- Was gemeint ist
- das FachgesprächTeil der Prüfung, nicht die Ergänzungsprüfung
- Belegt für
- 18 von 21 Berufen hiermit Dauer, Prüfungsteil und Paragraf, Tabelle unten
- Dauer
- 10 bis 30 Minutenje nach Beruf und Prüfungsteil, Höchstwert der Verordnung
„Mündliche Prüfung" meint bei der IHK zwei verschiedene Dinge, und das sorgt regelmäßig für Verwirrung. Gemeint ist meistens das mündliche Prüfungsgebiet: Fachgespräch, situative Gesprächsphasen oder Auftragsbesprechung – ein regulärer Teil deiner Prüfung, den jeder durchläuft. Etwas anderes ist die mündliche Ergänzungsprüfung: Die gibt es nur, wenn du schriftlich nicht bestanden hast und sie den Ausschlag geben kann (Regeln und 2:1-Rechner). Unten steht, wo der mündliche Anteil in deinem Beruf steckt, wie er zählt und was gefragt wird.
Habe ich überhaupt eine mündliche Prüfung?
Das hängt vom Beruf ab. Die Tabelle zeigt für jeden Beruf unseres Angebots, in welchem Prüfungsbereich ein mündlicher Anteil steckt und wie er heißt.
Was hier steht, kommt aus der Ausbildungsordnung deines Berufs, mit Paragraf. Die Dauer ist immer der Höchstwert der Verordnung – nicht, wie lange es in der Praxis dauert. Wo zwei Varianten stehen, wählt der Ausbildungsbetrieb, nicht du.
| Beruf | Prüfung | Was | Dauer | Gewicht und Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Industriemechaniker | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe (8 Stunden) | höchstens 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht, nicht die Verordnung) IndMetAusbV § 13 Abs. 4 |
| Industriemechaniker | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert – diese Variante stellt nicht die Aufgabenstelle, sondern der Betrieb; die Bewertungsbögen kommen von der Kammer IndMetAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 1 |
| Industriemechaniker | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | 40 % des Prüfungsbereichs, aber gemeinsam mit der Beobachtung der Durchführung – einen eigenen Anteil des Gesprächs weist die Übersicht nicht aus (Planung 20 %, Durchführung und Kontrolle 40 %, Beobachtung und begleitendes Fachgespräch 40 %; Standardbereitstellungsunterlagen der Aufgabenstelle, nicht die Verordnung) IndMetAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 2 |
| Zerspanungsmechaniker | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe | höchstens 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) IndMetAusbV § 25 |
| Zerspanungsmechaniker | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 26 Abs. 4 Nr. 1 |
| Zerspanungsmechaniker | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 26 Abs. 4 Nr. 2 |
| Konstruktionsmechaniker | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe | höchstens 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) IndMetAusbV § 17 |
| Konstruktionsmechaniker | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 1 |
| Konstruktionsmechaniker | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 2 |
| Werkzeugmechaniker | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe | höchstens 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) IndMetAusbV § 21 |
| Werkzeugmechaniker | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 1 |
| Werkzeugmechaniker | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 2 |
| Anlagenmechaniker | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe | höchstens 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) IndMetAusbV § 9 |
| Anlagenmechaniker | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 10 Abs. 4 Nr. 1 |
| Anlagenmechaniker | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert IndMetAusbV § 10 Abs. 4 Nr. 2 |
| Mechatroniker | Teil 1 | situative Fachgespräche innerhalb der Arbeitsaufgabe (8 Stunden) | höchstens 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) MechatronikerAusbV § 6 Abs. 5 und 6 |
| Mechatroniker | Teil 2 | auftragsbezogenes Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert MechatronikerAusbV § 7 Abs. 3 Nr. 3 a |
| Mechatroniker | Teil 2 | situatives Fachgespräch zur Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert MechatronikerAusbV § 7 Abs. 3 Nr. 3 b |
| Elektroniker für Betriebstechnik | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der Arbeitsaufgabe | 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) IndElAusbV § 13 |
| Elektroniker für Betriebstechnik | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert IndElAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 1 |
| Elektroniker für Betriebstechnik | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert IndElAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 2 |
| Elektroniker für Automatisierungstechnik | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der Arbeitsaufgabe | 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) IndElAusbV § 17 |
| Elektroniker für Automatisierungstechnik | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert IndElAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 1 |
