Teil 2 zählt 65 % deines Gesamtergebnisses. Er hat drei Prüfungsbereiche (§ 8 ChemBioLackAusbV):
- Prozessorientiertes Arbeiten – 27,5 %. Praktisch, Arbeitsaufgabe I (Analytik, 40 %) und Arbeitsaufgabe II (Wahlqualifikation, 60 %), zusammen 660 Minuten (§ 8 Abs. 3).
- Analytische Chemie und Wahlqualifikationen – 27,5 %. Schriftlich, 195 Minuten. Analytische Chemie und großtechnische Herstellungsverfahren zählen 40 %, die Wahlqualifikationen 60 % (§ 8 Abs. 4).
- Wirtschafts- und Sozialkunde – 10 %. Schriftlich, 60 Minuten (§ 8 Abs. 5).
Bestanden hast du, wenn (§ 9 ChemBioLackAusbV):
- dein Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte hat,
- Teil 2 insgesamt mindestens „ausreichend“ ist,
- „Prozessorientiertes Arbeiten“ mindestens „ausreichend“ ist,
- „Analytische Chemie und Wahlqualifikationen“ mindestens „ausreichend“ ist,
- kein Bereich von Teil 2 „ungenügend“ ist.
Knapp daneben? In einem schriftlichen Bereich von Teil 2 kannst du eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten beantragen. Altes Ergebnis und mündliche Prüfung zählen 2 : 1 (§ 10).
Das schriftliche Heft (laut PAL): Pflichtqualifikation mit 40 gebundenen Aufgaben (6 abwählbar, 6 nicht abwählbar). Dazu drei Wahlqualifikationen mit je 8 ungebundenen Aufgaben, davon je 2 abwählbar. Die PAL bietet die Wahlqualifikationen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 15 an; weitere stellt der Prüfungsausschuss.
Kostenlos üben: Im Notenrechner siehst du, was du in Teil 2 brauchst. Die schriftlichen Bereiche übst du in der Prüfungssimulation.