis zu 6 Monate
Für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung heißt das: Die Ausbildung dauert drei Jahre (36 Monate) und soll in der Regel nicht unter 18 Monate fallen – auch nicht, wenn mehrere Gründe oder eine vorzeitige Zulassung zusammenkommen.
Ab wann du den Antrag stellst
- Möglichst schon bei Vertragsschluss, spätestens so, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungsdauer bleibt.
- Kommt der Antrag erst in den letzten zwölf Monaten, wird er vorrangig als Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung behandelt.
- Schriftlich bei der IHK, gemeinsam mit deinem Betrieb; bist du minderjährig, stimmen deine gesetzlichen Vertreter zu. Zeugnisse und Beurteilungen machen glaubhaft, dass du das Ausbildungsziel schaffst.
- Für die vorzeitige Zulassung gilt in der Regel: Notendurchschnitt besser als 2,49 in der Berufsschule und in der Praxis, und die Prüfung soll nicht mehr als sechs Monate vor dem ursprünglichen Termin liegen.
Das alles steht in der BIBB-Empfehlung (Buchstaben B, D und E). Sie enthält „Maßstäbe für die Entscheidungen der zuständigen Stellen“; im Einzelfall kann die IHK abweichen. Was deine IHK genau verlangt, steht in ihren Richtlinien (Kammer-Regelung).
Was mit Teil 1 und der Abschlussprüfung passiert
Teil 1 der Abschlussprüfung liegt im vierten Ausbildungshalbjahr (§ 7 Abs. 2 FIAusbV) und zählt 20 % zum Gesamtergebnis (§ 16 FIAusbV). Über die Zulassung zu Teil 1 und Teil 2 wird getrennt entschieden; zu Teil 1 wird zugelassen, wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer zurückgelegt hat und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, etwa den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 44 Abs. 1 und 2 BBiG). Wann du Teil 1 bei verkürzter Ausbildung schreibst, legt deine IHK fest (Kammer-Regelung). Konntest du an Teil 1 aus Gründen, die du nicht zu vertreten hast, nicht teilnehmen, legst du ihn zusammen mit Teil 2 ab (§ 44 Abs. 3 BBiG).
Zur Abschlussprüfung (Teil 2) wirst du zu dem Termin zugelassen, nach dem deine – auch verkürzte – Ausbildungsdauer spätestens zwei Monate später endet (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Bestehst du vor dem Ende der Ausbildungsdauer, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses (§ 21 Abs. 2 BBiG).
Die nächsten bundeseinheitlichen schriftlichen Termine für Teil 2:
- Mittwoch, 25. November 2026 (Winter 2026/27)
- Mittwoch, 28. April 2027 (Sommer 2027)
- Mittwoch, 24. November 2027 (Winter 2027/28)
- Mittwoch, 26. April 2028 (Sommer 2028)
Alle Prüfungstermine Fachinformatiker Anwendungsentwicklung mit Kalender-Datei
Was dir beim Verkürzen fehlt
Der Rahmenlehrplan der Berufsschule verteilt die Lernfelder auf die Ausbildungsjahre. Wer verkürzt, endet früher – die Lernfelder der letzten Jahre liegen dann ganz oder teilweise nach deinem Ausbildungsende.
| Verkürzt um | Ende nach | Lernfelder danach |
|---|---|---|
| 6 Monate | 30 Monaten | teilweise: Lernfeld 10 (Benutzerschnittstellen gestalten und entwickeln); Lernfeld 11 (Funktionalität in Anwendungen realisieren); Lernfeld 12 (Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen) |
| 12 Monate | 24 Monaten | ganz: Lernfeld 10 (Benutzerschnittstellen gestalten und entwickeln); Lernfeld 11 (Funktionalität in Anwendungen realisieren); Lernfeld 12 (Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen) |
| 18 Monate | 18 Monaten | ganz: Lernfeld 10 (Benutzerschnittstellen gestalten und entwickeln); Lernfeld 11 (Funktionalität in Anwendungen realisieren); Lernfeld 12 (Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen) teilweise: Lernfeld 6 (Serviceanfragen bearbeiten); Lernfeld 7 (Cyber-physische Systeme ergänzen); Lernfeld 8 (Daten systemübergreifend bereitstellen); Lernfeld 9 (Netzwerke und Dienste bereitstellen) |
Geprüft wird trotzdem alles. Die Abschlussprüfung stellt fest, ob du die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hast und mit dem für die Ausbildung wesentlichen Lehrstoff der Berufsschule vertraut bist (§ 38 BBiG) – auch mit dem, der in deiner verkürzten Zeit nicht mehr an der Reihe war. Frag bei deiner Berufsschule nach, wie sie das für dich organisiert, und plane die fehlenden Lernfelder für die Zeit vor der Prüfung selbst ein.
