- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und in den Sperrbereichen Prozessorientiertes Arbeiten und Analytische Chemie und Wahlqualifikationen
Teil 1 zählt 35 %, Teil 2 65 % des Gesamtergebnisses. Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und in den Sperrbereichen Prozessorientiertes Arbeiten und Analytische Chemie und Wahlqualifikationen mindestens 50 Punkte erreicht und die 2 weiteren Bedingungen der Verordnung erfüllt (§ 9 ChemBioLackAusbV).
Nicht zu verwechseln mit Chemikant/-in (Produktion, ChemikAusbV) und mit Chemisch-technische/-r Assistent/-in (schulische Ausbildung, keine IHK-Prüfung).
Punkte eingeben, Ergebnis sehen
Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Du suchst den Excel-Prüfungsrechner der IHK? Den musst du nicht herunterladen: Dieser Rechner rechnet dasselbe direkt im Browser, auch auf dem Handy, nach der Ausbildungsordnung deines Berufs. Die Ergebnisse haben wir mit dem Excel-Prüfungsrechner der IHK Pfalz nachgeprüft.
Prüfungsvorbereitung Chemielaborant
Ein paar Prüfungstage entscheiden über die Note in deinem IHK-Zeugnis – und darüber, ob du ein Jahr dranhängst. Üb die Prüfung deshalb vorher, im Format, in dem sie kommt.
Für Chemielaborant gibt es derzeit keinen ErfolgsAzubi-Kurs. Was es gibt: alle Termine mit Erinnerung, der Notenrechner nach deiner Ausbildungsordnung und die Hinweise zur Prüfungsangst.
- Prüfungstermine Chemielaborant mit Kalender-Datei und Erinnerung
- Notenrechner Chemielaborant: Reicht es zum Bestehen?
- Kostenlose Prüfungssimulation Chemielaborant
- Kostenlose Community Chemielaborant: dort erfährst du zuerst, wann der Kurs startet
- Für Ausbildungsbetriebe: Prüfungsvorbereitung für Ihre Azubis anfragen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Chemielaborant
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Analytische Chemie und Wahlqualifikationen, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Prozessorientiertes Arbeiten):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 | 62 Punkte | bestanden | – |
| 5 – 5 | 53 Punkte | nicht bestanden | Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend; Prüfungsbereich Analytische Chemie und Wahlqualifikationen mindestens ausreichend |
| 2 – 6 | 63 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 6 | 59 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten) |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 9. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: ChemBioLackAusbV, § 7, § 8 und § 9 (Stand 19.10.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Chemielaborant
35 % des Gesamtergebnisses- Herstellen und Charakterisieren von Produkten17,5 % des Gesamtergebnisses
- Allgemeine und Präparative Chemie17,5 % des Gesamtergebnisses
Abschlussprüfung Teil 2 Chemielaborant
65 % des Gesamtergebnisses- Prozessorientiertes Arbeiten Sperrbereich27,5 % des Gesamtergebnisses
- Analytische Chemie und Wahlqualifikationen Sperrbereich mündliche Ergänzung möglich27,5 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 9 ChemBioLackAusbV)
Diese 5 Bedingungen müssen alle erfüllt sein:
- Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
- Prüfungsbereich Prozessorientiertes Arbeiten mindestens ausreichend
- Prüfungsbereich Analytische Chemie und Wahlqualifikationen mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
Was „Sperrbereich" heißt: ein Prüfungsbereich, in dem die 50 Punkte für sich erreicht sein müssen. Ein gutes Gesamtergebnis gleicht ihn nicht aus – wer dort unter 50 bleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Analytische Chemie und Wahlqualifikationen, Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich, nicht in Teil 1. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Chemielaborant
Wie rechnet der Notenrechner für Chemielaboranten?
Mit den Anteilen aus § 9 Abs. 1 ChemBioLackAusbV: 17,5 Prozent je Bereich in Teil 1, 27,5 Prozent je großem Bereich in Teil 2 und 10 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Bereichsergebnisse werden auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis einmal; die Verordnung selbst regelt die Rundung nicht. Der Prüfungsrechner der IHK Pfalz rundet jedes Produkt aus Punkten und Gewicht schon vorher – bei ganzen Bereichspunkten kommt dasselbe heraus. Danach prüft der Rechner die vier Bedingungen aus § 9 Abs. 2.
Ich habe nur ein Ergebnis für Teil 1 – geht das?
Ja. Trag die Punkte von Teil 1 als eine Zahl ein, sie zählen dann zusammen 35 Prozent. Wer die Bereiche einzeln kennt, gibt Herstellen und Charakterisieren von Produkten sowie Allgemeine und Präparative Chemie getrennt ein; im praktischen Bereich ist das Bereichsergebnis gemeint, in dem Arbeitsaufgabe I mit 70 und Arbeitsaufgabe II mit 30 Prozent steckt (§ 7 Abs. 4 Nr. 5).
Reicht ein mangelhaft in Wirtschafts- und Sozialkunde noch?
Ja, solange es nicht ungenügend ist (unter 30 Punkten). Wirtschafts- und Sozialkunde ist bei Chemielaboranten kein Sperrfach; nötig sind dann ausreichende Ergebnisse im Prozessorientierten Arbeiten, in Analytische Chemie und Wahlqualifikationen, in Teil 2 insgesamt und im Gesamtergebnis (§ 9 Abs. 2 ChemBioLackAusbV). Fehlen dir dort Punkte, zeigt der Rechner, ob eine mündliche Ergänzung in Wirtschafts- und Sozialkunde reichen würde.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (vom 25. Juni 2009, Neufassung durch Bekanntmachung vom 24. April 2020 (BGBl. I S. 868), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 10. Februar 2022 (BGBl. I S. 174)), gelesen am 19.10.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Chemielaborant beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.10.2026