- Bestehensgrenze
- 50 Punktein jedem Prüfungsteil
Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im praktischen und im schriftlichen Teil jeweils mindestens 50 Punkte erreicht (§ 10 Abs. 10 LWLogAusbV).
Punkte eingeben, Ergebnis sehen
Was du noch nicht hast, lässt du leer: Der Rechner sagt dir dann, wie viele Punkte dort noch nötig sind.
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Prüfungsvorbereitung Fachlagerist
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Fachlagerist übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 25.11.2026
Lernsystem Fachlagerist Abschlussprüfung
Praktische Arbeitsaufgaben · Lagerprozesse · Güterbewegung · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Abschlussprüfung3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Fachlagerist
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Lagerprozesse, Güterbewegung, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Praktische Arbeitsaufgaben):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 57 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 54 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend (Lagerprozesse 40 %, Güterbewegung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %); In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 60 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 57 Punkte | nicht bestanden | In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 5 – 5 – 5 | 50 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend (Lagerprozesse 40 %, Güterbewegung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %); In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 10 Abs. 10. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: LWLogAusbV, § 9, § 10 und § 10 Abs. 10 (Stand 17.09.2026). Wo die Verordnung keine Zahl nennt, steht die IHK-Praxis – gekennzeichnet.
Zwischenprüfung Fachlagerist
zählt nicht für das ErgebnisAbschlussprüfung Fachlagerist
100 % des Gesamtergebnisses- Praktische Arbeitsaufgaben Sperrbereich50 % des Gesamtergebnisses
- Lagerprozesse mündliche Ergänzung möglich20 % des Gesamtergebnisses
- Güterbewegung mündliche Ergänzung möglich20 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % des Gesamtergebnisses
Die Verordnung nennt kein Verhältnis von praktischem und schriftlichem Teil und definiert kein Gesamtergebnis; § 10 Abs. 8 gewichtet nur die schriftlichen Bereiche untereinander (40 / 40 / 20). Das angezeigte Gesamtergebnis folgt der IHK-Praxis (Prüfungsrechner der IHK Pfalz: praktische Arbeitsaufgaben 50 %, schriftliche Bereiche 50 %). Für das Bestehen zählt es nicht – entscheidend sind die Bedingungen unten.
Bestehensregeln (§ 10 Abs. 10 LWLogAusbV)
- Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend (Lagerprozesse 40 %, Güterbewegung 40 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %)
- In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend
- Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Die schriftlichen Prüfungsbereiche werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10 Abs. 9).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Fachlagerist
Wie rechnet der Notenrechner für Fachlageristen?
Er bildet zuerst zwei Teilergebnisse: den praktischen Teil aus den beiden Arbeitsaufgaben und den schriftlichen Teil aus Lagerprozessen, Güterbewegung und WiSo im Verhältnis 40 : 40 : 20 (§ 10 Abs. 8). Beide werden auf ganze Punkte gerundet. Erst danach prüft er die vier Bedingungen aus § 10 Abs. 10 und zeigt zusätzlich einen Gesamtwert an, der aus beiden Hälften zu je 50 Prozent entsteht.
Zählt das angezeigte Gesamtergebnis für das Bestehen?
Nein, und das ist kein Fehler des Werkzeugs: § 10 Abs. 10 kennt kein Gesamtergebnis über beide Prüfungsteile. Maßgeblich sind der praktische Teil und das Gesamtergebnis der schriftlichen Bereiche – jeweils für sich. Der Gesamtwert steht trotzdem da, weil die IHK-Prüfungsrechner ihn so ausweisen und viele Prüflinge danach suchen. Verbindlich ist immer die Feststellung des Prüfungsausschusses.
Reicht ein mangelhaftes Ergebnis in Wirtschafts- und Sozialkunde?
Das kann gutgehen. WiSo wiegt innerhalb des schriftlichen Teils 20 Prozent; ein mangelhafter Bereich ist erlaubt, solange die anderen beiden mindestens ausreichend sind und der schriftliche Teil insgesamt 50 Punkte erreicht. Ungenügend, also unter 30 Punkten, beendet die Sache dagegen – dann ist die Prüfung nach § 10 Abs. 10 nicht bestanden. Der Rechner zeigt dir, wie viele Punkte Lagerprozesse und Güterbewegung dafür liefern müssten.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik (vom 26. Juli 2004 (BGBl. I S. 1887)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Fachlagerist beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026