| Elektroniker für Automatisierungstechnik | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert IndElAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 2 |
| Elektroniker für Geräte und Systeme | Teil 1 | situative Gesprächsphasen innerhalb der Arbeitsaufgabe | 10 Minuten | 5 % des Bereichs (PAL-Übersicht) IndElAusbV § 21 |
| Elektroniker für Geräte und Systeme | Teil 2 | Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1) | höchstens 30 Minuten | nicht beziffert IndElAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 1 |
| Elektroniker für Geräte und Systeme | Teil 2 | begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2) | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert IndElAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 2 |
| Technischer Produktdesigner | Teil 2 | Präsentation des Arbeitsauftrags | höchstens 10 Minuten | nicht beziffert (Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 35 %) TPDesign/TSysPlAusbV § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1 |
| Technischer Produktdesigner | Teil 2 | auftragsbezogenes Fachgespräch | höchstens 20 Minuten | nicht beziffert (Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 35 %) TPDesign/TSysPlAusbV § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1 |
| Bautechnischer Konstrukteur | Abschlussprüfung | Präsentation | höchstens 10 Minuten | 20 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung) BautechKonAusbV § 14 Abs. 3 |
| Bautechnischer Konstrukteur | Abschlussprüfung | auftragsbezogenes Fachgespräch | höchstens 20 Minuten | 70 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung) BautechKonAusbV § 14 Abs. 3, § 18 |
| Fachinformatiker Anwendungsentwicklung | Teil 2 | Präsentation der betrieblichen Projektarbeit und Fachgespräch | zusammen höchstens 30 Minuten, davon Präsentation höchstens 15 Minuten | 50 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung) FIAusbV § 12 Abs. 3 und 4, § 16 |
| Fachinformatiker Systemintegration | Teil 2 | Präsentation der betrieblichen Projektarbeit und Fachgespräch | zusammen höchstens 30 Minuten, davon Präsentation höchstens 15 Minuten | 50 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung) FIAusbV § 20 Abs. 3 und 4, § 24 |
| Kaufleute für Büromanagement | Teil 2 | Fachaufgabe in der Wahlqualifikation: fallbezogenes Fachgespräch eigener Prüfungsbereich, vollständig mündlich | 20 Minuten | 35 % der gesamten Abschlussprüfung BüroMKfAusbV § 13 Abs. 2 bis 5, § 15 Abs. 1 |
| Industriekaufleute | Teil 2 | Fachaufgabe im Einsatzgebiet: Präsentation und fallbezogenes Fachgespräch | zusammen 30 Minuten, davon Präsentation höchstens 10 Minuten | Fachgespräch 70 % des Prüfungsbereichs (Bereich 30 % der Prüfung) IndKflAusbV § 12 Abs. 6 bis 8, § 14 Abs. 1 |
| Groß- und Außenhandelsmanagement | Teil 2 | fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe eigener Prüfungsbereich, vollständig mündlich | 30 Minuten; bei der Aufgaben-Variante zusätzlich 15 Minuten Bearbeitungszeit davor | 20 % der gesamten Abschlussprüfung GuAMKflAusbV § 13 Abs. 3 bis 5, § 15 Abs. 1 Nr. 4 |
| Spedition und Logistikdienstleistung | Abschlussprüfung | fallbezogenes Fachgespräch eigener Prüfungsbereich, von der Verordnung ausdrücklich mündlich | höchstens 30 Minuten einschließlich Lösungsdarstellung; Vorbereitungszeit höchstens 20 Minuten | nicht beziffert (die Verordnung nennt keine Gewichtung) SpedKfmAusbV § 9 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 4 |
| Fachkraft für Lagerlogistik | Abschlussprüfung | Fachgespräch innerhalb der praktischen Arbeitsaufgaben innerhalb der höchstens fünf Stunden für zwei Aufgaben | insgesamt bis zu 15 Minuten | nicht beziffert (Bereich Praktische Arbeitsaufgaben 50 %) LWLogAusbV § 14 Abs. 3 und 9 |
Zur Spalte „Gewicht": Einen eigenen Prozentwert für das Gespräch nennt keine Ausbildungsverordnung – sie regelt nur die Höchstdauer. Beziffert wird der Anteil, wenn überhaupt, in den Bereitstellungsunterlagen der Aufgabenstelle, und dort meist zusammen mit der Beobachtung der praktischen Arbeit: Beim Industriemechaniker zählen Beobachtung und Fachgespräch gemeinsam 40 % des Prüfungsbereichs – wie viel davon auf das Gespräch entfällt, steht nirgends. Steht in der Spalte „nicht beziffert", haben wir für diesen Beruf keine solche Unterlage gelesen; das heißt nicht, dass das Gespräch wenig zählt. Wir rechnen an dieser Stelle nichts hoch, was keine Quelle hergibt. Ohne eigenen mündlichen Prüfungsanteil sind in unserem Angebot nur Maschinen- und Anlagenführer, Chemikant und Fachlagerist; dort gibt es Mündliches allein als Ergänzungsprüfung, wenn schriftlich nicht bestanden wurde. Maßgeblich ist die Ausbildungsordnung deines Berufs.
Was wird im Fachgespräch gefragt?
Gefragt wird nach deiner eigenen Arbeit: warum du so vorgegangen bist, welche Alternativen es gab und was du daraus ziehst. Abgefragtes Auswendigwissen ist es nicht.
Das Gespräch prüft nicht, ob du auswendig kannst, was im Buch steht. Es prüft, ob du erklären kannst, warum du etwas so gemacht hast – während du es machst oder kurz danach. Genau das lässt sich üben, und es ist der Teil, den die meisten gar nicht üben.
