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Technischer Produktdesigner: Deine IHK-Abschlussprüfung

Teil 1, Teil 2, Bestehen und Vorbereitung – Schritt für Schritt aus der Ausbildungsordnung, dazu der Notenrechner.

Auf einen Blick
Teil 1
Dienstag, 22. September 2026Herbst 2026 · PAL
Teil 2
Dienstag, 1. Dezember 2026Winter 2026/27 · PAL
Bestehensgrenze
50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag

Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV).



Abschlussprüfung Teil 1 Technischer Produktdesigner

Teil 1 der Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und zählt 30 % des Gesamtergebnisses (§ 11 und § 13 TPDesign/TSysPlAusbV).

Termin: Herbst 2026 schriftlicher Teil, bundeseinheitlich (PAL); praktische und mündliche Termine legt deine IHK fest

Was geprüft wird: Prüfungsbereich „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt und schriftliche Aufgaben (§ 11). Teil 1 zählt 30 % des Gesamtergebnisses (§ 13 Abs. 1 Nr. 1). Die Gewichtung von Prüfungsprodukt und schriftlichen Aufgaben untereinander nennt die Verordnung nicht.

Prüfungsbereiche in Teil 1

praktisch + schriftlich · Prüfungsprodukt 5½ Stunden und schriftliche Aufgaben 90 Minuten (§ 11)

  • Schriftliche Aufgabenstellungen
    Aufgaben, Abwahl und Hilfsmittel
    Ungebunden20 ungebundene Aufgaben à 10 Punktekeine Abwahl
    Vorgabezeit90 Minuten
    HilfsmittelFormelsammlungen, Tabellenbücher, Wörterbücher Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, Zeichenwerkzeuge und Taschenrechner¹
    HinweisIntegrative Prüfung, organisatorisch der praktischen Prüfung zugeordnet.
  • Praktische Aufgabe (Prüfungsprodukt)
    Ablauf und Hilfsmittel
    Vorgabezeit5,5 Stunden inklusive 30 Minuten Pause
    Hilfsmittelnach Bereitstellungsunterlagen

Gilt für beide Fachrichtungen (Maschinen- und Anlagenkonstruktion, Produktgestaltung und -konstruktion) gleich.

So läuft Teil 1 ab: vorher, schriftlich, am Tag

Teil 1 zählt 30 % des Gesamtergebnisses (§ 13 Abs. 1 Nr. 1). Die Gewichtung von Prüfungsprodukt und schriftlichen Aufgaben untereinander nennt die Verordnung nicht. Bewertet werden Arbeitsweise, Ergebnis und was du in den Gesprächsphasen zu deiner Arbeit sagst.

  1. Vorher: Dein Betrieb baut den Arbeitsplatz nach den Bereitstellungsunterlagen der Aufgabenstelle auf; die Aufgabe selbst kennst du erst am Prüfungstag.
  2. Schriftlich, meist einige Tage vorher: Die schriftlichen Aufgabenstellungen laufen in der Regel an einem eigenen Termin vor der praktischen Aufgabe und beziehen sich auf dieselbe Arbeitsaufgabe; erlaubt sind nach Bereitstellungsunterlagen.
  3. Am Tag der Arbeitsaufgabe: Du arbeitest die Aufgabe ab, während Prüfer zuschauen; die Gesprächsphasen laufen währenddessen, keine eigene Prüfung danach.

Nächster Schritt: Vorbereitung auf Teil 1


Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Produktdesigner

Teil 2 der Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner liegt am Ende der Ausbildung, umfasst 3 Prüfungsbereiche und zählt 70 % des Gesamtergebnisses (§ 12 und § 13 TPDesign/TSysPlAusbV).

Termin: Winter 2026/27 schriftlicher Teil, bundeseinheitlich (PAL); praktische und mündliche Termine legt deine IHK fest

Prüfungsbereiche in Teil 2

  • Arbeitsauftrag Sperrbereich35 % des Gesamtergebnisses

    praktisch · betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: 70 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu Präsentation (höchstens 10 Minuten) und Fachgespräch (höchstens 20 Minuten) (§ 12)

  • Entwicklung und Konstruktion mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 150 Minuten (§ 12)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 60 Minuten (§ 12)

Praktische Prüfung und Fachgespräch Technischer Produktdesigner

Das ist der Teil, den man nicht auswendig lernen kann – und der am schwersten zu greifen ist. Für Technischer Produktdesigner sind das: Arbeitsauftrag – Gewicht und Dauer stehen oben bei den Prüfungsbereichen.

