- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis
Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht und die Bereichsregeln einhält (§ 18 BautechKonAusbV).
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Prüfungsvorbereitung Bautechnischer Konstrukteur
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Bautechnischer Konstrukteur übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 23.09.2026
Lernsystem Bautechnischer Konstrukteur Zwischenprüfung
Prüfungsbereich „Technische Zeichnung“
Zum Lernsystem ZwischenprüfungPrüfung 01.12.2026
Lernsystem Bautechnischer Konstrukteur Abschlussprüfung
Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung · Anwenden des digitalen Informationsmodells · Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Abschlussprüfung3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Bautechnischer Konstrukteur
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Anwenden des digitalen Informationsmodells, Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 53 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 55 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 59 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 50 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 18. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: BautechKonAusbV, §§ 8–10, §§ 13–17 und § 18 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Zwischenprüfung Bautechnischer Konstrukteur
zählt nicht für das ErgebnisAbschlussprüfung Bautechnischer Konstrukteur
100 % des Gesamtergebnisses- Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung50 % des Gesamtergebnisses
- Anwenden des digitalen Informationsmodells mündliche Ergänzung möglich15 % des Gesamtergebnisses
- Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Bestehensregeln (§ 18 BautechKonAusbV)
- Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Der Prüfling kann in nur einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen; dem Antrag ist für einen der Bereiche Anwenden des digitalen Informationsmodells, Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln oder Wirtschafts- und Sozialkunde stattzugeben, wenn er schlechter als ausreichend bewertet wurde und die Ergänzung für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Sie soll 15 Minuten dauern; bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 19).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Bautechnischer Konstrukteur
Wie rechnet der Notenrechner für Bautechnische Konstrukteure?
Nach § 18 Abs. 1 BautechKonAusbV: Erstellen von Dokumenten 50 % (darin Dokumentation 10, Präsentation 20, Fachgespräch 70), Anwenden des digitalen Informationsmodells 15 %, Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln 25 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %. Die Bereichsergebnisse werden auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis als gewichtete Summe einmal. Einen IHK-Prüfungsrechner gibt es für den neuen Beruf noch nicht; die Rundung folgt der IHK-Praxis vergleichbarer Berufe, die Verordnung regelt sie nicht.
Kann ich mit einem mangelhaften Bereich bestehen?
Ja. § 18 Abs. 2 BautechKonAusbV verlangt mindestens drei von vier Bereichen ausreichend, keinen Bereich ungenügend (unter 30 Punkten) und ein Gesamtergebnis von mindestens 50 Punkten. Ein mangelhafter Bereich (30 bis 49 Punkte) ist also möglich – auch beim betrieblichen Auftrag, denn ein Sperrfach gibt es nicht. In den drei schriftlichen Bereichen kann zusätzlich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden, in genau einem.
Zählt die Zwischenprüfung zur Note?
Nein. Die Zwischenprüfung (Prüfungsbereich „Technische Zeichnung“, Arbeitsaufgabe 240 Minuten mit 60 Prozent und schriftliche Aufgaben 90 Minuten mit 40 Prozent, § 10 BautechKonAusbV) zählt nicht für das Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Notenrechner rechnet allein mit den vier Bereichen der Abschlussprüfung.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin (vom 3. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 203), in Kraft ab 1. August 2026), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Bautechnischer Konstrukteur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026