- Begründen, nicht aufzählen. „Ich habe gerieben, weil die Bohrung H7 sein muss und Bohren die Toleranz nicht hält" ist eine Antwort. „Ich habe gerieben" ist keine.
- Die Prüfer unterbrechen absichtlich. Situative Gesprächsphasen liegen mitten in der Arbeitsaufgabe. Wer sich aus dem Takt bringen lässt, verliert Zeit für die Arbeit – wer kurz und ruhig antwortet, verliert nichts.
- Sicherheit und Qualität kommen fast immer vor. Warum diese Schutzausrüstung, warum diese Messmittel, wie prüfst du das Ergebnis – das sind die Fragen, die in jedem Beruf gestellt werden können.
- „Weiß ich nicht" ist besser als geraten. Ein ehrliches „Das würde ich nachschlagen, und zwar hier" zeigt Handlungssicherheit. Eine erfundene Antwort zeigt das Gegenteil.
Im ErfolgsAzubi-Kurs übst du das Fachgespräch als KI-Simulation: Du bekommst die Fragen, die dein Prüfungsausschuss stellen kann, antwortest frei und siehst danach, was gefehlt hat. So oft du willst, bevor es zählt – dazu der Leitfaden mit den Fragen nach Prüfungsbereich.
Fachgespräch üben – Kurs ansehen
Du suchst die mündliche Ergänzungsprüfung? Das ist etwas anderes: Sie gibt es nur, wenn du schriftlich nicht bestanden hast und sie den Ausschlag geben kann. Regeln und 2:1-Rechner.
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Industrielle Metallberufe
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- Zerspanungsmechaniker/-in
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- Werkzeugmechaniker/-in
- Anlagenmechaniker/-in Kurs bald erhältlich
Metall (zweijährig)
Industrielle Elektroberufe
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Mechatronik
Konstruktion und Design
- Technische/-r Produktdesigner/-in (Maschinen- und Anlagenkonstruktion) Kurs bald erhältlich
- Bautechnische/-r Konstrukteur/-in Kurs bald erhältlich
Chemie
- Chemikant/-in Kurs bald erhältlich
IT-Berufe
- Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung Kurs bald erhältlich
- Fachinformatiker/-in für Systemintegration Kurs bald erhältlich
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- Industriekaufmann/-frau Kurs bald erhältlich
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Großhandel) Kurs bald erhältlich
- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung Kurs bald erhältlich
Lager und Logistik
- Fachkraft für Lagerlogistik Kurs bald erhältlich
- Fachlagerist/-in Kurs bald erhältlich
Häufige Fragen
Was ist die mündliche Prüfung bei der IHK?
Meistens ist damit das mündliche Prüfungsgebiet gemeint: das Fachgespräch, die situativen Gesprächsphasen oder die Auftragsbesprechung. Das ist ein regulärer Teil der Prüfung, den jeder durchläuft. Nicht zu verwechseln mit der mündlichen Ergänzungsprüfung – die gibt es nur nach einem nicht bestandenen schriftlichen Bereich.
Wie lange dauert das Fachgespräch?
In den gewerblich-technischen Berufen nennen die Prüfungsübersichten meist höchstens zehn Minuten, und das Gespräch liegt mitten in der Arbeitsaufgabe. In Berufen mit Report oder betrieblichem Auftrag ist es länger und schließt an die Präsentation an. Die Tabelle auf dieser Seite nennt die Angaben je Beruf.
Wie stark zählt das Fachgespräch?
Es ist meist eine Phase innerhalb eines praktischen Prüfungsbereichs und zählt dort mit einem eigenen Gewicht – häufig fünf Prozent dieses Bereichs. Das klingt wenig, entscheidet aber bei knappen Ergebnissen. In Berufen mit betrieblichem Auftrag wiegt das Gespräch deutlich schwerer.
Was wird im Fachgespräch gefragt?
Nicht Auswendiggelerntes, sondern Begründungen: warum du so vorgegangen bist, wie du das Ergebnis prüfst, welche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen gelten. Die Prüfer fragen nach dem, was sie dich gerade tun sehen – deshalb lässt sich das Gespräch nicht auswendig vorbereiten, wohl aber üben.
Kann ich das Fachgespräch üben?
Ja. Im ErfolgsAzubi-Kurs ist es als KI-Simulation enthalten: Du bekommst Fragen, wie sie dein Prüfungsausschuss stellen kann, antwortest frei und siehst danach, was gefehlt hat – so oft du willst. Dazu ein Leitfaden mit den typischen Fragen je Prüfungsbereich.
Was mache ich, wenn ich eine Frage nicht beantworten kann?
Sag es und zeig, wie du es herausfinden würdest. Ein ehrliches „Das würde ich im Tabellenbuch nachschlagen, und zwar dort“ ist besser bewertet als eine geratene Antwort – es zeigt Handlungssicherheit. Geraten wird schnell als fehlendes Verständnis gewertet.
Rechtsgrundlage: das Berufsbildungsgesetz, die Prüfungsordnung der zuständigen IHK und die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs – welche das ist, steht mit Fassung und Fundstelle auf der Seite deines Berufs · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026