Das Fachgespräch bekommt keine eigene Note – es fließt in die Note seines Prüfungsbereichs ein. Und es gibt keinen Fragenkatalog: Worauf es sich stützt, steht oben im Wortlaut der Verordnung.

Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt? Entscheidungshilfe für Technischer Produktdesigner

Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag (35 % des Gesamtergebnisses) gibt es zwei Varianten: Variante 1, ein betrieblicher Auftrag aus deinem Betrieb, oder Variante 2, ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht; die Aufgabe wird für die Prüfung vorgegeben, zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart als PAL-Variante. Beide dauern 70 Stunden inklusive Dokumentation, beide enden mit einer Präsentation von höchstens 10 Minuten und einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten; es wählt der Ausbildungs­betrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Die Tabelle zeigt, was sich unterscheidet, die Entscheidungshilfe darunter, was zu dir passt.

Betrieb­licher AuftragPrüfungsprodukt
Aufgabeechter Auftrag aus deinem Betrieb, vorher genehmigtPrüfungs­produkt nach vorgegebener Aufgabe
Zeit70 Stunden inkl. Dokumen­tation70 Stunden inkl. Dokumen­tation
Präsen­tationhöchstens 10 Minutenhöchstens 10 Minuten
Fach­gesprächhöchstens 20 Minutenhöchstens 20 Minuten
Wer wähltder Ausbildungs­betrieb, mit der Anmeldungder Ausbildungs­betrieb, mit der Anmeldung
Vergleich im Detail: sechs Punkte aus der Verordnung
Wer stellt die Aufgabe?
Betrieb­licher Auftrag: Dein Betrieb: ein echter Auftrag, dessen Aufgabenstellung und Zeitplan der Prüfungsausschuss vor Beginn genehmigt.
Prüfungsprodukt: ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht; die Aufgabe wird für die Prüfung vorgegeben, zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart als PAL-Variante.
Zeit
Betrieb­licher Auftrag: 70 Stunden für Durchführung und Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen.
Prüfungsprodukt: 70 Stunden für Erstellung und Dokumentation.
Präsentation und Fachgespräch
Betrieb­licher Auftrag: Präsentation höchstens 10 Minuten, auftragsbezogenes Fachgespräch höchstens 20 Minuten; Grundlage sind deine Unterlagen und Datensätze.
Prüfungsprodukt: Dieselben Zeiten; Grundlage sind Prüfungsprodukt beziehungsweise Arbeitsprobe und deine Dokumentation.
Gewichtung im Bereich
Betrieb­licher Auftrag: nicht in der Verordnung; die IHK Region Stuttgart zum Beispiel wertet Dokumentation 20 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 60 %.
Prüfungsprodukt: Dieselbe Gewichtung.
Bestehen
Der Bereich ist Sperrbereich: Er muss für sich mindestens ausreichend sein. Gilt für beide Varianten.
Wer wählt?
Es wählt der Ausbildungs­betrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Du entscheidest mit, nicht allein. Gilt für beide Varianten.

Quelle: § 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV; als Beispiel die Hinweise der IHK Region Stuttgart zum betrieblichen Auftrag (Stand August 2026). Deine IHK regelt Portal und Fristen selbst.

Entscheidungshilfe: Welche Variante passt zu mir?8 Fragen, 2 Minuten, ohne Anmeldung – mit einem Ergebnis für das Gespräch mit deinem Ausbilder.

Nächster Schritt: Vorbereitung auf Teil 2


Bestehen: Punkte und Regeln für Technischer Produktdesigner

Bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV).

Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses; beide Teile ergeben zusammen die Note im Zeugnis.

Bestehensregeln (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV)

  1. Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
  2. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
  3. Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
  4. In mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
  5. In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)

Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 13 Abs. 3).

Rundung: IHK-Praxis (Prüfungsrechner der IHK Pfalz): Bereichsergebnisse auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis als gewichtete Summe aller Bereiche einmal gerundet (49,5 → 50). Die Verordnung regelt die Rundung nicht.

Habe ich bestanden? Notenrechner Technischer ProduktdesignerPunkte eingeben, Ergebnis sofort – auch wenn ein Teil noch fehlt. Rechnet nach § 13 TPDesign/TSysPlAusbV.

