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Mündliche Prüfung der IHK: Fachgespräch, Ablauf und Vorbereitung

Fachgespräch, situative Gesprächsphasen, Auftragsbesprechung – wo der mündliche Anteil in deiner Prüfung steckt, wie er zählt und was gefragt wird.

Was gemeint ist
das FachgesprächTeil der Prüfung, nicht die Ergänzungsprüfung
Belegt für
18 von 21 Berufen hiermit Dauer, Prüfungsteil und Paragraf, Tabelle unten
Dauer
10 bis 30 Minutenje nach Beruf und Prüfungsteil, Höchstwert der Verordnung

„Mündliche Prüfung" meint bei der IHK zwei verschiedene Dinge, und das sorgt regelmäßig für Verwirrung. Gemeint ist meistens das mündliche Prüfungsgebiet: Fachgespräch, situative Gesprächsphasen oder Auftragsbesprechung – ein regulärer Teil deiner Prüfung, den jeder durchläuft. Etwas anderes ist die mündliche Ergänzungsprüfung: Die gibt es nur, wenn du schriftlich nicht bestanden hast und sie den Ausschlag geben kann (Regeln und 2:1-Rechner). Unten steht, wo der mündliche Anteil in deinem Beruf steckt, wie er zählt und was gefragt wird.

Habe ich überhaupt eine mündliche Prüfung?

Das hängt vom Beruf ab. Die Tabelle zeigt für jeden Beruf unseres Angebots, in welchem Prüfungsbereich ein mündlicher Anteil steckt und wie er heißt.

Was hier steht, kommt aus der Ausbildungsordnung deines Berufs, mit Paragraf. Die Dauer ist immer der Höchstwert der Verordnung – nicht, wie lange es in der Praxis dauert. Wo zwei Varianten stehen, wählt der Ausbildungsbetrieb, nicht du.