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Fehlt dir ein Lernfeld aus der Berufsschule, kannst du es mit Hilfe nachholen. Die Nachhilfe Fachinformatiker Anwendungsentwicklung ist eine Einzelstunde per Video zu genau diesen Themen.
Lernfelder und Jahre: Rahmenlehrplan der KMK (PDF) · Berufsprofil beim BIBB
Prüfungsvorbereitung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Fachinformatiker Anwendungsentwicklung mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Fachinformatiker Anwendungsentwicklung: Reicht es zum Bestehen?
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- Kostenlose Community Fachinformatiker Anwendungsentwicklung: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
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Häufige Fragen: Ausbildung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung verkürzen
Ab wann kann man die Ausbildung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung verkürzen?
Am besten gleich bei Vertragsschluss. Nach der Empfehlung Nr. 129 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) soll der Antrag spätestens so gestellt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungsdauer verbleibt. Kommt er erst in den letzten zwölf Monaten, behandelt die IHK ihn vorrangig als Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Den Antrag stellst du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb bei der IHK. Sie kürzt, wenn zu erwarten ist, dass du das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreichst (§ 8 Abs. 1 BBiG).
Um wie viel kann man die Ausbildung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung verkürzen?
Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 2 FIAusbV). Die Empfehlung Nr. 129 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) nennt als Gründe zum Beispiel Fachoberschulreife (bis zu 6 Monate) sowie Fachhochschulreife, Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (bis zu 12 Monate); mehrere Gründe können zusammenkommen. Die Ausbildung soll aber in der Regel nicht kürzer als 18 Monate dauern – also höchstens 18 Monate weniger. Die Empfehlung ist ein Maßstab, entscheiden tut deine IHK nach ihren eigenen Richtlinien.
Was fehlt mir, wenn ich Fachinformatiker Anwendungsentwicklung verkürze?
Verkürzt du um 12 Monate, endet deine Ausbildung nach 24 Monaten. Nach dem Rahmenlehrplan der Berufsschule liegen dann Lernfeld 10 (Benutzerschnittstellen gestalten und entwickeln); Lernfeld 11 (Funktionalität in Anwendungen realisieren); Lernfeld 12 (Kundenspezifische Anwendungsentwicklung durchführen) ganz nach deinem Ausbildungsende. Geprüft wird trotzdem alles: Die Abschlussprüfung stellt fest, ob du mit dem für die Ausbildung wesentlichen Lehrstoff der Berufsschule vertraut bist (§ 38 BBiG) – auch dem, der in deiner verkürzten Zeit nicht mehr an der Reihe war.
Lohnt sich die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Fachinformatiker Anwendungsentwicklung?
Zulassen kann dich die IHK, wenn deine Leistungen das rechtfertigen; Betrieb und Berufsschule werden vorher gehört (§ 45 Abs. 1 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 129 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gilt das in der Regel bei einem Notendurchschnitt besser als 2,49 in der Berufsschule und in der Praxis, und die Prüfung soll nicht mehr als sechs Monate vor dem ursprünglichen Termin liegen. Du schreibst dieselbe Prüfung mit demselben Stoff, nur mit weniger Zeit zum Lernen. Sie lohnt sich also, wenn du die Lernfelder, die bis dahin im Unterricht noch fehlen, selbst sicher aufholst. Bestehst du, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses (§ 21 Abs. 2 BBiG).
Was passiert bei einer Verkürzung mit Teil 1?
Teil 1 der Abschlussprüfung liegt im vierten Ausbildungshalbjahr (§ 7 Abs. 2 FIAusbV) und zählt 20 % zum Gesamtergebnis (§ 16 FIAusbV). Über die Zulassung zu Teil 1 und Teil 2 wird getrennt entschieden; zu Teil 1 wird zugelassen, wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer zurückgelegt hat und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, etwa den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 44 Abs. 1 und 2 BBiG). Wann du Teil 1 bei verkürzter Ausbildung schreibst, legt deine IHK fest (Kammer-Regelung). Konntest du an Teil 1 aus Gründen, die du nicht zu vertreten hast, nicht teilnehmen, legst du ihn zusammen mit Teil 2 ab (§ 44 Abs. 3 BBiG).
Berufsbildungsgesetz: § 7 BBiG, § 7a BBiG, § 8 BBiG, § 21 BBiG, § 38 BBiG, § 43 BBiG, § 44 BBiG, § 45 BBiG (gelesen am 19.10.2026) · Empfehlung Nr. 129 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27.06.2008, geändert am 10.06.2021 (BAnz AT 05.08.2021 S1) · Ausbildungsdauer: § 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin · Verbindlich entscheidet deine IHK