- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik
Die Zwischenprüfung zählt nicht für das Ergebnis; bestanden ist, wer in der Abschlussprüfung im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik mindestens 50 Punkte erreicht (§ 9 Abs. 5 SpedKfmAusbV).
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Prüfungsvorbereitung Spedition und Logistikdienstleistung
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Spedition und Logistikdienstleistung übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 30.09.2026
Lernsystem Spedition und Logistikdienstleistung Zwischenprüfung
Zwischenprüfung nach § 8
Zum Lernsystem ZwischenprüfungPrüfung 24.11.2026
Lernsystem Spedition und Logistikdienstleistung Abschlussprüfung
Leistungserstellung in Spedition und Logistik · Kaufmännische Steuerung und Kontrolle · Wirtschafts- und Sozialkunde · Fallbezogenes Fachgespräch
Zum Lernsystem Abschlussprüfung3.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Spedition und Logistikdienstleistung
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in den übrigen Bereichen (Fallbezogenes Fachgespräch):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 54 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 50 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 58 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 53 Punkte | nicht bestanden | In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 55 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 3 – 3 – 6 | 55 Punkte | nicht bestanden | In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten) |
| 5 – 5 – 5 | 45 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte); Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik mindestens ausreichend; In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 9 Abs. 5. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: SpedKfmAusbV, § 8, § 9 und § 9 Abs. 5 (Stand 17.09.2026). Wo die Verordnung keine Zahl nennt, steht die IHK-Praxis – gekennzeichnet.
Zwischenprüfung Spedition und Logistikdienstleistung
zählt nicht für das ErgebnisAbschlussprüfung Spedition und Logistikdienstleistung
100 % des Gesamtergebnisses- Leistungserstellung in Spedition und Logistik Sperrbereich mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich25 % des Gesamtergebnisses
- Fallbezogenes Fachgespräch25 % des Gesamtergebnisses
Die Verordnung nennt keine Gewichtung der vier Prüfungsbereiche – § 9 Abs. 5 verlangt nur ein mindestens ausreichendes „Gesamtergebnis“, ohne zu sagen, wie es gebildet wird. Der Rechner gewichtet alle vier Bereiche gleich; so rechnet auch der Prüfungsrechner der IHK Pfalz. Frag im Zweifel bei deiner IHK nach, wie sie das Gesamtergebnis bildet.
Bestehensregeln (§ 9 Abs. 5 SpedKfmAusbV)
- Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik mindestens ausreichend
- In mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichend
- In keinem Prüfungsbereich ungenügend (unter 30 Punkten)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Sind in den schriftlichen Bereichen höchstens zwei mangelhaft und die übrigen schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend, wird auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mangelhaften Bereiche eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; den Bereich bestimmt der Prüfling. Bisheriges Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 9 Abs. 4).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Spedition und Logistikdienstleistung
Wie rechnet der Notenrechner für Spedition und Logistikdienstleistung?
Er bildet aus den vier Prüfungsbereichen ein Mittel zu je 25 Prozent, rundet jeden Bereich und das Gesamtergebnis kaufmännisch auf ganze Punkte und prüft dann die Bedingungen aus § 9 Abs. 5: Gesamtergebnis, Sperrfach Leistungserstellung, drei von vier Bereichen ausreichend, kein Bereich ungenügend. Die Gleichgewichtung stammt nicht aus der Verordnung, sondern aus dem Prüfungsrechner der IHK Pfalz.
Warum steht bei der Gewichtung ein Vorbehalt?
Weil die SpedKfmAusbV als einzige der hier hinterlegten Ausbildungsordnungen keine Gewichte nennt. Andere Verordnungen schreiben die Prozentsätze in den Bestehensparagrafen; hier steht nur das Wort „Gesamtergebnis“. Gleichgewichtung ist die verbreitete Auslegung, aber keine Rechtsvorschrift. Wenn deine Prüfung an wenigen Punkten hängt, ist die Auskunft deiner IHK die einzige verlässliche Quelle.
Was passiert bei mangelhaft in Leistungserstellung?
Dann ist die Prüfung zunächst nicht bestanden, denn dieser Bereich muss nach § 9 Abs. 5 ausdrücklich ausreichend sein. Retten kann ihn die mündliche Ergänzungsprüfung: Leistungserstellung ist dafür zugelassen, sofern höchstens zwei schriftliche Bereiche mangelhaft sind und die übrigen schriftlichen mindestens ausreichend. Der Rechner zeigt dir, wie viele Punkte du mündlich brauchst, damit der 2 : 1 gewichtete Wert auf 50 kommt.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (vom 26. Juli 2004, geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1165)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Spedition und Logistikdienstleistung beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026