- Bestehensgrenze
- 50 Punkteim Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag
Teil 1 zählt 40 %, Teil 2 60 % des Gesamtergebnisses; bestanden ist, wer im Gesamtergebnis und im Sperrbereich Arbeitsauftrag mindestens 50 Punkte erreicht (§ 27 IndElAusbV).
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Prüfungsvorbereitung Elektroniker für Geräte und Systeme
Nicht bestanden heißt bis zu ein Jahr länger Azubi-Gehalt und dieselbe Prüfung noch einmal; eine schlechte Note steht im IHK-Zeugnis, das jede Bewerbung sieht. Üb die Prüfung deshalb vorher – im Format, in dem sie kommt.
Im Lernsystem Elektroniker für Geräte und Systeme übst du genau diese Prüfung – so lange, bis sie sitzt. Je Prüfungsteil ein Kurs:
- Prüfungssimulationen nach IHK-Standard mit Zeitlimit und IHK-Notenschlüssel – du weißt vor dem Prüfungstag, ob es reicht
- Erklärung und Rechenweg zu jeder Aufgabe, Wiederholungsfunktion für genau deine Fehler, KI-Tutor rund um die Uhr
- Ungebundene Aufgaben (Teil B) mit Musterlösung, Leitfaden fürs Fachgespräch, Checklisten und Vorlagen als PDF
- Community, Ranking und Awards – lernen wie im Spiel, mit Azubis, die dieselbe Prüfung schreiben
- Sofortiger Zugriff, kein Abo, Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Prüfung 23.09.2026
Lernsystem Elektroniker für Geräte und Systeme Teil 1
Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe mit situativen Gesprächsphasen und schriftlichen Aufgabenstellungen
Zum Lernsystem Teil 1Prüfung 01.12.2026
Lernsystem Elektroniker für Geräte und Systeme Teil 2
Arbeitsauftrag · Systementwurf · Funktions- und Systemanalyse · Wirtschafts- und Sozialkunde
Zum Lernsystem Teil 23.700+ ErfolgsAzubis haben so sicher bestanden – darunter der Bundesbeste Samuel Köster mit 98 Prozent.
Sofortiger Zugriff · kein Abo · Geld-zurück-Garantie bei Nichtbestehen
Reicht 4-4-5? Beispiele für Elektroniker für Geräte und Systeme
Typische Frage: „Reicht 4-4-5?“ Die Tabelle zeigt Notenkombinationen in den schriftlichen Bereichen (Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse, Wirtschafts- und Sozialkunde, in dieser Reihenfolge, jeweils mit der Punktmitte der Note) – bei 60 Punkten in Teil 1 und in den übrigen Bereichen (Arbeitsauftrag):
| Noten schriftlich | Gesamt | Ergebnis | Woran es scheitert |
|---|---|---|---|
| 4 – 4 – 4 | 59 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 4 – 5 | 58 Punkte | bestanden | – |
| 4 – 5 – 5 | 56 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis der drei schriftlichen Bereiche (Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse, Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichend; In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 3 – 4 – 5 | 60 Punkte | bestanden | – |
| 3 – 5 – 5 | 58 Punkte | nicht bestanden | In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
| 2 – 4 – 6 | 60 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 3 – 3 – 6 | 61 Punkte | nicht bestanden | Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) |
| 5 – 5 – 5 | 54 Punkte | nicht bestanden | Gesamtergebnis der drei schriftlichen Bereiche (Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse, Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichend; In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend |
Eine 5 ist nicht automatisch das Aus – entscheidend sind die Bedingungen aus § 27. Mit deinen tatsächlichen Punkten rechnet der Rechner oben genau.
Was mit welchem Gewicht in die Note zählt
Rechtsgrundlage: IndElAusbV, § 21, § 22 und § 27 (Stand 17.09.2026). Alle Zahlen stammen aus dem Verordnungstext.
Abschlussprüfung Teil 1 Elektroniker für Geräte und Systeme
40 % des GesamtergebnissesAbschlussprüfung Teil 2 Elektroniker für Geräte und Systeme
60 % des Gesamtergebnisses- Arbeitsauftrag Sperrbereich50 % von Teil 2 = 30 % gesamt
- Systementwurf mündliche Ergänzung möglich20 % von Teil 2 = 12 % gesamt
- Funktions- und Systemanalyse mündliche Ergänzung möglich20 % von Teil 2 = 12 % gesamt
- Wirtschafts- und Sozialkunde mündliche Ergänzung möglich10 % von Teil 2 = 6 % gesamt
Bestehensregeln (§ 27 IndElAusbV)
- Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte)
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mindestens ausreichend
- Gesamtergebnis der drei schriftlichen Bereiche (Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse, Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichend
- In zwei der drei schriftlichen Bereiche mindestens ausreichend
- Im dritten schriftlichen Bereich keine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte)
Mündliche Ergänzungsprüfung: Die Bereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann. Bisheriges Ergebnis und mündliche Ergänzungsprüfung zählen 2 : 1 (§ 27 Abs. 5).
Häufige Fragen zu Punkten und Bestehen – Elektroniker für Geräte und Systeme
Wie rechnet der Notenrechner für Elektroniker für Geräte und Systeme?
Er bildet zuerst das Ergebnis von Teil 2 (Arbeitsauftrag 50 Prozent, Systementwurf 20 Prozent, Funktions- und Systemanalyse 20 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent), verrechnet es mit Teil 1 im Verhältnis 60 zu 40 und geht danach die fünf Bedingungen des § 27 IndElAusbV durch. Auf jeder Stufe wird kaufmännisch auf ganze Punkte gerundet – IHK-Praxis, abgeglichen mit dem Prüfungsrechner der IHK Pfalz; die Verordnung äußert sich zur Rundung nicht.
Zählt der längere betriebliche Auftrag auch mehr Punkte?
Nein. Die Bearbeitungszeit sagt nichts über das Gewicht: Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bringt 50 Prozent von Teil 2 und damit 30 Prozent des Gesamtergebnisses – dieselben Anteile wie bei Betriebstechnik und Automatisierungstechnik mit ihren 18 Stunden. Die zusätzliche Zeit erweitert nur den Umfang dessen, was du zeigen kannst.
Wann lohnt sich ein Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung?
Wenn eine einzelne Klausur das Bestehen kostet und die mündliche Prüfung den Ausschlag geben kann (§ 27 Abs. 5 IndElAusbV). Zugelassen sind dafür Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde, auf Antrag oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses, bei Bedarf in mehreren dieser Bereiche. Gewertet wird 2 : 1 zugunsten des bisherigen Ergebnisses. Für den Arbeitsauftrag gibt es keine Ergänzung, und eine Dauer nennt die Verordnung nicht – der Rechner zeigt dir vorher, ob es rechnerisch reicht.
Prüfungsregeln: Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (Bekanntmachung vom 28. Juni 2018 (BGBl. I S. 896)), gelesen am 17.09.2026 · Alle Ordnungsmittel: Berufsprofil Elektroniker für Geräte und Systeme beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) · Seite zuletzt aktualisiert am 20.09.2026