Rechtsgrundlage: TPDesign/TSysPlAusbV, § 11, § 12 und § 13 (Stand 17.09.2026).

Zahl der Aufgaben, Abwahl, Zeiten und Hilfsmittel: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart, Berufe-/Prüfungsübersicht, Stand 09.01.2026. Die PAL erstellt die Aufgaben bundeseinheitlich für alle IHKs. ¹ Taschenrechner: nicht programmiert, netzunabhängig, ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten. Formelsammlungen und Tabellenbücher nur als handelsübliche unkommentierte Fassungen (Querverweise erlaubt). In Baden-Württemberg können Termine und Struktur der schriftlichen Prüfung abweichen. Angaben der PAL ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung der zuständigen IHK.

Nächster Schritt: So bereitest du dich auf beide Teile vor


Prüfungsvorbereitung Technischer Produktdesigner

Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.

Im Lernsystem Technischer Produktdesigner übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:

  • Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
  • Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
  • Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
  • Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
  • Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen

Prüfung 22.09.2026

Lernsystem Technischer Produktdesigner Teil 1

Prüfungsbereich „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt und schriftliche Aufgaben

Zum Lernsystem Teil 1

Prüfung 01.12.2026

Lernsystem Technischer Produktdesigner Teil 2

Arbeitsauftrag · Entwicklung und Konstruktion · Wirtschafts- und Sozialkunde

Zum Lernsystem Teil 2

3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.

Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen

Prüfungsaufgaben Technischer Produktdesigner: Was es offiziell gibt – und was nicht

Die schriftlichen Aufgaben für Technischer Produktdesigner stellt die PAL-Prüfungsübersicht bundeseinheitlich; jede IHK bekommt denselben Satz. Die Originale sind urheberrechtlich geschützt und stehen nicht zum Download – auch nicht hier. Was du kennen solltest, ist das Format: Aufgabenzahl, Zeit, Abwahl und Hilfsmittel je Bereich.

Format je Bereich: Aufgaben, Zeit, Abwahl
  • Schriftliche Aufgabenstellungen (Abschlussprüfung Teil 1): 20 ungebundene Aufgaben à 10 Punkte (keine Abwahl) · 90 Minuten

Genau dieses Format übst du im Lernsystem: gleiche Aufgabentypen, gleiche Zeit, IHK-Notenschlüssel – und zu jeder Aufgabe die Erklärung, die dir das Original nie gibt.

Nervös vor der Prüfung? Was gegen Prüfungsangst hilft – und was rechtlich gilt

Nächster Schritt: Häufige Fragen zur Prüfung Technischer Produktdesigner


Häufige Fragen zur Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner

Die häufigsten Fragen zur Prüfung Technischer Produktdesigner, geordnet nach Teil 1, Teil 2, Bestehen und Allgemeinem.

Zu Teil 1 2

Wann ist die AP1 Technischer Produktdesigner?

Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 1 ist Dienstag, 22. September 2026. Teil 1 findet im Frühjahr oder Herbst statt, laut § 11 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV „zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres“. Der Prüfungsbereich heißt „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt in 5½ Stunden und schriftliche Aufgaben von 90 Minuten (§ 11). Eine eigene Zwischenprüfung gibt es nicht – Teil 1 tritt an ihre Stelle und zählt mit 30 Prozent zum Gesamtergebnis.

Gibt es für Technischer Produktdesigner noch eine Zwischenprüfung?

Nein. Technischer Produktdesigner wird in gestreckter Form geprüft: Statt der Zwischenprüfung gibt es Teil 1 der Abschlussprüfung, dessen Ergebnis in die Gesamtnote eingeht. Der nächste Termin für Teil 1 ist Dienstag, 22. September 2026. Wer nach „Zwischenprüfung Technischer Produktdesigner“ sucht, meint in der Regel genau diesen Teil 1.

Zu Teil 2 5

Wann ist die AP2 Technischer Produktdesigner?

Der nächste bundeseinheitliche schriftliche Termin für Teil 2 ist Dienstag, 1. Dezember 2026. An diesem Tag werden Entwicklung und Konstruktion (150 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) geschrieben (§ 12 TPDesign/TSysPlAusbV). Der Arbeitsauftrag mit Präsentation und Fachgespräch wird von der IHK angesetzt.

Betrieblicher Auftrag Technischer Produktdesigner: 70 Stunden mit Präsentation und Fachgespräch?

