Auf einen Blick
- Nächster schriftlicher Termin Teil 2
- (Winter 2026/27)
- Prozessorientiertes Arbeiten
- 27.5 %
- Analytische Chemie und Wahlqualifikationen
- 27.5 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- 10 %
- Bezug der Prozente
- Anteil am Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
- Bestanden, wenn
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten mindestens ausreichend
- Prüfungsbereich Analytische Chemie und Wahlqualifikationen mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (§ 7, § 8, § 9) · Termine: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart) (ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung deiner IHK)
Zwei Aufgaben, elf Stunden
Im Prozessorientierten Arbeiten stehst du im Labor und arbeitest zwei Aufgaben ab. Zusammen hast du 660 Minuten (§ 8 Abs. 3 ChemBioLackAusbV). Der Bereich ist ein Sperrfach und zählt 27,5 Prozent.
| Aufgabe | Gebiet | Anteil im Bereich |
|---|---|---|
| Arbeitsaufgabe I | instrumentelle Analytik, Maßanalyse oder physikalische Analytik | 40 % |
| Arbeitsaufgabe II | eine deiner Wahlqualifikationen | 60 % |
Quelle: § 8 Abs. 3 Nr. 2, 3 und 5.
Und die praktische Prüfung in Teil 1?
Auch Teil 1 hat einen praktischen Bereich: Herstellen und Charakterisieren von Produkten (§ 7 Abs. 4). Er dauert 480 Minuten und zählt 17,5 Prozent. Arbeitsaufgabe I ist ein Präparat mit 70 Prozent, Arbeitsaufgabe II das Charakterisieren mit 30 Prozent. Laut PAL sind dort ebenfalls Formelsammlungen, Tabellenbücher und ein einfacher Taschenrechner erlaubt. Mehr dazu unter Abschlussprüfung Teil 1.
Was du zeigen sollst
Die Verordnung nennt sieben Punkte (§ 8 Abs. 3 Nr. 1). Kurz gefasst:
- Komplexe Arbeitsabläufe selbst planen und durchführen.
- Geräte und Betriebsmittel auswählen und beurteilen.
- Organisatorische und technische Fragen verknüpfen.
- Berufsbezogen rechnen.
- Ergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten.
- Fachliche Hintergründe erklären und das Vorgehen begründen.
- Arbeitsschutz, Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen.
Hilfsmittel
Laut PAL sind Formelsammlungen, Tabellenbücher und ein nicht programmierter Taschenrechner erlaubt. Was du sonst mitbringen darfst, nennt deine IHK. Frag vorher nach.
Planen, bevor du loslegst
Elf Stunden klingen viel. In der Analytik gehen sie aber schnell vorbei, etwa beim Trocknen, Wägen oder Kalibrieren. Ein Plan hilft:
- Schreibe vor dem Start die Schritte mit geschätzter Dauer auf.
- Lege Wartezeiten so, dass du daneben etwas anderes erledigst.
- Plane eine Wiederholungsmessung ein.
- Halte jeden Messwert sofort im Protokoll fest.
Was in dein Protokoll gehört
- Ziel, Methode und Vorschrift.
- Einwaagen und Volumina mit Einheit.
- Rechnung mit Formel, Zwischenschritten und Ergebnis.
- Bewertung: plausibel, Abweichung, mögliche Fehlerquellen.
- Sicherheitsmaßnahmen und Entsorgung.
Fehler, die du vermeiden solltest
- Wägung nicht notiert und später geschätzt.
- Kalibrierung vergessen oder nicht dokumentiert.
- Ergebnis ohne Plausibilitätsprüfung abgegeben.
- Abfall falsch entsorgt.
Vorbereitung
- Kläre mit deinem Betrieb früh, welche deiner Wahlqualifikationen für Aufgabe II in Frage kommen. Auswählen tut der Prüfungsausschuss (§ 8 Abs. 3 Nr. 2).
- Führe jede Woche eine vollständige Analyse mit Protokoll durch.
- Rechne die Auswertung von Hand nach, nicht nur in der Software.
- Erkläre einer Kollegin, warum du welche Methode gewählt hast.
Die schriftlichen Bereiche erklärt Abschlussprüfung Teil 2 Chemielaborant. Rechenaufgaben findest du unter Prüfungsaufgaben Chemielaborant.
Möchtest du die Auswertung vorher am Bildschirm üben, nutze die kostenlose Prüfungssimulation Chemielaborant. Wie viel die praktische Note in der Endnote ausmacht, zeigt der Notenrechner Chemielaborant. Brauchst du Hilfe beim Protokoll oder beim Rechnen, buch dir eine 1:1-Nachhilfe Chemielaborant.
Prüfungsvorbereitung Chemielaborant
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
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Häufige Fragen: Praktische Prüfung – Chemielaborant
Was ist Arbeitsaufgabe I?
Eine analytische Aufgabe. Der Prüfungsausschuss wählt sie aus (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ChemBioLackAusbV). Sie ist instrumentell-analytisch, maßanalytisch oder physikalisch-analytisch.
Was ist Arbeitsaufgabe II?
Eine Aufgabe aus einer deiner gewählten Wahlqualifikationen (§ 4 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 Nr. 2 d ChemBioLackAusbV). Das können zum Beispiel chromatografische Verfahren oder mikrobiologische Arbeiten sein.
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
Insgesamt 660 Minuten, also elf Stunden (§ 8 Abs. 3 Nr. 4 ChemBioLackAusbV). Den genauen Ablauf nennt deine IHK.
Wie wird gewichtet?
Arbeitsaufgabe I zählt 40 Prozent, Arbeitsaufgabe II 60 Prozent des Bereichs (§ 8 Abs. 3 Nr. 5). Der ganze Bereich zählt 27,5 Prozent des Gesamtergebnisses (§ 9 Abs. 1).
Muss ich die praktische Prüfung bestehen?
Ja. Prozessorientiertes Arbeiten braucht mindestens ausreichend (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 ChemBioLackAusbV). Eine mündliche Ergänzung gibt es dafür nicht.
Gibt es auch in Teil 1 eine praktische Prüfung?
Ja. In Teil 1 führst du im Bereich Herstellen und Charakterisieren von Produkten zwei Arbeitsaufgaben in zusammen 480 Minuten aus. Das Präparat zählt 70 Prozent, das Charakterisieren 30 Prozent (§ 7 Abs. 4).
Was passiert, wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe?
Dann ist die Abschlussprüfung nicht bestanden, weil der Bereich ein Sperrfach ist. Du kannst sie zweimal wiederholen (§ 37 Abs. 1 BBiG). Welche bestandenen Leistungen angerechnet werden, regelt die Prüfungsordnung deiner IHK.
Quellen dieser Seite: ChemBioLackAusbV in der Fassung vom 24.04.2020, geändert 10.02.2022, §§ 3, 8 und 9 (gesetze-im-internet.de) · PAL, Berufe-/Prüfungsübersicht W26, Chemielaborant/-in, Prozessorientiertes Arbeiten (ihk.de/stuttgart/pal) · Berufsbildungsgesetz § 37 (gesetze-im-internet.de)
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (vom 25. Juni 2009, Neufassung durch Bekanntmachung vom 24. April 2020 (BGBl. I S. 868), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 10. Februar 2022 (BGBl. I S. 174)), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Chemielaborant beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026