BerufPrüfungWasDauerGewicht und Quelle
IndustriemechanikerTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe (8 Stunden)
höchstens 10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht, nicht die Verordnung)
IndMetAusbV § 13 Abs. 4
IndustriemechanikerTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert – diese Variante stellt nicht die Aufgabenstelle, sondern der Betrieb; die Bewertungsbögen kommen von der Kammer
IndMetAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 1
IndustriemechanikerTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minuten40 % des Prüfungsbereichs, aber gemeinsam mit der Beobachtung der Durchführung – einen eigenen Anteil des Gesprächs weist die Übersicht nicht aus (Planung 20 %, Durchführung und Kontrolle 40 %, Beobachtung und begleitendes Fachgespräch 40 %; Standardbereitstellungsunterlagen der Aufgabenstelle, nicht die Verordnung)
IndMetAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 2
ZerspanungsmechanikerTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe
höchstens 10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
IndMetAusbV § 25
ZerspanungsmechanikerTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 26 Abs. 4 Nr. 1
ZerspanungsmechanikerTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 26 Abs. 4 Nr. 2
KonstruktionsmechanikerTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe
höchstens 10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
IndMetAusbV § 17
KonstruktionsmechanikerTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 1
KonstruktionsmechanikerTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 2
WerkzeugmechanikerTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe
höchstens 10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
IndMetAusbV § 21
WerkzeugmechanikerTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 1
WerkzeugmechanikerTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 2
AnlagenmechanikerTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der komplexen Arbeitsaufgabe
höchstens 10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
IndMetAusbV § 9
AnlagenmechanikerTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 10 Abs. 4 Nr. 1
AnlagenmechanikerTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
IndMetAusbV § 10 Abs. 4 Nr. 2
MechatronikerTeil 1situative Fachgespräche
innerhalb der Arbeitsaufgabe (8 Stunden)
höchstens 10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
MechatronikerAusbV § 6 Abs. 5 und 6
MechatronikerTeil 2auftragsbezogenes Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
MechatronikerAusbV § 7 Abs. 3 Nr. 3 a
MechatronikerTeil 2situatives Fachgespräch zur Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
MechatronikerAusbV § 7 Abs. 3 Nr. 3 b
Elektroniker für BetriebstechnikTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der Arbeitsaufgabe
10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
IndElAusbV § 13
Elektroniker für BetriebstechnikTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
IndElAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 1
Elektroniker für BetriebstechnikTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
IndElAusbV § 14 Abs. 4 Nr. 2
Elektroniker für AutomatisierungstechnikTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der Arbeitsaufgabe
10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
IndElAusbV § 17
Elektroniker für AutomatisierungstechnikTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
IndElAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 1
Elektroniker für AutomatisierungstechnikTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
IndElAusbV § 18 Abs. 4 Nr. 2
Elektroniker für Geräte und SystemeTeil 1situative Gesprächsphasen
innerhalb der Arbeitsaufgabe
10 Minuten5 % des Bereichs (PAL-Übersicht)
IndElAusbV § 21
Elektroniker für Geräte und SystemeTeil 2Fachgespräch zum betrieblichen Auftrag (Variante 1)höchstens 30 Minutennicht beziffert
IndElAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 1
Elektroniker für Geräte und SystemeTeil 2begleitendes Fachgespräch zur praktischen Arbeitsaufgabe (Variante 2)höchstens 20 Minutennicht beziffert
IndElAusbV § 22 Abs. 4 Nr. 2
Technischer ProduktdesignerTeil 2Präsentation des Arbeitsauftragshöchstens 10 Minutennicht beziffert (Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 35 %)
TPDesign/TSysPlAusbV § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1
Technischer ProduktdesignerTeil 2auftragsbezogenes Fachgesprächhöchstens 20 Minutennicht beziffert (Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 35 %)
TPDesign/TSysPlAusbV § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1
Bautechnischer KonstrukteurAbschlussprüfungPräsentationhöchstens 10 Minuten20 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung)
BautechKonAusbV § 14 Abs. 3
Bautechnischer KonstrukteurAbschlussprüfungauftragsbezogenes Fachgesprächhöchstens 20 Minuten70 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung)
BautechKonAusbV § 14 Abs. 3, § 18
Fachinformatiker AnwendungsentwicklungTeil 2Präsentation der betrieblichen Projektarbeit und Fachgesprächzusammen höchstens 30 Minuten, davon Präsentation höchstens 15 Minuten50 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung)
FIAusbV § 12 Abs. 3 und 4, § 16
Fachinformatiker SystemintegrationTeil 2Präsentation der betrieblichen Projektarbeit und Fachgesprächzusammen höchstens 30 Minuten, davon Präsentation höchstens 15 Minuten50 % des Prüfungsbereichs (Bereich 50 % der Prüfung)
FIAusbV § 20 Abs. 3 und 4, § 24
Kaufleute für BüromanagementTeil 2Fachaufgabe in der Wahlqualifikation: fallbezogenes Fachgespräch
eigener Prüfungsbereich, vollständig mündlich
20 Minuten35 % der gesamten Abschlussprüfung
BüroMKfAusbV § 13 Abs. 2 bis 5, § 15 Abs. 1
IndustriekaufleuteTeil 2Fachaufgabe im Einsatzgebiet: Präsentation und fallbezogenes Fachgesprächzusammen 30 Minuten, davon Präsentation höchstens 10 MinutenFachgespräch 70 % des Prüfungsbereichs (Bereich 30 % der Prüfung)
IndKflAusbV § 12 Abs. 6 bis 8, § 14 Abs. 1
Groß- und AußenhandelsmanagementTeil 2fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe
eigener Prüfungsbereich, vollständig mündlich
30 Minuten; bei der Aufgaben-Variante zusätzlich 15 Minuten Bearbeitungszeit davor20 % der gesamten Abschlussprüfung
GuAMKflAusbV § 13 Abs. 3 bis 5, § 15 Abs. 1 Nr. 4
Spedition und LogistikdienstleistungAbschlussprüfungfallbezogenes Fachgespräch
eigener Prüfungsbereich, von der Verordnung ausdrücklich mündlich
höchstens 30 Minuten einschließlich Lösungsdarstellung; Vorbereitungszeit höchstens 20 Minutennicht beziffert (die Verordnung nennt keine Gewichtung)
SpedKfmAusbV § 9 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 4
Fachkraft für LagerlogistikAbschlussprüfungFachgespräch innerhalb der praktischen Arbeitsaufgaben
innerhalb der höchstens fünf Stunden für zwei Aufgaben
insgesamt bis zu 15 Minutennicht beziffert (Bereich Praktische Arbeitsaufgaben 50 %)
LWLogAusbV § 14 Abs. 3 und 9

Zur Spalte „Gewicht": Einen eigenen Prozentwert für das Gespräch nennt keine Ausbildungsverordnung – sie regelt nur die Höchstdauer. Beziffert wird der Anteil, wenn überhaupt, in den Bereitstellungsunterlagen der Aufgabenstelle, und dort meist zusammen mit der Beobachtung der praktischen Arbeit: Beim Industriemechaniker zählen Beobachtung und Fachgespräch gemeinsam 40 % des Prüfungsbereichs – wie viel davon auf das Gespräch entfällt, steht nirgends. Steht in der Spalte „nicht beziffert", haben wir für diesen Beruf keine solche Unterlage gelesen; das heißt nicht, dass das Gespräch wenig zählt. Wir rechnen an dieser Stelle nichts hoch, was keine Quelle hergibt. Ohne eigenen mündlichen Prüfungsanteil sind in unserem Angebot nur Maschinen- und Anlagenführer, Chemikant und Fachlagerist; dort gibt es Mündliches allein als Ergänzungsprüfung, wenn schriftlich nicht bestanden wurde. Maßgeblich ist die Ausbildungsordnung deines Berufs.