Ja. Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag besteht aus einem betrieblichen Auftrag oder einem Prüfungsprodukt in 70 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu eine Präsentation von höchstens 10 Minuten und ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (§ 12 TPDesign/TSysPlAusbV). Der Arbeitsauftrag zählt 35 Prozent des Gesamtergebnisses und muss mindestens ausreichend sein; eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es dort nicht.

Welche Hilfsmittel sind in der Abschlussprüfung Technischer Produktdesigner erlaubt?

Abschlussprüfung Teil 1 – im Prüfungsbereich Schriftliche Aufgabenstellungen: Formelsammlungen, Tabellenbücher, Wörterbücher Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch, Zeichenwerkzeuge und nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten. Für Formelsammlungen und Tabellenbücher gilt: Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden. Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen sind zulässig, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt, sowie gegebenenfalls die Richtigstellung von Text und Formeln und die Umstellung von Formeln. Quelle: PAL-Prüfungsübersicht, Stand 09.01.2026; verbindlich ist die Einladung deiner IHK.

Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: Wer entscheidet?

Es wählt der Ausbildungs­betrieb, mit der Anmeldung (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Sprich das Ergebnis der Entscheidungshilfe vorher mit deinem Ausbilder durch; die Mitteilung an die IHK kommt mit der Anmeldung zur Prüfung.

Wie lange dauert der Arbeitsauftrag und was gehört dazu?

70 Stunden inklusive Dokumentation, in beiden Varianten. Danach präsentierst du höchstens 10 Minuten und führst ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten (§ 12 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV). Gewichtung im Bereich: nicht in der Verordnung; die IHK Region Stuttgart zum Beispiel wertet Dokumentation 20 %, Präsentation 20 %, Fachgespräch 60 %.

Bestehen und Ergebnis 3

Wie viel zählt Teil 1 bei Technischen Produktdesignern?

30 Prozent. § 10 Abs. 2 TPDesign/TSysPlAusbV: „Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent gewichtet.“ § 13 Abs. 1 nennt die Gewichte der Bereiche am Gesamtergebnis: Technische Dokumente 30 Prozent, Arbeitsauftrag 35 Prozent, Entwicklung und Konstruktion 25 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.

Wann habe ich die Prüfung bestanden?

Wenn die fünf Bedingungen aus § 13 Abs. 2 TPDesign/TSysPlAusbV erfüllt sind: Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend, Arbeitsauftrag mindestens ausreichend, Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend, in mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend. „Ausreichend“ bedeutet mindestens 50 von 100 Punkten, „ungenügend“ unter 30 Punkten.

Was ist die mündliche Ergänzungsprüfung bei Technischen Produktdesignern?

Nach § 13 Abs. 3 TPDesign/TSysPlAusbV wird die Prüfung auf deinen Antrag in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 – Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde – durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann; nur in einem Bereich. Das bisherige Ergebnis und die mündliche Prüfung werden 2 : 1 gewichtet.

Ausbildung und Prüfung allgemein 7

Gilt das auch für die Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion?

Ja, mit einem Unterschied im Namen: Die Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion (§§ 6 bis 9 TPDesign/TSysPlAusbV) hat dieselben Gewichte und Bestehensregeln, ihr dritter Prüfungsbereich heißt „Produktentwicklung“ statt „Entwicklung und Konstruktion“. Der Notenrechner rechnet für beide Fachrichtungen gleich. Im Rahmenlehrplan sind die Lernfelder 1 bis 8 für beide Fachrichtungen gleich; die Lernfelder 9 bis 13 sind je Fachrichtung eigene.

Wie lange dauert die Ausbildung und wie viele Lernfelder gibt es?

Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre; Teil 1 liegt zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres, Teil 2 am Ende. Der KMK-Rahmenlehrplan vom 27. Mai 2011 hat 13 Lernfelder mit 980 Unterrichtsstunden: vier im ersten Jahr (280 Stunden), vier im zweiten (280), drei im dritten (280) und zwei im vierten (140). Lernfeld 1 heißt „Technische Systeme analysieren und erfassen“, Lernfeld 11 mit 120 Stunden „3D-Datensätze von Baugruppen unter Verwendung von Maschinenelementen sowie Kaufteilen erstellen und modifizieren“.

Technischer Produktdesigner oder Technischer Zeichner / Technischer Systemplaner?

