Mit 75 % ist Teil 2 der größere Teil deines Gesamtergebnisses. Geprüft wird in vier Bereichen (§§ 18–22 KStoffTechAusbV):
- Herstellen von Halbzeugen – 35 %. Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch (höchstens 20 Minuten), insgesamt 7 Stunden (§ 19).
- Verfahrenstechnische Systeme – 20 %. 150 Minuten schriftlich (§ 20).
- Produktionsplanung und -analyse – 10 %. 60 Minuten schriftlich (§ 21).
- Wirtschafts- und Sozialkunde – 10 %. 60 Minuten schriftlich (§ 22).
Bestanden hast du, wenn (§ 23 KStoffTechAusbV): Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte, Teil 2 mindestens „ausreichend“, drei der vier Bereiche von Teil 2 mindestens „ausreichend“ und keiner „ungenügend“.
Fehlt wenig, kannst du in Verfahrenstechnische Systeme, Produktionsplanung und -analyse oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen – nur in einem Bereich, nicht in der praktischen Prüfung. Sie soll 15 Minuten dauern (§ 24).
Die schriftlichen Hefte (laut PAL): wie in der Fachrichtung Formteile – Verfahrenstechnische Systeme 30 gebundene und 20 ungebundene Aufgaben in zwei Blöcken, Produktionsplanung und -analyse 15 gebundene und 10 ungebundene, Wirtschafts- und Sozialkunde 18 gebundene (3 abwählen) und 6 ungebundene (1 abwählen).
Kostenlos üben: Notenrechner und Prüfungssimulation für die schriftlichen Bereiche.