Was wird im Fachgespräch gefragt?

Gefragt wird nach deiner eigenen Arbeit: warum du so vorgegangen bist, welche Alternativen es gab und was du daraus ziehst. Abgefragtes Auswendigwissen ist es nicht.

Das Gespräch prüft nicht, ob du auswendig kannst, was im Buch steht. Es prüft, ob du erklären kannst, warum du etwas so gemacht hast – während du es machst oder kurz danach. Genau das lässt sich üben, und es ist der Teil, den die meisten gar nicht üben.

  1. Begründen, nicht aufzählen. „Ich habe gerieben, weil die Bohrung H7 sein muss und Bohren die Toleranz nicht hält" ist eine Antwort. „Ich habe gerieben" ist keine.
  2. Die Prüfer unterbrechen absichtlich. Situative Gesprächsphasen liegen mitten in der Arbeitsaufgabe. Wer sich aus dem Takt bringen lässt, verliert Zeit für die Arbeit – wer kurz und ruhig antwortet, verliert nichts.
  3. Sicherheit und Qualität kommen fast immer vor. Warum diese Schutzausrüstung, warum diese Messmittel, wie prüfst du das Ergebnis – das sind die Fragen, die in jedem Beruf gestellt werden können.
  4. „Weiß ich nicht" ist besser als geraten. Ein ehrliches „Das würde ich nachschlagen, und zwar hier" zeigt Handlungssicherheit. Eine erfundene Antwort zeigt das Gegenteil.

Im ErfolgsAzubi-Kurs übst du das Fachgespräch als KI-Simulation: Du bekommst die Fragen, die dein Prüfungsausschuss stellen kann, antwortest frei und siehst danach, was gefehlt hat. So oft du willst, bevor es zählt – dazu der Leitfaden mit den Fragen nach Prüfungsbereich.

Fachgespräch üben – Kurs ansehen

Du suchst die mündliche Ergänzungsprüfung? Das ist etwas anderes: Sie gibt es nur, wenn du schriftlich nicht bestanden hast und sie den Ausschlag geben kann. Regeln und 2:1-Rechner.

Die Auswahl öffnet Prüfungstermine, Aufbau und Notenrechner deines Berufs.

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Häufige Fragen

Was ist die mündliche Prüfung bei der IHK?

Meistens ist damit das mündliche Prüfungsgebiet gemeint: das Fachgespräch, die situativen Gesprächsphasen oder die Auftragsbesprechung. Das ist ein regulärer Teil der Prüfung, den jeder durchläuft. Nicht zu verwechseln mit der mündlichen Ergänzungsprüfung – die gibt es nur nach einem nicht bestandenen schriftlichen Bereich.

Wie lange dauert das Fachgespräch?

In den gewerblich-technischen Berufen nennen die Prüfungsübersichten meist höchstens zehn Minuten, und das Gespräch liegt mitten in der Arbeitsaufgabe. In Berufen mit Report oder betrieblichem Auftrag ist es länger und schließt an die Präsentation an. Die Tabelle auf dieser Seite nennt die Angaben je Beruf.

Wie stark zählt das Fachgespräch?

Es ist meist eine Phase innerhalb eines praktischen Prüfungsbereichs und zählt dort mit einem eigenen Gewicht – häufig fünf Prozent dieses Bereichs. Das klingt wenig, entscheidet aber bei knappen Ergebnissen. In Berufen mit betrieblichem Auftrag wiegt das Gespräch deutlich schwerer.

Was wird im Fachgespräch gefragt?

Nicht Auswendiggelerntes, sondern Begründungen: warum du so vorgegangen bist, wie du das Ergebnis prüfst, welche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen gelten. Die Prüfer fragen nach dem, was sie dich gerade tun sehen – deshalb lässt sich das Gespräch nicht auswendig vorbereiten, wohl aber üben.

Kann ich das Fachgespräch üben?

Ja. Im ErfolgsAzubi-Kurs ist es als KI-Simulation enthalten: Du bekommst Fragen, wie sie dein Prüfungsausschuss stellen kann, antwortest frei und siehst danach, was gefehlt hat – so oft du willst. Dazu ein Leitfaden mit den typischen Fragen je Prüfungsbereich.

Was mache ich, wenn ich eine Frage nicht beantworten kann?

Sag es und zeig, wie du es herausfinden würdest. Ein ehrliches „Das würde ich im Tabellenbuch nachschlagen, und zwar dort“ ist besser bewertet als eine geratene Antwort – es zeigt Handlungssicherheit. Geraten wird schnell als fehlendes Verständnis gewertet.

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Christoph Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.

Rechtsgrundlage: das Berufsbildungsgesetz, die Prüfungsordnung der zuständigen IHK und die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs – welche das ist, steht mit Fassung und Fundstelle auf der Seite deines Berufs · Seite zuletzt aktualisiert am 23.09.2026