Die Verordnung von 2011 regelt zwei Berufe gemeinsam: Technische/-r Produktdesigner/-in und Technische/-r Systemplaner/-in, mit insgesamt fünf Fachrichtungen und je eigenen Paragrafen; diese Seite behandelt die Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (§§ 10 bis 13). Für Ausbildungsverträge nach der Vorgängerverordnung von 2005 (Technischer Zeichner / Technischer Produktdesigner) enthält § 28 eine Übergangsregel: Sie konnten nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien das vereinbart hatten und noch keine Zwischenprüfung abgelegt war.

Gilt das alles auch in meinem Bundesland?

Ja. Die Ausbildungsordnung ist Bundesrecht und gilt in allen Ländern gleich – Prüfungsbereiche, Gewichtung und Bestehensregeln sind überall dieselben. Auch die schriftlichen Aufgaben und ihre Termine kommen zentral von der PAL beziehungsweise der IHK-AkA, nicht vom Land. Eine Ausnahme: In Baden-Württemberg gibt es bei der Prüfung teilweise Abweichungen. Wenn du dort ausgebildet wirst, frag deine IHK nach den Einzelheiten – alles andere auf dieser Seite gilt auch für dich.

Gibt es alte Prüfungsaufgaben zum Üben?

Nicht zum Herunterladen – die Aufgaben der PAL und der IHK-AkA sind urheberrechtlich geschützt, und wir stellen keine Prüfungshefte bereit. Was dich wirklich vorbereitet, sind Aufgaben im Zuschnitt der Prüfung: mit Zeitlimit, mit IHK-Notenschlüssel und mit einer Erklärung zu jeder Lösung. Genau so ist der Kurs für Technischer Produktdesigner aufgebaut – Prüfungssimulation statt Auswendiglernen alter Hefte.

Ich mache eine Umschulung oder gehe ohne Ausbildung in die Prüfung – gilt das alles auch für mich?

Ja. Umschüler legen dieselbe IHK-Abschlussprüfung ab, mit denselben Terminen, Bereichen und Bestehensregeln. Wer keine Ausbildung gemacht hat, wird nach § 45 Abs. 2 BBiG zur Prüfung zugelassen, wenn er mindestens das Anderthalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet hat – bei drei Jahren Ausbildung also viereinhalb Jahre Praxis. Der Antrag läuft über die IHK am Wohnort; die Einladung kommt dann direkt von der IHK, nicht über die Berufsschule. Anders als Azubis zahlen Externe die Prüfungsgebühr selbst (zum Beispiel bei der IHK Region Stuttgart je nach Beruf und Prüfungsform zwischen 430 und 860 Euro; jede IHK hat eine eigene Gebührenordnung).

Wann und wo bekomme ich mein Prüfungsergebnis?

Die Punkte der schriftlichen Bereiche stellen die meisten IHKs vorläufig ins Azubi-Portal, sobald sie ausgewertet sind; endgültig wird das Ergebnis erst, wenn der Prüfungsausschuss nach der mündlichen oder praktischen Prüfung das Gesamtergebnis feststellt. Das Zeugnis kommt per Post. Was du mit einem knappen Ergebnis machst und wie die Wiederholung läuft, steht auf der Seite zu den IHK-Prüfungsergebnissen.


Weiter zum Lernsystem Technischer Produktdesigner: Teil 1 Prüfung 22.09.2026 (Herbst 2026)Teil 2 Prüfung 01.12.2026 (Winter 2026/27)


Austausch mit anderen Azubis (Technischer Produktdesigner)

In der Gruppe für Technischer Produktdesigner sitzen Azubis, die Teil 1 oder Teil 2 am selben Tag schreiben wie du. Kostenlos, ohne Kurs, ohne Anmeldung bei uns.

Alle Gruppen im Überblick


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Christoph Höller Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.



Zum Beruf: Technischer Produktdesigner

Technische Produktdesigner/-innen der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion legen die gestreckte Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (TPDesign/TSysPlAusbV) ab: Teil 1 zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres mit 30 Prozent, Teil 2 am Ende der 3,5-jährigen Ausbildung mit 70 Prozent (§ 10 Abs. 2); bestanden ist nach § 13.


Prüfungstermine: PAL – Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (bundesweite Aufgabenstelle der IHKs mit Sitz bei der IHK Region Stuttgart), Stand 16.09.2026 (Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Einladung deiner IHK) · Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Produktdesigner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026