Technischer Produktdesigner

Habe ich bestanden? Notenrechner Technischer Produktdesigner

Punkte eingeben, Ergebnis sofort. Rechnet nach § 13 TPDesign/TSysPlAusbV – auch wenn noch Bereiche offen sind.

Auf einen Blick
Bestehensgrenze
50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag

Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV).


Punkte eingeben, Ergebnis sehen

Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.

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Prüfungsvorbereitung Technischer Produktdesigner

Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.

Im Lernsystem Technischer Produktdesigner übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:

  • Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
  • Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
  • Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
  • Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
  • Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen

Prüfung 22.09.2026

Lernsystem Technischer Produktdesigner Teil 1

Prüfungsbereich „Technische Dokumente“: ein Prüfungsprodukt und schriftliche Aufgaben

Zum Lernsystem Teil 1

Prüfung 01.12.2026

Lernsystem Technischer Produktdesigner Teil 2

Arbeitsauftrag · Entwicklung und Konstruktion · Wirtschafts- und Sozialkunde

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3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.

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Reicht 4-4-5? Beispiele für Technischer Produktdesigner

Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Entwicklung und Konstruktion, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Arbeitsauftrag):

Noten schriftlichGesamtErgebnisWoran es scheitert
4 – 459 Punktebestanden
4 – 558 Punktebestanden
3 – 561 Punktebestanden
5 – 553 Punktenicht bestandenIn mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
2 – 662 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)
3 – 659 Punktenicht bestandenIn keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)

Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 13. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.


Was mit welchem Gewicht in die Note zählt

Rechtsgrundlage: TPDesign/TSysPlAusbV, § 11, § 12 und § 13 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.

Abschlussprüfung Teil 1 Technischer Produktdesigner

30 % des Gesamtergebnisses

praktisch + schriftlich · Prüfungsprodukt 5½ Stunden und schriftliche Aufgaben 90 Minuten (§ 11) · zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres (§ 11 Abs. 1)

Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Produktdesigner

70 % des Gesamtergebnisses
  • Arbeitsauftrag Sperrbereich35 % des Gesamtergebnisses

    praktisch · betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt: 70 Stunden einschließlich Dokumentation, dazu Präsentation (höchstens 10 Minuten) und Fachgespräch (höchstens 20 Minuten) (§ 12)

  • Entwicklung und Konstruktion mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 150 Minuten (§ 12)

  • Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses

    schriftlich · 60 Minuten (§ 12)

Bestehensregeln (§ 13 TPDesign/TSysPlAusbV)

  1. Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte)
  2. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
  3. Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend
  4. In mindestens einem der Bereiche Entwicklung und Konstruktion und Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichend
  5. In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten)

Mündliche Ergänzungsprüfung: Auf Antrag wird die Prüfung in einem der schlechter als ausreichend bewerteten schriftlichen Bereiche von Teil 2 (Entwicklung und Konstruktion oder Wirtschafts- und Sozialkunde) durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn das für das Bestehen den Ausschlag geben kann – nur in einem Bereich. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 13 Abs. 3).


Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Technischer Produktdesigner

Wie rechnet der Notenrechner für Technische Produktdesigner?

Nach § 13 Abs. 1 TPDesign/TSysPlAusbV mit den Gewichten am Gesamtergebnis: Technische Dokumente (Teil 1) 30 %, Arbeitsauftrag 35 %, Entwicklung und Konstruktion 25 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %. Die Bereichsergebnisse werden auf ganze Punkte gerundet, das Gesamtergebnis als gewichtete Summe einmal (IHK-Praxis, abgeglichen mit dem Prüfungsrechner der IHK Pfalz; die Verordnung regelt die Rundung nicht). Danach prüft er die fünf Bestehensbedingungen.

Ich habe Teil 1 hinter mir – was brauche ich in Teil 2?

Trag dein Teil-1-Ergebnis ein und lass die Teil-2-Bereiche leer. Der Rechner ermittelt die Punkte, die du in den offenen Bereichen mindestens brauchst – zum Bestehen oder für eine Zielnote. Teil 1 zählt nur 30 Prozent, ein schwaches Ergebnis dort lässt sich in Teil 2 also gut ausgleichen.

Kann ich mit mangelhaft in WiSo bestehen?

Ja, wenn Entwicklung und Konstruktion mindestens ausreichend ist – § 13 Abs. 2 Nr. 4 TPDesign/TSysPlAusbV verlangt nur in einem der beiden schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend. Außerdem müssen Arbeitsauftrag, Teil 2 insgesamt und das Gesamtergebnis ausreichend sein, und kein Teil-2-Bereich darf ungenügend sein (unter 30 Punkten). Der Rechner zeigt, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung in WiSo helfen kann.


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Christoph Höller Gründer, Berufsschullehrer, Autor und IHK-Prüfungsausschuss-Mitglied
IHK-Prüfungsvorbereitung für industrielle Ausbildungsberufe Erfolgsstrategien für AP1 und AP2 Ausbildungsqualität verbessern & Abbrüche senken Digitale Lernplattformen & E-Learning Ausbilder mit digitalen Tools entlasten
Education: RWTH Aachen University, TH Köln, Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen

Christoph Höller ist Experte im Bereich duale Ausbildung. Als ehemaliger Auszubildender mit Auszeichnungen, Ingenieur mit Ausbilderschein, Berufsschullehrer und IHK-Prüfer kennt er das Ausbildungssystem aus allen Perspektiven.

Er ist Gründer der ErfolgsAzubi® Academy, Autor mehrerer Fachbücher und Initiator der größten kostenlosen Azubi-Community Deutschlands mit über 75.500 aktiven Teilnehmern.

Sein Ziel: Azubis systematisch zum Prüfungserfolg führen – und Betriebe dabei unterstützen, bessere Azubis zu entwickeln, Ausbilder spürbar zu entlasten und Ausbildungskosten nachhaltig zu senken.


Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin (vom 21. Juni 2011, geändert 17. Oktober 2014), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Technischer Produktdesigner beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026