Elektroniker für Geräte und Systeme

Externenprüfung Elektroniker für Geräte und Systeme: Abschluss ohne Ausbildung

Ohne Ausbildung zum Abschluss Elektroniker für Geräte und Systeme: fünf Jahre und drei Monate Berufserfahrung, dieselbe Prüfung wie Azubis – was du ablegst und wann.

Ausbildungsdauer
3½ Jahre§ 2 IndElAusbV
Berufserfahrung nötig
5¼ Jahre§ 45 Abs. 2 BBiG
Nächste Prüfung
01.12.2026Teil 2, schriftlich

Für die Externenprüfung Elektroniker für Geräte und Systeme zählt die Ausbildungsdauer aus § 2 IndElAusbV: dreieinhalb Jahre. Mal eineinhalb ergibt die Zeit, die du im Beruf gearbeitet haben musst – fünf Jahre und drei Monate. Du legst dieselbe gestreckte Abschlussprüfung ab wie Auszubildende: Teil 1 zählt 40 %, Teil 2 besteht aus „Arbeitsauftrag“ (30 %), „Systementwurf“ (12 %), „Funktions- und Systemanalyse“ (12 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (6 %). Schwerpunkt ist Teil 1 (40 %); schriftlich sind es zusammen 30 % des Gesamtergebnisses.

Wie lange du als Elektroniker für Geräte und Systeme gearbeitet haben musst

§ 2 IndElAusbV:

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

dreieinhalb Jahre (42 Monate) × 1,5 = 63 Monate, also fünf Jahre und drei Monate Arbeit im Beruf Elektroniker für Geräte und Systeme.

Welche Tätigkeiten den Beruf ausmachen, zählt das Ausbildungsberufsbild in § 19 IndElAusbV. Ob deine Tätigkeit als Arbeit „in dem Beruf“ zählt, entscheidet die IHK anhand deines Tätigkeitsnachweises.

Anrechnung, Ausland, Ausnahmen: alle Regeln zur Externenprüfung.

Was du in der Prüfung ablegst

Für Externe gilt dieselbe gestreckte Prüfung. Teil 1 trägt 40 % zum Gesamtergebnis bei (§ 27 IndElAusbV), Teil 2 den Rest – beide Teile legst du ab.

Wann du Teil 1 und wann Teil 2 schreibst, legt deine IHK fest; Gesetz und Musterprüfungsordnung sagen dazu für Externe nichts. Kläre es bei der Anmeldung.

PrüfungsbereichAnteil am GesamtergebnisFormUmfang laut Verordnung
Teil 1: Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe mit situativen Gesprächsphasen und schriftlichen Aufgabenstellungen (§ 21)40 %Teil 1höchstens 8 Stunden; situative Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten, schriftliche Aufgabenstellungen höchstens 90 Minuten (§ 21)
Arbeitsauftrag30 %praktischVariante 1: betrieblicher Auftrag in 20 Stunden mit Fachgespräch (höchstens 30 Minuten) · Variante 2: praktische Arbeitsaufgabe in 14 Stunden mit begleitendem Fachgespräch (höchstens 20 Minuten); der Ausbildungsbetrieb wählt die Variante (§ 22)
Systementwurf12 %schriftlichhöchstens 120 Minuten (§ 22); PAL-Vorgabezeit 105 Minuten
Funktions- und Systemanalyse12 %schriftlichhöchstens 120 Minuten (§ 22); PAL-Vorgabezeit 105 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde6 %schriftlichhöchstens 60 Minuten (§ 22)

Bei „Arbeitsauftrag“ sieht die Verordnung Arbeit aus einem Betrieb vor (siehe Umfang). Frag deine IHK rechtzeitig, wie du diesen Bereich als Externer ablegst. Die Variante wählt laut Verordnung der Ausbildungsbetrieb – den hast du als Externer nicht; welche Variante für dich gilt, sagt die IHK.

Bestanden hast du, wenn

  • Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
  • Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
  • Gesamtergebnis der drei schriftlichen Bereiche (Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse, Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichend
  • In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend
  • Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte)

§ 27 IndElAusbV. Für Externe gelten dieselben Regeln wie für Azubis.

Termine und Anmeldung

DatumPrüfung
01.12.2026Teil 2, schriftlich
17.03.2027Teil 1, schriftlich
11.05.2027Teil 2, schriftlich
22.09.2027Teil 1, schriftlich

Zuständig ist die IHK (§ 71 Abs. 2 BBiG). Für den Beruf Elektroniker für Geräte und Systeme erstellt PAL die schriftlichen Aufgaben bundeseinheitlich; wann du angemeldet sein musst und wann die praktische Prüfung ist, sagt dir deine IHK. Alle Prüfungstermine Elektroniker für Geräte und Systeme

Vorbereitung ohne Berufsschule

Die Berufsschule fehlt dir, die Prüfung fragt ihren Stoff trotzdem ab. Damit kommst du an ihn heran:

Häufige Fragen

Wie lange muss ich im Beruf Elektroniker für Geräte und Systeme gearbeitet haben, um ohne Ausbildung zur Prüfung zu dürfen?

Mindestens fünf Jahre und drei Monate. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre (§ 2 IndElAusbV); zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 BBiG, wer das Eineinhalbfache davon in dem Beruf gearbeitet hat. Ausbildungszeiten in einem passenden anderen Beruf zählen mit.

Welche Prüfung lege ich als Externer im Beruf Elektroniker für Geräte und Systeme ab?

Dieselbe Abschlussprüfung wie Auszubildende, also Teil 1 (40 % des Gesamtergebnisses) und Teil 2 mit „Arbeitsauftrag“ (30 %), „Systementwurf“ (12 %), „Funktions- und Systemanalyse“ (12 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (6 %).

Wann ist die nächste Prüfung Elektroniker für Geräte und Systeme?

Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist der 01.12.2026 (PAL). Die Anmeldefrist und die Termine der praktischen und mündlichen Prüfung legt deine IHK fest.

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Ausbildungsdauer: § 2 IndElAusbV · Berufsbild: § 19 IndElAusbV · Zulassung: § 45 BBiG · Zuständige Stelle: § 71 BBiG · Prüfung: § 27 IndElAusbV · Wortlaut gelesen am 20.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.