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IHK-Prüfung nicht bestanden? Mündliche Ergänzungsprüfung, Wiederholung und was jetzt gilt

Knapp daneben oder durchgefallen: wann die mündliche Ergänzungsprüfung hilft (2:1-Rechner, Regeln je Beruf), wie oft du wiederholen darfst und was mit dem Ausbildungsvertrag passiert.

Gewichtung
2 : 1schriftlich doppelt, mündlich einfach
Bereich bestanden ab
50 Punktennach der Ergänzung
Wiederholung
zweimal§ 37 BBiG

Eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es nur in schriftlichen Prüfungsbereichen und nur, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann – in welchen Bereichen, auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses, steht in der Ausbildungsordnung des Berufs. Das bisherige Ergebnis zählt doppelt, die mündliche Leistung einfach; der Bereich ist bestanden, wenn das neue Ergebnis mindestens 50 Punkte erreicht. Wer trotzdem nicht besteht, darf die Prüfung zweimal wiederholen und wird auf Antrag von den bestandenen Bereichen befreit (§ 37 BBiG).


Rechner: Was bringt die mündliche Ergänzungsprüfung?

Schriftliches Ergebnis des Bereichs eingeben. Ohne mündliche Punkte zeigt der Rechner, wie viele du in der Ergänzungsprüfung mindestens brauchst; mit Punkten das neue Bereichsergebnis.

Rechenweg: (2 × schriftlich + 1 × mündlich) ÷ 3, auf ganze Punkte gerundet (IHK-Praxis, 49,5 → 50). Bestanden ist der Bereich ab 50 Punkten. Unter 25 Punkten schriftlich reichen selbst 100 Punkte mündlich nicht mehr.


Regeln je Beruf: Wo es die Ergänzungsprüfung gibt

Ob und wo es eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt, steht in der Ausbildungsordnung deines Berufs – nie in der praktischen Prüfung, im Fachgespräch oder im betrieblichen Auftrag. Klapp deine Berufsgruppe auf: je Beruf die Bereiche, der Weg (Antrag oder Ermessen) und der Wortlaut der Regel.

Industrielle Metallberufe (5)
IndustriemechanikerAuftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

ZerspanungsmechanikerAuftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

KonstruktionsmechanikerAuftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

WerkzeugmechanikerAuftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

AnlagenmechanikerAuftrags- und Funktionsanalyse · Fertigungstechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann in einzelnen schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

Metall (zweijährig) (1)
Maschinen- und AnlagenführerProduktionstechnik · Produktionsplanung · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Der schriftliche Teil wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 9 Abs. 5).

Industrielle Elektroberufe (3)
Elektroniker für BetriebstechnikSystementwurf · Funktions- und Systemanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Die Bereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

Elektroniker für AutomatisierungstechnikSystementwurf · Funktions- und Systemanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Die Bereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

Elektroniker für Geräte und SystemeSystementwurf · Funktions- und Systemanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Die Bereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).

Mechatronik (1)
MechatronikerArbeitsplanung · Funktionsanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, etwa 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten Bereiche Arbeitsplanung, Funktionsanalyse oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 8 Abs. 3).

Konstruktion und Design (2)
Technischer ProduktdesignerEntwicklung und Konstruktion · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, etwa 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 13 Abs. 3).

Bautechnischer KonstrukteurAnwenden des digitalen Informationsmodells · Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Der Prüfling kann in nur einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen; dem Antrag ist für einen der Bereiche Anwenden des digitalen Informationsmodells, Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln oder Wirtschafts- und Sozialkunde stattzugeben, wenn er schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 19).

Chemie (1)
ChemikantProduktionstechnik · Prozessleittechnik · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, etwa 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Produktionstechnik, Prozessleittechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich, nicht in Teil 1. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10).

IT-Berufe (2)
Fachinformatiker AnwendungsentwicklungPlanen eines Softwareproduktes · Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird in einem der Bereiche Planen eines Softwareproduktes, Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 17).

Fachinformatiker SystemintegrationKonzeption und Administration von IT-Systemen · Analyse und Entwicklung von Netzwerken · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird in einem der Bereiche Konzeption und Administration von IT-Systemen, Analyse und Entwicklung von Netzwerken oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 25).

Kaufmännische Berufe (4)
Kaufleute für BüromanagementKundenbeziehungsprozesse · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird in einem der Bereiche Kundenbeziehungsprozesse oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem dieser beiden Bereiche, nicht in der Fachaufgabe. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 16).

IndustriekaufleuteMarketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird in einem der Bereiche „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem dieser beiden Bereiche. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 15).

Groß- und AußenhandelsmanagementKaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen · Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag, 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Auf Antrag wird in einem der Bereiche Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen, Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt, wenn der Bereich schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem einzigen Bereich; das Fachgespräch ist ausgenommen. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 16).

Spedition und LogistikdienstleistungLeistungserstellung in Spedition und Logistik · Kaufmännische Steuerung und Kontrolle · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses, etwa 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Sind in den schriftlichen Bereichen höchstens zwei mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 9 Abs. 4).

Lager und Logistik (2)
Fachkraft für LagerlogistikProzesse der Lagerlogistik · Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag · Wirtschafts- und Sozialkunde nur in 1 Bereich
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses, etwa 15 Minuten
Wortlaut der Verordnung

Sind höchstens zwei schriftliche Bereiche mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 14 Abs. 8).

FachlageristLagerprozesse · Güterbewegung · Wirtschafts- und Sozialkunde
Auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
Wortlaut der Verordnung

Die schriftlichen Prüfungsbereiche werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10 Abs. 9).

Gemeinsam ist allen: Die Ergänzungsprüfung gibt es nur, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Sie zählt 2 : 1 – das bisherige Ergebnis doppelt, die mündliche Leistung einfach.


Prüfung nicht bestanden – was jetzt gilt

Nicht bestanden ist kein Abbruch. Das Berufsbildungsgesetz regelt den Weg, und er ist für alle IHK-Berufe gleich:

  1. Ergebnis lesen: Liegt genau ein schriftlicher Bereich unter 50 Punkten und würde eine mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag geben? Dann stell den Antrag bei deiner IHK – die Frist steht im Ergebnisschreiben. Ob dein Beruf die Ergänzung kennt, zeigen die Regeln je Beruf oben.
  2. Wiederholen: Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG). Der nächste Termin ist der reguläre Prüfungstermin – für die schriftlichen Prüfungen bundeseinheitlich.
  3. Bestandene Bereiche behalten: Auf Antrag wirst du von Prüfungsbereichen befreit, in denen du mindestens ausreichend warst – wenn du dich innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholung anmeldest (§ 37 Abs. 2 BBiG).
  4. Ausbildung verlängern: Auf dein Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Das Ausbildungsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Nichtbestehen.

Was in der Wiederholung anders sein muss, ist die Vorbereitung: nicht noch einmal dieselben Unterlagen, sondern Aufgaben im Zuschnitt der Prüfung, mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel, mit einer Erklärung zu jeder Lösung.

Kurs für die Wiederholung wählen

Quelle: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 21 Abs. 3 und § 37, gesetze-im-internet.de. Fristen und Formulare nennt deine IHK.



Häufige Fragen

Wann bekomme ich eine mündliche Ergänzungsprüfung?

Nur in schriftlichen Prüfungsbereichen und nur, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bei den kaufmännischen und IT-Berufen muss der Bereich schlechter als ausreichend sein und du stellst einen Antrag; bei den Metall- und Elektroberufen kann der Prüfungsausschuss sie auf Antrag oder nach eigenem Ermessen ansetzen. In welchen Bereichen das geht, steht je Beruf in der Tabelle oben – nie im Fachgespräch, im betrieblichen Auftrag oder in der praktischen Prüfung.

Wie wird die mündliche Ergänzungsprüfung gewertet?

Im Verhältnis 2 : 1 – das bisherige schriftliche Ergebnis zählt doppelt, die mündliche Leistung einfach. Beispiel: 41 Punkte schriftlich und 70 Punkte mündlich ergeben (2 × 41 + 70) ÷ 3 = 50,67, gerundet 51 Punkte – der Bereich ist bestanden. Das neue Ergebnis ersetzt das alte und geht so in das Gesamtergebnis ein.

Wie viele Punkte brauche ich in der mündlichen Ergänzungsprüfung?

Mindestens so viele, dass (2 × schriftlich + mündlich) ÷ 3 auf 50 Punkte kommt – kaufmännisch gerundet reichen 49,5. Bei 45 Punkten schriftlich brauchst du 59 mündlich, bei 40 Punkten 69, bei 30 Punkten 89. Unter 25 Punkten schriftlich reichen selbst 100 Punkte mündlich nicht mehr. Der Rechner oben zeigt deinen Wert.

Wie lange dauert die mündliche Ergänzungsprüfung?

Die kaufmännischen Ausbildungsordnungen nennen meist 15 Minuten; bei den Metall- und Elektroberufen nennt die Verordnung keine Dauer. Den Termin und den Ablauf teilt dir deine IHK mit der Einladung mit.

Muss ich die mündliche Ergänzungsprüfung beantragen?

Bei den meisten Berufen ja – der Antrag geht an deine IHK, die Frist steht im Ergebnisschreiben. Bei einigen gewerblich-technischen Berufen kann der Prüfungsausschuss die Ergänzung auch von sich aus ansetzen (Antrag oder Ermessen, siehe Tabelle). Wer unsicher ist, stellt den Antrag; abgelehnt wird er nur, wenn die Voraussetzungen fehlen.

Was passiert, wenn ich trotz Ergänzungsprüfung nicht bestehe?

Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG). Bereiche, in denen du mindestens ausreichend warst, musst du auf Antrag nicht wiederholen, wenn du dich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholung anmeldest (§ 37 Abs. 2 BBiG). Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich auf dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).


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Christoph Höller Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.


Seite zuletzt aktualisiert am 19.09.2026